Fleisch-01 - Schwein

Fleischuntersuchungsbericht

 

 

 

Nach vorangegangener ordnungsgemäßer Schlachttieruntersuchung gemäß FIHV §5, Anlage1

Kapitel I wurde am12.Nov.1999 vom x die

Schlachterlaubnis für ein Schwein erteilt. Die  Schlachtkörperuntersuchung wurde am 17. Nov.1999 um 14.15 Uhr unter der Leitung von x nach FIHV §5 Anlage 1 Kapitel II, in der Luisenstraße 56 durchgeführt. Dabei  handelte es sich um eine Nachuntersuchung. Die Zugehörigkeit der Nebenprodukte zum Tierkörper ist anzunehmen.

 

 

 

I. IDENTIFIZIERUNG DES GESCHLACHTETEN TIERES

 

Tierart:                         Schwein

Rasse:                                     Hybridschwein

Geschlecht:                              Es handelt sich um ein weibliches Tier.

                                               Der M. ischiacvernosus ist nicht vorhanden.  Der Muskelspiegel

                                               der Sitzbeinmuskulatur ist in der Ansicht bohnenförmig und

                                               nicht durch eine Sehne unterteilt, die Fettabdeckung verläuft

                                               parallel. Eine gerade Schnittführung  in der Bauchmitte  (d.h. die

                                               fehlende Umschneidung des Vorhautbeutels ), sowie das Fehlen

                                               von Kastrationsnarben sind weitere Hinweise auf das weibliche

                                               Geschlecht des Tieres.

Alter:                                       Das Tier ist nach Zahnaltersbestimmung 7-8 Monate alt, da im

                                               Ober- und Unterkiefer der M1 vollständig vorhanden ist.

                                               (Durchbruch des M1 mit etwa 6 Monaten ).

Gewicht :                                 Schlachtgewicht von etwa 48 kg.

Kennzeichnung :                       Eine Ohrmarke ist nicht mehr vorhanden, auf beiden Hälften ist        

                                               auf dem Rücken die fortlaufende Schlachtnummer x

                                               angebracht. Ebenfalls befindet sich der Stempel x auf

                                               beiden Hälften,  welcher auf die Herkunft des Schlachtkörpers

                                               hinweist. Es sind mehrere Untauglichkeitsstempel aufgebracht.

                                               Der Schwanz ist kupiert und etwa12cm lang.

 

 

 

II. HERRICHTUNG UND ZERLEGUNG

 

Das Schwein wurde ordungsgemäß entblutet, vollständig gebrüht und bis auf eine kleine Stelle am rechten Fesselgelenk, an der sich noch Haare befinden, entborstet. Der Kopf  wurde nicht abgetrennt. Rückenmark und Gehirn sind enthalten. Augen und die Klauenschuhe wurden vollständig entfernt. Die inneren knorpeligen Anteile des äußeren Gehörgangs könnten ruhig etwas tiefer ausgeschnitten sein. Die Wirbelsäule  mit verbliebenem Kopf  wurde der Länge nach gespalten.

In der linken Hälfte wurde die Niere aus ihrer Kapsel und dem Nierenfett gelöst, und auch das Flomenfett hängt gelöst im Tierkörper. Die rechte Hälfte weist weder Niere noch Flomen auf.

Die Geschlechtsteile und die Mandeln wurden entfernt.

III. KONTROLLE ÜBER DAS VORLIEGEN ALLER UNTERSUCHUNGSPFLICHTIGEN TEILE

 

Es fehlt die rechte Niere und beide Mandeln.

 

 

 

IV. BETRACHTUNG DES SCHLACHTKÖRPERS

 

1. Außenteile

 

Die Haut des gesamten Tierkörpers weist einen deutlichen Gelbstich auf. Die Interkostalgefäße sind nicht gefüllt. Die Gelenke sind symmetrisch und unauffällig. Das Tier befindet sich in einem mäßigen bis schlechten Ernährungszustand, so daß eindeutige Substanzverluste zu erkennen sind.

 

2. Innenteile

 

Die Muskulatur ist oberflächlich angetrocknet, von hellbraun-gräulicher, bis hellroter Farbe, weich und elastisch und mäßig ausgebildet.

Das Fettgewebe ist elfenbeinfarben bis leicht gelblich. Die Rückenspeckdicke beträgt etwa 1cm.

Die Schleimhaut des Siebbeins und in den Nasenhöhlen ist glatt, mäßig feucht und blutverschmiert. Die Pleura weist Auflagerungen auf und ist zum Teil mit der Lunge verwachsen. Die Faszien und Bindegewebe sind cremeweiß bis leicht gelb, die Innenwand der großen Gefäße ist gelbweiß, feucht, glatt und glänzend.

Das Knochenmark ist rot und Fettmark nicht vorhanden, wobei die Zwischenwirbelräume  mit einer gallertartigen Masse gefüllt sind ( Hinweis auf Abmagerung ), die Compacta ist weißlich, die Rippen porzellanfarben.

Die Lnn. mandibulares sind ca. kirschgroß, von derbelastischer Konsistenz, und ihre Schnittfläche ist gleichmäßig, glatt und ockerfarben. Die Lnn. mediastinales craniales et caudales, Lnn. sternales craniales, Lnn. thoracici sind alle linsen- bis kirschkerngroß, ockerfarben und derbelastisch. Die Lnn.poplitei, inguinales superficiales, iliofemorales, iliaci mediales und laterales, aortici, renales, sternales, primae costae, präscapulares, subiliaci, mandibulares, retropharyngeales waren ohne Befund.

 

3. Ernährungszustand

 

Der Ernährungszustand ist nicht dem Alter des Tieres entsprechend und als mäßig bis schlecht zu bezeichnen, wofür die geringe Schwartendicke (unter 1cm) und das spärlich ausgebildete Flomenfett sprechen. Das Tier wird aufgrund des Alters und entsprechenden Entwicklungsgrades als Kümmerer eingestuft.

 

4. Ausblutungsgrad

 

Die Stichstelle wurde zum größten Teil entfernt und ist nur auf der linken Seite noch leicht zu erkennen. Der Stich wurde ordnungsgemäß an der dafür vorgesehenen Stelle durchgeführt.  Die Intercostalgefäße sind kaum blutgefüllt, der Rüssel- und Backenbereich ist leicht rot gefärbt. Die Muskulatur ist hellbraun-gräulich bis hellrot und sämtliche Organe sind mäßig blutgefüllt. Eine geringe Menge Residualblut befindet sich in der rechten Hauptkammer des Herzens. Der Ausblutungsgrad ist als gut zu bezeichnen.                                                                                                                                                           

 

 

V. UNTERSUCHUNG IM EINZELNEN GEMÄß FIHV, ANLAGE 1, KAP. II

 

1. Einzeluntersuchung am Tierkörper

 

Das Zwerchfell ist vollständig aus dem Tierkörper entfernt und den Nebenprodukten beigefügt. Die linke Niere ist im Tierkörper verblieben, die rechte Niere, Nierenlymphknoten und Mandeln liegen nicht zur Untersuchung vor. Das Nierenbecken der linken Niere weist im Anschnitt eine deutliche Gelbfärbung auf. Die Kaumuskulatur ist rotbraun und unauffällig. Die Mandibularlymphknoten sind ebenfalls unauffällig.

 

 

2.Einzeluntersuchung der Nebenprodukte

 

2.1. Geschlinge :         

Die Zunge ist ca.15 cm lang, rotbraun, derbelastisch, durch Lagerung bedingt leicht angetrocknet und frei von Futterauflagerungen. Die Zungenspitze weist eine Verbrühung auf.

Der Kehlkopf ist symmetrisch, seine Schleimhaut glatt und elfenbeinfarben, aber mit rötlicher Flüssigkeit gefüllt.

Der Schlund ist homogen und gut durchtastbar und von der Luftröhre getrennt. Seine Farbe ist grau-rot und er ist von weich-elastischer Konsistenz.

Die Schleimhaut der Luftröhre  und der Bronchien ist gleichmäßig glatt, feucht und elfenbeinfarben. In der Luftröhre, sowie in den Bronchien befindet sich bis tief in die Lunge rosafarbenes bis rotes Sekret.

Die Lunge ist von dunkelroter Grundfarbe und von weißlichen pfenniggroßen Stellen durchsetzt. Der rechte vordere Lungenlappen weist mehrere ca. kirschgroße feste Knötchen auf, ebenso der Zwerchfellslappen. Anteile des Zwerchfellslappens sind mit Ihrer Umgebung derb verwachsen und verklebt und mit Auflagerungen bedeckt. Die Oberfläche dieser beiden Lungenlappen ist leicht höckerig. Im Anschnitt  weisen  die linken Lungenlappen eine rosa Farbe auf, die rechten Lungenlappen sind teilweise braun-grau gefärbt. Etwa ein Drittel der Lunge ist kollabiert und für eine normale Lungenfunktion nicht mehr brauchbar. Das Lungenfell ist mit nicht ablösbaren Auflagerungen bedeckt.

Die Lnn.bifurcationes dexter und bifurcationes sinister sind vergrößert (etwa doppelte Normalgröße ) und im Anschnitt verstärkt durchsaftet.

Die Lnn. tracheobronchiales craniales, dexter, sinister und  medius sind ohne besonderen Befund. Das Zwerchfell ist ebenfalls ohne besonderen Befund.

Der Herzbeutel ist frei beweglich und von außen wie von innen feucht, glatt, glänzend und ohne Auflagerungen.

Das Herz ist aus dem Herzbeutel zu lösen und die Herzmuskulatur ist im Anschnitt von dunkelrot-brauner Farbe. Die rechte Hauptkammer enthält etwas schwarzrot-braun geronnenes Blut. Die Herzklappen sind fleischig und mit Auflagerungen bedeckt. Die Innenfläche erscheint feucht, glatt und glänzend und frei von Auflagerungen.

 

 

2.2. Blut :

Das vorhandene Blut ist dunkelrot, die Konsistenz puddingartig (geronnen),was die Fähigkeit des Blutes zu gerinnen bestätigt. Fremde Beimengungen waren nicht festzustellen.

 

2.3. Leber :

Die Leber ist von rotbrauner bis graubrauner Farbe, weicher Konsistenz und besitzt eine für das Schwein typische Läppchenzeichnung auf der Oberfläche und ist ansonsten ohne Auflagerungen. Die Leberlappen sind frei verschieblich, am rechten seitlichen Leberlappen fehlt deutlich ein Stück der Leber. Ihre Serosa liegt in Falten und ihre Ränder sind scharfkantig. Im Anschnitt sind weiße Punkte zu erkennen, die eine feste Konsistenz aufweisen. Die Leberläppchen sind makroskopisch erkennbar.

Mit der Gallenblase wurden auch die Lnn. portales hepatici entfernt.

 

2.4. Magen-Darmtrakt :

Der Magen-Darmtrakt ist mäßig gefüllt und nicht verstopft.

Das Jejunum weist eine deutliche Gefäßzeichnung auf.

Sämtliche Lymphknoten des Magen-Darmtraktes sind unauffällig, d.h. nicht vergrößert, im Anschnitt ockerfarben und die sie umgebenden Kapseln waren nicht gespannt.

Das Netz ist durchscheinend, frei verschieblich und weist bleistiftminendicke  Fetteinlagerungen auf.

 

2.5. Milz :

Die Milz ist zungenförmig, von weichelastischer Konsistenz und roter Farbe. Ihre Oberfläche ist leicht in Falten gelegt, die Ränder sind scharfkantig.

 

2.6. Harn- und Geschlechtsorgane :

Die Harn- und Geschlechtsorgane sind für ein Tier dieses Alters und Gewichtes normal entwickelt und ohne Befund. Das Tier war nicht trächtig.

 

 

VI. WEITERGEHENDE UNTERSUCHUNGEN

 

Untersuchung auf Trichinen : Nach Anlage 1, Kapitel III FIHV ist eine Untersuchung durchzuführen. In diesem Fall liegen darüber keine Ergebnisse vor.

Eine Rückstandsuntersuchung und eine bakteriologische Untersuchung sind nicht durchgeführt worden.

Wir schlagen vor, das Fleisch einer bakteriologischen Untersuchung zu unterziehen, da die rechte Niere und die Mandeln fehlen.

 

 

VII. PATHOLOGISCH-ANATOMISCHE BEFUNDE

 

1.      Gelbliche Verfärbung (Ikterus) der gesamten äußeren Haut.

2.      Bindegewebige Zubildungen in der Leber.

3.   Verwachsungen, Verklebungen der Lunge mit ihrer Umgebung; derbelastische und

       knotige Lungenkonsistenz, sowie weißliche Flecken auf der Oberfläche.

4.      Nicht verschiebliche Auflagerungen auf der Pleura und Verwachsungen dieser mit der Lunge.

5.      Rötliches Sekret im Kehlkopf, der Trachea und den Bronchien.

 

6.      Bindegewebige Zubildungen an den Herzklappen.

7.      Leicht gelbliche Verfärbung des Körperfettes, des Bindegewebes und der serösen Häute, sowie des linken Nierenbeckens.

8.      Atrophie der meisten Körperfettreserven

 

VIII. DIAGNOSEN UND DIFFERENTIALDIAGNOSEN

 

 

1.      Ikterus      

2.      Pleuritis  ®  DD: Bronchitis, Pneumonie, Neoplasie                     

3.      Chronische Pneumonie         

4.      Chronische Herzklappenentzündung

5.      Kachexie         

 

 

 

IX. BEURTEILUNG

 

Der Tierkörper und die Nebenprodukte sind nach Anlage 1, Kap.IV , Nr. 9 FIHV als tauglich zu bewerten.

Lunge, Luftröhre und Lungenlymphknoten, sowie das Herz sind nach Anlage1, Kap.IV, Nr.9 als untauglich zu bewerten.

Geschlechtsorgane und Harnblase sind nach Anlage 1, Kap.IV , Nr.11 nicht geeignet  für den menschlichen Genuß.                                                                                                            Nicht entleerte Mägen und Därme sind nach FIHV Anlage 1, Kap. IV, 10.8. als untauglich zu beurteilen.                                                                                                                                 Nach Kap.III, Nr 3.1.6 ist eine bakteriologische Untersuchung bei den Tieren, bei denen für die Fleischuntersuchung erforderliche Teile des Tieres fehlen, einzuleiten.

 

 

 

X. MAßNAHMEN NACH DEM TIERSEUCHENRECHT

 

Hinweise auf das Vorliegen einer Zoonose fehlen; Maßnahmen nach dem Tierseuchenrecht entfallen.

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