Milchuntersuchungsbericht
Im Rahmen der Prüfung im Fach Milchkunde und Milchhygienerecht im Dritten Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung wurde mir am 22.05.01 ein Ausstrich vom Sediment einer zentrifugierten Kuhmilchprobe zur mikroskopischen Untersuchung vorgelegt. Der Ausstrich war nach Giemsa gefärbt worden.
I. Zytologischer Befund
Über den gesamten Ausstrich verteilt finden sich vereinzelt in Haufen (traubenförmig) liegende kokkoide Erreger. Der weitaus größte Teil von ihnen befindet sich im Inneren von Makrophagen bzw. in oder in unmittelbarer Nähe von Zytoplasmaresten zerstörter Zellen. Teilweise sind die Erreger im Inneren der Zellen nur noch schemenhaft zu erkennen, was sich durch eine bereits fortgeschrittene Phagozytose mit beginnender Verdauung der Mikroorganismen erklären läßt.
Bei den weiterhin zu erkennenden Zellen und Zellresten handelt es sich sowohl um somatische Zellen (Epithelzellen der Milchdrüse) als auch um Blutzellen.
II. Kultureller Befund
Ein kultureller Befund wurde nicht erhoben.
III. Bakteriologischer Befund
Zwischen den Zellen befinden sich vereinzelt die schon oben erwähnten Kokken.
IV. Diagnose
Das Vorhandensein der Mikroorganismen in Verbindung mit dem hohen Zellgehalt läßt den Schluß zu, daß es sich im vorliegenden Fall um die Milch einer an einer Mastitis erkrankten Kuh handelt.
Bei den vorgefundenen Keimen handelt es sich um Staphylokokken.
Um eine genauere Differenzierung vornehmen zu können, müßten die Erreger auf einem geeigneten Nährboden kultiviert und anschließend auf bestimmte Stoffwechselleistungen hin getestet werden. Eine nachträgliche Kontamination von ursprünglich unveränderter Milch durch Kokken schließe ich aufgrund der relativ hohen Zellzahl sowie der Phagozytoseaktivität, die auf einen beeinträchtigten Gesundheitszustand des Euters hinweist aus.
Erregerform und -anordnung legen den Verdacht einer Mastitis durch Staphylokokkus aureus nahe. Eine genaue Keimbestimmung ist aber nur durch spezielle mikrobiologische Untersuchungsverfahren möglich.
V. Differentialdiagnosen
Differentialdiagnostisch kommen außerdem in Frage:
Mikrokokken und andere Staphylokokken
- Mikrokokken sind Gram und Katalase positiv und zeigen im Gegensatz zu Staphylokokken keine anaerobe Glukoseverwertung.
- Koagulasereaktion zur Abgrenzung des Staph. aureus von anderen Staphylokokken
Weiterführende diagnostische Untersuchungen zur Abgrenzung:
Anzüchtung auf Eigelb- Tellurit- Glycin- Pyruvat- Agar
Staphylokokken- Kolonien zeigen durch Lipolyse und Proteolyse erzeugte charakteristische Hof- und Ringbildung, sowie eine Schwarzfärbung durch Reduktion des Tellurits zu Tellur.
VI. Beurteilung der Milch nach gesetzlichen Bestimmungen
Zitierte Gesetzesstellen:
Nach § 2 Ziffer 1 der Milchverordnung vom 24. April 1995 ist ein verändertes Eutersekret keine Milch.
§ 3 (1) 1. Rohmilch, die zur Abgabe an Andere bestimmt ist, darf nur von Tieren gewonnen werden, die den Anforderungen der Anlage 1 entsprechen.
§ 18 (1) 2. Als Lebensmittel darf nicht in Verkehr gebracht werden Milch von Tieren, die den Anforderungen der Anlage 1 nicht entsprechen.
Anlage 1 Nr. 1.2. Kühe, Büffel, Schafe, Ziegen und Stuten, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Sie dürfen nicht an einer erkennbaren Entzündung des Euters leiden.
Die hier untersuchte Milchprobe zeigt eindeutige Anzeichen einer Euterentzündung und ist damit im Sinne der zitierten Verordnung als untauglich einzustufen.