Fleisch-13 - Schwein

 

Lebensmitteluntersuchungsbericht

 

 

 

 

Betr.: Zur Untersuchung gelangt in Scheiben geschnittene Mortadella mit Pistazien, die in einer

          tiefgezogenen Stapelpackung verpackt ist.

 

 

A. Kennzeichnung

 

Da es sich bei der Probe um eine Fertigpackung handelt, ist die Ware (gemäß 1 LMKV) wie folgt gekennzeichnet:

Mortadella mit Pistazien

Vertrieb x

bei + 7 ° C mindestens haltbar bis: 12.04.02 A3I

200 g

Zutaten: Schweinefleisch (83 %), Trinkwasser, jodiertes Speisesalz, Zuckerstoffe, Pistazien, Gewürze, Stabilisator: Natriumcitrate, Speisewürze, Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure, Konservierungsstoffe: Natriumnitrit, Rauch.

 

 

B. Befund

 

1)  äußere Beschaffenheit

 

Die Probe befindet sich in einer rechteckigen 14,6cm x 14,3 cm x 2,1cm großen Stapelverpackung. Es handelt sich um eine Klarsicht-Kunststoffvakuumverpackung. Die Verpackung weist keine Beschädigung auf.

 

2)  Beschaffenheit des Packungsinhaltes

 

In der Verpackung befinden sich einige Tropfen einer trüben, weißlichen und fleischig, würzig riechenden Flüssigkeit.

 

Beschreibung des Lebensmittels

 

a)   äußere Beschaffenheit

Bei dem zu untersuchenden Produkt handelt es sich um 12 runde Scheiben, die 1,2 mm dick sind und einen Durchmesser von 10,3 cm haben. Das Nettogewicht beträgt 199.0 g (Bruttogewicht: 204,7, Tara: 5,7). Die Wurstränder sind hüllenlos und fleischig rosa.

 

b)  Beschreibung des Wurstguts

Die Wurst weist ein homogenes und fein zerkleinertes Brät auf, das sich bei jeder Scheibe gleichmäßig fleischig, rosafarben darstellt. Das Brät ist mit 1-3 mm großen, runden, hellgrünen Pistazieneinlagen durchsetzt, die bei jeder Scheibe ca. 2-3 % ausmachen. Die Konsistenz der Wurst ist weichelastisch und schnittfest, der Geruch ist fleischig-aromatisch, würzig und dezent nussig.

Eine Geschmacksprüfung, sowie chemische, bakteriologische und histologische Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.

 

 

C. Diagnose

 

Das auf dem Etikett angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum ist überschritten. Die auf dem Etikett angegebene Einwaage weicht vom tatsächlichen Nettogewicht (199.0 g) ab.

 

 

D. Beurteilung

 

Bei der untersuchten Probe handelt es sich um eine Brühwurst mit Einlagen im Sinne von Leitsatz 224 des Deutschen Lebensmittelbuches.

Einen Mangel weist die Probe in Bezug auf das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum auf. Nach § 7 LMKV ist das MHD eines Lebensmittels, das Datum, bis zu welchem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen (normalerweise zu erwartende Lagerung) seine spezifischen Eigenschaften behält. Da das MHD nicht gleichzusetzen ist mit dem Verfall eines Lebensmittels, muß das Überschreiten dieses Datums nicht bedeuten, daß das Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften verliert. Die vorliegende Probe zeigt, trotz des Überschreiten des MHD, keine sensorischen Veränderungen in Bezug auf ihre spezifischen Eigenschaften und könnte noch in den Verkehr gebracht werden.

Die Packung enthält alle nach § 3 LMKV erforderlichen Kennzeichnungselemente.

Bei der nach der Fertigpackungs-Verordnug anzugebenden Füllmenge liegt eine Negativabweichung von einem Gramm vor. Diese liegt jedoch nach Abschnitt 3, § 25 der Fertigpackungs-Verordnung unterhalb der zulässigen Minusabweichung (bei 100 bis 500 g: bis 2 g Minusabweichung zugelassen).

Die Angaben der Zutaten ist nach § 6 (1) der LMKV korrekt erfolgt.

Die verwendeten Zusatzstoffe sind nach der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung für das vorliegende Produkt zugelassen.

Das Erzeugnis ist nach ausreichender Kennzeichnung der verminderten Lagerreserve verkehrsfähig.

 

 

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