Milch-05 - Mastitis

 

Milchuntersuchungsbericht

im Rahmen des 3. Staatsexamens

 

 

 

Untersuchungsmaterial: Einzelkuhgemelkprobe

Datum der Untersuchung: 15. 01. 2001

 

 

 

1.         Makroskopische Untersuchung:

 

Im Rahmen der Prüfung wurde nur der gefärbte Sedimentausstrich ausgegeben, so daß eine makroskopische Beurteilung der Milchprobe nicht möglich war.

 

 

 

2.    Mikroskopische Untersuchung:

 

       Bei dem Präparat handelt es sich um eine Giemsa-Färbung.

       Bei der 100er Vergrößerung (Öl) finden sich etwa 15 bis 20 Zellen im Gesichtsfeld, wobei der Anteil an Leukozyten überwiegt. Hierbei handelt es sich größtenteils um Neutrophile Granulozyten, die zum Teil auch Erreger phagozytiert haben.

       Zwischen den Zellen sind unterschiedlich lange Ketten von Erregern zu sehen, bei den Keimen handelt es sich um kleine Kokken, die sich blau darstellen.

 

 

 

3.    Kultureller Befund:

 

       Eine Kultur zur Beurteilung lag nicht vor.

 

 

 

4.    Diagnose:

 

Bei dem hier untersuchten Ausstrich handelt es sich um eine Gemelkprobe eines an Mastitis erkrankten Milchrindes.

 

Gegeben sind folgende, positiv erfüllte Kriterien, welche die Diagnose einer Mastitis zwingend machen:

 

- das Zellbild in dem mikroskopischen Präparat ist verändert, es sind im Verhältnis zu den Euterzellen zu viele Blutzellen (Immunzellen) vorhanden.

-  die Zellzahl pro Gesichtsfeld im mikroskopischen Präparat ist erhöht.

- phagozytose-aktive Zellen sind nachweisbar; in einigen der weißen Blutzellen sind im Inneren einzelne oder mehrere Kokken zu erkennen.

- neben den Milchzellen sind Bakterien im mikroskopischen Präparat zu sehen.

 

Bei den Bakterien handelt es sich um kleine Kokken, die Anordnung in langen staketförmigen Ketten lässt auf den Mastitiserreger Streptococcus agalactiae schließen. Die Staketform ist für diesen Keim pathognomonisch. In einer GRAM-Färbung würde er sich gram-positiv darstellen.

 

Der erhöhte Anteil an Leukozyten in der Milch in Zusammenhang mit dem Nachweis des Erregers in der Milch läßt auf eine Entzündung des Euters hervorgerufen durch Streptococcus agalactiae schließen. Die durch Streptococcus agalactiae verursachte Mastitis ist der „Gelbe Galt“, sogenannt wegen der charakteristischen Veränderung des Eutersekrets im späteren Verlauf.

 

Zur Bestätigung der Diagnose stehen verschieden kulturelle und biochemische Methoden zur Verfügung:

 

Bei Anzucht auf dem EDWARDS-Medium (Thalliumsulfat-Kristallviolett-Toxinblutagar mit Äskulin-Zusatz) bildet der Keim aufgrund seines Unvermögens, Äskulin zu spalten blaue Kolonien. Durch Synergismus mit dem im Agar enthaltenen Staphylokokken-b-Toxin entsteht um die Kolonien eine vollständige Hämolyse.

 

Auf Nähragar wachsen die Keime in garnknäulähnlichen Kolonien, ein mit diesen Einzelkolonien durchgeführter Katalase-Test ist negativ (keine Gasbildung).

 

Als weitere Nachweismethode steht der CAMP-Test zur Verfügung. Dabei kommt es innerhalb des durch Staphylococcus aureus hervorgerufenen b-Hämolysehofes durch Streptococcus agalactiae zur vollständigen Hämolyse.

 

 

 

4.         Differentialdiagnose:

 

Die differentialdiagnostische Abgrenzung des in der Gemelkprobe nachgewiesenen Mastitiserreger Streptococcus agalactiae erfolgt anhand folgender Kriterien:

 

Färbeverhalten:           Durch Anfärbung nach GRAM werden die vorliegenden GRAM-positiven Keime gegenüber GRAM-negativen Mastitiserregern (E.coli, Salmonella spp.) abgegrenzt.

 

Katalase-Test:            Durch diesen Test können Katalase-positive Keime wie Staphylococcus spp. oder Arcanobacterium pyogenes ausgeschlossen werden.

 

Mikroskopisches Bild  Anhand der pathognomonischen Staketform der Keime kann Streptococcus agalactiae gegenüber anderen, selteneren Mastitiserregern derselben Gattung (Str. dysgalactiae, Str. pyogenes, Str. uberis, Str. humanus und Str. pyogenes animalis) abgegrenzt werden.

 

CAMP-Test:                Nur Streptococcus agalactiae ist im CAMP-Test positiv, andere Streptokokkenspezies sind negativ.

 

Edwards-Medium:       Andere Streptokokken sind Äsculin positiv und bilden schwarze Kolonien.

 

 

 

5.         Beurteilung der Milch nach gesetzlichen Bestimmungen:

 

Das Eutersekret des Milchrindes, von dem die Gemelkprobe gewonnen wurde, darf gemäß Anlage 1 (Nr. 1.1 und 1.2) zu § 3 der Verordnung über Hygiene- und Qualitätsanforderungen an Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis (Milchverordnung) nicht für andere gewonnen und behandelt werden. Ferner darf betreffendes Eutersekret gemäß Anlage 1 zu § 18 Absatz 1 Nr. 2 der Milchverordnung nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.

Desweiteren gilt §8 des Lebensmittelgesetzes: Die untersuchte Milch ist gesundheitsschädlich (Vorliegen von pathogenen Streptokokken, die z.B. im Falle von Streptococcus agalactiae Neugeborenen-Meningitiden auslösen können), es ist daher verboten, sie in den Verkehr zu bringen.

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