Obduktion-43 - Gelbscheitelamazone: Psittakose

Bericht über die Sektion eines Klinikpatienten in dem Institut    für Geflügelkrankheiten der XXX

 

 

Am XXX um 08.15 Uhr wurde im Institut für Geflügelkrankheiten die Leiche eines am XXX gestorbenen Vogels seziert.

Besitzer/Einsender: Herr X. Y. aus Z.

Zeugen der Sektion waren Studenten der Gruppe XXX.

 

Vorbericht:        

-         Tier stammt aus Tierheim

-         ist abgemagert

-         schlechter Allgemeinzustand

 

 

Äußere Besichtigung:

 

Allgemeiner Teil:

 

- Signalment:

 

-         Vogelart: Gelbscheitelamazone

-         Wissenschaftlicher Name: Amazona ochrocephala

-         Geschlecht: weiblich

-         Alter: adult

-         Kennzeichen: Fußring (Aluring, geschlossen, links)

 

- Körperbau: der Art entsprechend

- Gewicht der Leiche: 451 g

- Ernährungszustand: durch Adspektion nicht eindeutig feststellbar

- Totenstarre: gelöst

- Fäulnis/Autolyse: negativ

 

 

Spezieller Teil:

 

-         Haut: o.b.B

-         Unterhaut: o.b.B.

-         Bürzeldrüse: o.b.B.

-         Federkleid: matt, nicht vollständig

-         Gliedmaßen: o.b.B.

-         Natürliche Körperöffnungen: o.b.B.

 

 

 

 

 

 

Innere Besichtigung:

 

 

Leibeshöhle:

 

-         Inhalt: o.b.B.

-         Lage und Aussehen der vorliegenden Teile: o.b.B.

-         Herz: o.b.B.

-         Herzkranzfett: nicht vorhanden

-         Herzbeutel und Gefäße: o.b.B.

-         Luftsäcke:        - von gelblich-käsiger Substanz bedeckt

- ca. 1 mm dicke Luftsack-Wand

-         Leber: beide Lappen ca. 4 x 3 cm groß

-         Gallenblase: nicht vorhanden

-         Vormagen: mit gelblich-weißer Substanz gefüllt

-         Muskelmagen: mit zahlreichen stecknadelkopfgroßen Gebilden angefüllt

-         Milz: ca. 2 cm groß

-         Darm:     - Duodenum:         - mit gelblich-brauner Flüssigkeit angefüllt

- Schleimhaut dunkelrot

                   - Jejunum:             - mit fester, gelb-grüner Substanz angefüllt

- Schleimhaut rot

                            - Caecum:             - rudimentär

                            - Colon:                - mit fester, gelb-grüner Substanz angefüllt

- Schleimhaut o.b.B.

-         Kloake: o.b.B.

-         Darmgekröse: o.b.B.

-         Tonsillen: nicht untersucht

-         Pankreas: o.b.B.

-         Lungen: mit schäumender Substanz gefüllt

-         Nieren: pistaziengroß

-         Harnleiter: o.b.B.

-         Nebennieren: nicht untersucht

-         Eierstöcke: o.b.B.

-         Eileiter: o.b.B.

-         Eingeweidesack: o.b.B.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kopf- und Halsorgane:

 

-         Schnabel: o.b.B.

-         Schnabelhöhle: mit farbloser, fadenziehender Flüssigkeit gefüllt

-         Zunge: mit farbloser, fadenziehender Flüssigkeit bedeckt

-         Choanenspalte: o.b.B.

-         Augen: trocken, matt

-         Unteraugenhöhlen: nicht untersucht

-         Hals, Speiseröhre: o.b.B.

-         Kropf: gefüllt mit körniger Substanz

-         Ohren: o.b.B.

-         Larynx: mit farbloser, fadenziehender Flüssigkeit gefüllt

-         Trachea: mit farbloser, fadenziehender Flüssigkeit gefüllt

-         Syrinx: o.b.B.

-         Schilddrüsen: o.b.B.

-         Parathyreoidea: nicht untersucht

-         Thymus: nicht untersucht

-         Bursa fabricii: nicht untersucht

 

Zentrales Nervensystem:

 

-         Schädel: nicht untersucht

-         Schädelhöhle: nicht untersucht

-         Gehirn: nicht untersucht

-         Rückenmark: nicht untersucht

-         Nervus vagus: nicht untersucht

 

Periphere Nerven:

 

-         N. ischiaticus: nicht untersucht

-         Plexus brachialis: nicht untersucht

-         Plexus lumbosacralis: nicht untersucht

 

Skelett:

 

-         Muskulatur: o.b.B.

-         Gelenke: o.b.B.

-         Sehnen/Sehnenscheiden: nicht untersucht

-         Knochen: o.b.B.

-         Knochenmark: o.b.B.

 

 

 

 

Laboruntersuchungen:

 

 

1. Bakterielle Untersuchung:      Befund: - E. coli (+)

 

2. Parasitologische Untersuchung:      Befund: negativ

 

3. Untersuchung auf Psittakose:         Befund: positiv

 

 

 

Pathologisch-anatomische Diagnosen:

 

 

1.)   Kachexie

2.)   Fehlen von Grit im Muskelmagen

3.)   Splenomegalie

4.)   Hepatomegalie

5.)   Nephromegalie

6.)   Duodenitis

7.)   Pneumonie und Rhinitis

 

 

Gutachten:

 

 

Zur Ätiologie und den pathologisch-anatomischen Ursachen können aufgrund des labordiagnostischen Befundes mehrere der oben angeführten Diagnosen zu einer Hauptdiagnose zusammengefaßt werden: Psittakose. Diese Infektion wird durch den Erreger Clamydia psittaci hervorgerufen. Symptome dieser Krankheit sind unter anderem Entzündungen der Schleimhäute von Respirations- und Verdauungstrakt (à katarrhalische Dünndarmentzündung) sowie Schwellungen von Leber, Milz und Nieren, starke Abmagerung (à Fehlen des Herzkranzfettes), serös-respiratorische Veränderungen (à gelblich-käsiges Exsudat auf den Luftsäcken, Pneumonie, Rhinitis). Die Inkubationszeit liegt zwischen 3 und 30 Tagen. Der Tod tritt i.d.R. nach einer Krankheitsdauer von zwei bis drei Wochen ein, wenn es nicht zu einer frühzeitigen Therapie kommt. Die Mortalität liegt bei dieser Krankheit bei fast 90%. Empfänglich sind v.a. junge oder resistenzgeschwächte Tiere und auch mangelnde Hygiene fördert die Entstehung. Hierbei handelt es sich um einen akuten Verlauf der Psittakose, da bei der chronischen Erkrankung oft nur eine Anämie als einziges Symptom festzustellen ist.

 

Als Todesursache sind neben den durch die Erreger der Psittakose verbundenen Organschädigungen auch die Begleitsymptome Inappetenz, Apathie und Kachexie zu nennen. Als Zeitpunkt des Todeseintritts wird der Mittag oder Nachmittag des vorhergehenden Tages vermutet, da die Rigor mortis nur noch geringfügig feststellbar war.

 

Als Nebenbefund ist der mit harten Essensresten (Teile von Nußschalen) gefüllte Muskelmagen zu nennen. Auffällig dabei ist, daß in dem Magen der Grit, der unter physiologischen Umständen vorhanden ist, fehlt. Ursache hierfür kann die bereits länger andauernde Inappetenz des Tieres mit der verminderten Futteraufnahme sein, die das Entleeren des Grit aus dem Muskelmagen nach einer gewissen Zeit zur Folge hat. Die zuletzt aufgenommene Nahrung – vermutlich Nüsse – dienen nun als Ersatz für den Grit. Das dadurch verminderte Zermahlen der Nahrung würde auch eine mögliche Ursache für die im weiteren befundenen entzündlichen Prozesse im Duodenum und auch noch ähnlich deutlich im Jejunum sein. Eine weitere Möglichkeit kann eine falsche Haltung des Tieres sein, die ihm die Aufnahme von Grit nicht ermöglicht. Dies wäre bei falschem Einstreu oder Zeitungspapier als einzige Unterlage im Käfig der Fall. 

 

Differentialdiagnostisch kommen für jede pathologische Veränderung mehrere Ursachen in Frage: Eine Hepatomegalie tritt auch bei der Pacheco`s Disease. Dort ist jedoch ein Hepatitis-Virus der Auslöser, was durch den negativen Befund der virologischen Untersuchung ausgeschlossen werden kann. Weiter können andere Ursachen für dieses Symptom durch die ebenfalls durchgeführte bakteriologische Untersuchung ausgeschlossen werden (Salmonellose, Yersiniose, Tuberkulose). Ein Lebertumor scheidet aufgrund der Sektions-Befunde (gleichmäßige Vergrößerung des gesamten Organs) ebenfalls aus. Nephromegalie ist bei Psittaziden häufig ein Symptom für eine andere Primärkrankheit (z.B. Psittakose). Diese könnten Intoxikationen, Nephritis, Pharmakon-Unverträglichkeiten und Mangelernährung als Ursache haben. Ein Nierentumor scheidet aus den gleichen Gründen wie auch schon der Lebertumor aus. Ebenso verhält es sich bei der Differentialdiagnose Milztumor. Eine Splenomegalie, die durch die Überfüllung der Milzpulpa durch Blut oder pathologischen Zellansammlungen  entsteht ist ebenfalls als Begleitsymptom für eine andere Primärkrankheit anzusehen. Die Pneumonie und Rhinitis ist ebenfalls als eine Begleiterscheinung auf den Einfluß der Erreger für die Psittakose anzusehen. Andere Ursachen scheiden aufgrund der bakteriologischen und parasitologischen Laborbefunde aus. Auch die aufgetretenen Befiederungsstörungen sind ein klassisches Symptom der Psittakose und lassen somit andere Ursachen, wie z.B. die verwendeten Futtermittel, ausscheiden.

 

 

 

Therapie: Fütterung mit geschälter Hirse oder Hafer mit einem Chlortetra-cyclingehalt  (CTC) von 1800 ppm. oder geschälten Sonnenblumenkernen mit einem CTC-Gehalt von 2000 ppm als Alleinfutter. Auch Fertigfutter-Pellets und Mischfutterbestandteile wie SF Mix 66 (5000 ppm) sind im Handel erhältlich. Aussicht auf Therapieerfolg besteht nur bei ausreichender Futteraufnahme (mind. 1/10 der Körpermasse täglich) und einer Behandlungsdauer von mindestens 45 Tagen. Alternativ kann auch auf eine Injektionstherapie zurückgegriffen werden, die sich besonders bei größeren Beständen durch den Vorteil der besseren Kontrolle eignet. Die Injektionstherapie setzt sich aus neun Injektionen im Abstand von je fünf Tagen zusammen. Dabei wird jeweils 75g/kg KGW Doxycycline i.m. in die oberflächliche Brustmuskulatur appliziert. Weiterhin ist der Heilungsprozeß auch abhängig von dem Allgemeinzustand des Patienten. Eine gute Konstitution kann durch die Gabe von Multivitamin-Präparaten noch weiter gefestigt werden. Kontrainduziert ist dagegen eine zusätzliche Applikation kalziumhaltiger Präparate, da diese die Tetracyclinre-sorption hemmen. Resistent sind diese Chlamydienstämme gegen Sulfonamid-, Streptomycin-, Gentamycin-, Bacitracin-, und Mycostatin-Antibiotika. Eine Selbstheilung erfolgt sehr selten.

 

Als Prophylaxe kann eine Behandlung mit Breitbandantibiotika erfolgen. Weiterhin kann durch das Einhalten von hygienischen Bedingungen in der Haltung das Entstehen und die Verbreitung der Krankheit beeinflußt werden.

 

Als Kontrollmaßnahme ist wichtig ,daß  nach der Erstdiagnose von Psittakose in einem Bestand die erkrankten Tiere von den Übrigen abgesondert und getrennt werden und daß kein Tier den Gesamtbestand durch Verkauf o.ä. verläßt. Tiere dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus dem Bestand entfernt werden. Die Personen, die den betroffenen Bestand betreuen, sollten nach Symptomen menschlicher Grippeerkrankungen oder Pneumonie befragt werden. Die Behandlung sollte  durch Kontrolle der Blutspiegel regelmäßig überwacht werden und am 5. Und am 10. Tag nach Ende der Behandlung sollten Fäzes-Untersuchungen stattfinden.

 

Zu den rechtlichen Vorschriften ist anzumerken, daß jede Psittakose-Therapie  unter konsequenter tierärztlichen Kontrolle stehen muß, da das Risiko der Übertragung auf den Menschen zu groß ist. Sie führt beim Menschen zu einer Lungen-Ornithose, die eine Letalität von bis zu 50% aufweist. Die Übertragung der Erreger kann über den Respirationstrakt, den Kot oder auch durch Federstaub-Verbreitung stattfinden. Die Übertragung kann auch durch blut-saugende Insekten stattfinden. Das Tierseuchengesetz schreibt bei dieser Krankheit sogar ein Tötungsgebot bei den betroffenen Tieren vor. Die Infektion ist nach Auftreten beim Tier anzeigepflichtig (beim Mensch meldepflichtig). Die dazugehörige Frist beträgt 100 Tage. Verendete oder getötete Tiere müssen nach den Anweisungen des zuständigen Amtstierarztes unschädlich beseitigt werden (z.B. Tierkörperbeseitigungs-Anlagen). Die zuständigen Behörden könne bei Verdacht auf Weiterverbreitung der Seuche die Tötung der in Behandlung stehenden Tiere anordnen. Wenn innerhalb von 90 Tagen vor der amtlichen Feststellung der Psittakose Vögel aus dem Bestand weiterveräußert worden, so wird der Bestand dieses Züchters/Halters/Händlers ebenfalls unter amtliche Beobachtung gestellt.

 

Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Desinfektion. Es gilt während der gesamten Entseuchungsperiode ein Zugangsverbot zu allen betroffenen Räumlichkeiten und Tieren. Zugang zu den Tieren und den betroffenen Räumlichkeiten haben auch nur der behandelnde Tierarzt, beauftragte Amtspersonen, der Besitzer und ggf. zuständige Pfleger. Diese Personen müssen Schutzkleidung tragen (inkl. Atemschutz) und müssen diese nach dem Verlassen desinfizieren. Sämtliche Räume, in denen sich der Patient aufgehalten hat, müssen nach Ende der Behandlung oder nach der Tötung der Vögel auf diese Weise von den Keimen befreit werden. Personal muß dabei Mund- und Nasenschutz tragen. Dung, Futter, Einstreu und alles Andere, womit die infizierten Tiere Kontakt gehabt haben können, und die nicht zu desinfizieren sind, sind zu verbrennen.

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