Prof.Dr.Fries - Antworten zum Fragenkatalog

Hallo, ihr alle!!!

Ich hoffe, ich kann Euch mit den herausgearbeiteten Fragen etwas weiterhelfen. Die Fragen mit den roten Überschriften habe ich nur unvollständig oder gar nicht beantwortet, sie sind aber teilweise in den Gesetzen zu finden (z.B. die Kennzeichnung von Fleisch und Geflügelfleisch). Viele Antworten habe ich von anderen Studenten übernommen und selbst nicht so recht verstanden. Einiges ist auch mitten in der Nacht entstanden, daher bitte ich Euch, auf Fehler zu achten und diese gegebenenfalls zu korrigieren. Vielleicht könntet Ihr dann die überarbeiteten Versionen wieder an Olli´s Internet-Seite schicken, damit er den Fragenkatalog aktualisieren kann…

 

 

 

Viel Glück!!!
1.1. haltung

 

 

 

(1) Über Lebensmittel-liefernde Tiere potentiell übertragbare Zoonosen

 

8 anzeigepflichtige              7 meldepflichtige                                3 sonstige Zoonosen

Brucellose                            Campylobacteriose                             Sarkosporidien

Milzbrand                             Leptospirose                                       Trichinellose

MKS                                      Listeriose                                             Zystizerkose (Finnen)

Rotlauf                                  Ornithose

Rotz                                       Q-Fieber

Salmonellose                        Toxoplasmose

Tollwut                                 Yerseniose

Tuberkulose

 

 

 

(2) Was sind Technopathien? Geben Sie Beispiele für unterschiedliche Nutzungsgruppen

 

Technopathie: Eine durch Haltungsverfahren bedingte Erkrankung bzw. Verhaltensstörung.

 

Schwein:
- Schleimbeutelbildung (Bursa auxiliaris) durch einstreulose Haltung

Die Schleimbeutel entstehen meist im Bereich des Calcaneus am Sprunggelenk. Sie bilden sich in der Subkutis durch chronische Druckeinwirkung auf das BGW. ES enstehen flüssigkeitsgefülle Hohlräume, in die Fibrinauflagerungen und Granulationsgewebe hineinragen. Es kann zur Nekrose der darüberliegenden Haut, zu Infektionen und Fistelbildung kommen.

- Drucknekrosen im Karpal-, Fessel- oder Kronbereich

- Verbrennungen

Kommt vor allem bei Sauen vor, die sich unter eine zu niedrig hängende Infrarotlampe legen.

- Schwanzbeißen

 

Rind:

- Zwischenklauennekrose

Kommt vor allem bei Spaltenbodenhaltung, einstreuloser Schwemmentmistung, unhygienischen Stallverhältnissen und morastigen Weiden vor. Sie kann durch Fusobacterium necrophorum verkompliziert werden.

- Hornabriß

- Zitzenverletzung

- Dekubitus

- Ohrsaugen, Nabelsaugen der Kälber

 

Geflügel:

- Kannibalismus in der Intensivhaltung (Federpicken)

- Bursitis sternalis

- Kontaktdermatitis

 

 

 


(3) Zoonosen: Präventionsmaßnamen in der Tierhaltung (Geflügel - Schwein)

 

Allgemein besteht eine erhöhte Seuchengefahr bei Großtierbeständen. Wenn viele Tiere auf engem Raum gehalten werden, können eingedrungene Errger durch zahlreiche und schnelle Tierpassagen Virulenzsteigerungen erfahren (z.B. bei der Salmonelleninfektion in Kälbermastbeständen).

 

Schweinehaltungs-Hygiene-VO:

- große Schweinebestände werden in zwei Kategorien eingeteilt:            - über 700 Mastplätze         Kategorie I

               - über 1250 Mastplätze       Kategorie II

- für beide Kategorien gilt:- Betriebsanzeige bei der zuständigen Behörde

                                                               - Umkleideraum, Schutzkleidung

                                                               - Abgrenzung des Betriebs gegen Unbefugte

                                                               - Desinfektionseinrichtungen

                                                               - neue Tiere 3 Wochen in Quarantäne

                                                               - Raum für die Aufbewahrung toter Tiere

                                                               - Einrichtungen, für die Lagerung von Dung und Jauche (mind. 8 Wochen)

                                                               - Betriebsaufsicht durch TA

- für Kategorie II gilt außerdem:       - Betrieb einzäunen, Desinfektionseinrichtungen an den Ein- und Ausgängen

                                                               - Wege und Plätze befestigt und desinfizierbar

                                                               - Fahrzeugwaschplatz

                                                               - Kontrollbücher über Zu- und Abgänge, Todesfälle, tierärztliche US, AM

                                                               - Mindestlagerzeiten für Dung

 

allgemeine Maßnahmen im Geflügelbestand

- Trennung von sauberer und allgemein zugänglicher Seite

- Außenwände von Bewuchs freihalten

- für jedes Gebäude eigene Geräte und neue Schutzkleidung

- Rein-Raus-Verfahren, 7 Tage Stallruhe, Schadnagerbekämpfung, R & D

- Einstreu und Kot möglichst schnell entfernen oder kontrolliert lagern und kompostieren

- Zukauf aus den gleichen Betrieben, Schaffung von SPF-Herden hinsichtlich S. enteritidis & S. typhimurim

- Impfungen (S. enteritidis, S. typhimurium) ® gegen S. gallinarum & S. pullorum sind Impfungen verboten!

- Futter in geschlossenen Containern aufbewahren (Schutz vor Vögeln und Schadnagern), möglichst pelletieren

- Wasser sollte Trinkwasserqualität haben

- Begasung der Eier in der Brüterei, Personal der Brüterei darf keinen Kontakt zu anderem Geflügel haben

- Eintagsküken eine „kompetetive Flora“ verabreichen (beugt gegen Salmonellenbesiedelung vor)

 

Hühner-Salmonellen-VO:

- Zuchtbetrieb (über 250 Tiere)

- Brüterei (unter oder über 1000 Eier)

- alle Betriebe, die Hühner aufzüchten, müssen diese impfen

- betriebseigene Kontrollen des Zuchtbetriebs:

                - am ersten Tag Kükenwindel und Transporttote

                - in der 4. LW Sammelkotprobe aus 60 Einzelkotproben pro Gebäude

- betriebseigene Kontrollen der Brüterei:

                - alle 2 Wochen Untersuchung der Elterntiere oder Küken und Mekoniumsproben

                - alle 8 Wochen Untersuchung durch den Amts-TA

- Mitteilungspflicht

- amtliche US bei positivem Befund, Sperre

 

 

 


(4) Grundelemente eines Stallbuches

 

- konstante Daten:

                - Daten zur Infrastruktur:                   - Klima

                                                                              - Stalltechnik (Boden, Boxen, Beleuchtung, abgetrennte Zonen)

                                                                              - Fütterung

                                                                              - Tränken

                - Hygienevorsorge:                            - Baumaßnahmen

                                                                              - Reinigung und Desinfektion

                                                                              - Betreuung

                                                                              - Schädlingsbekämpfung

                - Ferkelerzeugung:                              - Charakteristika (Selbsterzeuger, Lieferanten)

                                                                              - Gesundheitsanforderungen an die Ferkel

                - Futtermittel                                        - hofeigen oder zugekauft

                                                                              - Qualitätskontrollen

 

- Daten zum Mastdurchgang:

                - Gesundheitskontrollen                    - Morbidität, Mortalität

                - Behandlungen

                - Impfungen

                - Mastdaten                                         - Zahl der eingestellten und aufgestallten Tiere

                                                                              - Mastendgewicht

                                                                              - tägliche Zunahme

 

 

 

(5) Organisation der Geflügelproduktion

 

Man unterscheidet:

 

a)   vertikales System, d.h. alle Phasen ( Brüterei, Aufzucht, Mast, Schlachtung ) in einer Hand

b)   semivertikales System: z.B.: Aufzucht und Mast in einer, Brüterei in anderer Hand

 

Zuchtunternehmen ( Lege- und Mastlinien )

¯

Vermehrungsbetriebe

¯

Brütereien

¯                                            ¯

Aufzuchtsbetrieb                       Mäster

¯                                            ¯

             Legehennenhalter     Schlachter

¯

Erzeugergemeinschaft

¯

Eierbänke

¯

Verkauf\Vertrieb

¯

Handel

¯

Verbraucher

 

Kurzmast 32-38 d

Langmast 42-48d ( nach 38d Herausnahme der kleineren Weiblichen Tiere, Weitermast der männlichen )

 


Haltungsformen:

Bodenhaltung:                                                                    Küken (1.-6.LW ) und Junghennen (6.-20.LW )

Käfighaltung ( Flach-, Stufen-, Etagenkäfige )              Legehennen (ab 20.LW )

Volieren-, Boden-, Freilandhaltung ( oder Kombis in versch. Alter )

 

Broilerhaltung:

- Einphasenhaltung

- überwiegend Tiefstreu (aber auch Lattenrost, Drahtgitter, selten Käfig )

 

Putenhaltung:

- in der Regel alles in einer Hand

- Ein- oder Mehrphasenhaltung

- Basiszucht          ® Großelterntiere ®Elterntiere \ Brüterei (i.d.R. KB)

® als Eintagsküken in Aufzuchtstation ® Schlachter ® Verkauf ® Verbraucher

 

Aufzucht               1. - 8. Woche Boden-, Käfighaltung

Babyputen            9. - 12.Woche ab hier Bodenhaltung ( Käfig ist nur bis 10. LW möglich )

Hennenmast         16. - 17. Woche

Hahnenmast         20. - 22. Woche

 

Entenhaltung:

- Ein-, oder Mehrphasenhaltung ( Tiefstreu, mit oder ohne Auslauf )

- 1. - 2. LW Käfige

- ab 3. LW Tiefstreu

- oder Freiland-, Freiwasserhaltung

 

Gänsehaltung:

- Ein- oder Mehrphasenhaltung (Tiefstreu)

- ab 9. bzw 16. LW Weideauslauf evtl. mit begrenztem Wasserauslauf

 

 

 

(6) Organisation der Schweineproduktion

 

Stufen der Schweineproduktion:

- Saugferkel

- Absatzferkel

- Mast oder Aufzucht von Zuchttieren

 

Produktionsformen:

- Betriebe mit geschlossenem System             ® Zucht und Mast an einem Standort

- Reproduktionsbetriebe                                   ® Erzeugung von Mastferkeln und Jungsauen zur Zuchtverwendung

- Ferkelaufzuchtsbetriebe                                  ® ziehen nach dem Absetzen auf, beliefern Mastbetriebe

- Mastbetriebe                                                    ® Vormast ab ca. 28 – 30 kg

               ® Endmast bis zu einem Schlachtgewicht von 113 – 125 kg

 

Die Zucht findet hauptsächlich im Süden Deutschlands statt, die Mast eher im Norden, dadurch entsteht ein regelrechter „Ferkeltourismus“.

 

biologische Leistungsdaten der Mast:

- Mastdauer                         ca. 100 – 120 Tage

- Æ tägliche Zunahme        ca. 850 g

- Verluste                              ca. 2 – 3 %

- Gesamtlebenszeit              ca. 190 Tage

 

 

 


(7) Unterscheiden Sie die folgenden Begriffe: Krankheit-Ausscheider-Bakteriämie-Septikämie-Infektion-

Zoonose-Seuche

 

Krankheit

Störung der normalen Funktion des Körpers und seiner Organe als Ergebnis verschiedener exogener Faktoren im Zusammenhang mit einer sich zeitweilig ändernden Anfälligkeit (Disposition) sowie der Reaktionseigentümlichkeit des Organismus (Konstitution).

 

Ausscheider

Individuen, die Krankheitserreger mit Sekreten und Exkreten ausscheiden.

 

Bakteriämie

Einbruch von Bakterien in die Blutbahn und somit in den ganzen Körer als Folge einer Erkrankung (VwVFlHG, Kap. III, 3.4.3.).

 

Septikämie („Blutvergiftung“)
Allgemeininfektion mit Krankheitserscheinungen, die infolge konstanter oder periodischer Aussaat von Mikroorganismen aus einem Herd in die Blutbahn auftreten.

 

Infektion

Übertragen, Haftenbleiben und Eindringen von MO in einen Makroorganismus und deren Vermehrung in ihm. Das Enstehen einer Infektionskrankheit wird bedingt von den infektiösen Eigenschaften des Erregers (Kontagiösität, Tenazität, Invasivität, Haftungsvermögen, Vermehrungsvermögen) und seinen pathogenen Eigenschaften. Entstehung und Verlauf hängen auch von der Abwehr- und Überwindungskraft (Immunität) des Makroorganismus ab.

 

Zoonose

Krankheiten und Infektionen, die auf natürliche Weise zwischen Wirbeltieren und Menschen übertragen werden.

 

Seuche

Seuchen sind gekennzeichnet durch eine deutliche Ausbreitungsfähigkeit, so dass der Tierhalter das Übergreifen der Infektion auf seine Tiere allein nicht ausreichend verhindern kann. Nicht jede Infektionskrankheit ist eine Seuche. Tierseuchen sind die nach § 1 des Tierseuchengesetzes genannten Infektions- und Invasionskrankheiten, die auf natürlichem Wege von oder auf die Tiere übertragen werden.

 

 

 

(8) Vektoren der Übertragung von Tierkrankheiten (Beispiele)

 

- belebte Vektoren

                - Mensch

                - andere Tiere (Hund, Katze, Schadnager, Vögel)

                - Insekten (Milben, Flöhe, Käfer etc.)

 

- unbelebte Vektoren

                - Stalleinrichtung

                - Futter, Wasser

                - Transportwagen, -käfige etc.

                - Geräte, Instrumente, Sperma, Medikamente (Kanülen etc.)

 

 

 

(9) Nennen Sie Faktoren in der Epidemiologie von Salmonellen beim Geflügel und Schwein

 

- Kontakt mit Ausscheidungen kranker Tiere oder gesunder Ausscheider

- mit Salmonellen verunreinigtes Wasser (Weidepflanzen nach Abwasserbewässerung, Überschwemmung)

- mit Salmonellen verunreinigtes Futter (Mischfuttermittel)

- infiziertes Sperma

- nach Salmonellen-Abort auch kontaminiertes Fruchtwasser, Nachgeburt, Lochien, Feten

- mangelhafte R & D, Schadnagerbekämpfung, Stallruhe

- mangelhafte Lagerung des Dungs, wasserdurchlässige Böden...

- Überbelegung der Stallungen, Zukauf von Tieren aus vielen verschiedenen Betrieben


1.2. transport

 

 

 

(10) Notwendige Ausstattung eines Tiertransporters

 

§ 7 Tierschutztransport-VO

- keine Verletzungsgefahr für die Tiere

- Schutz vor Witterung

- gesundheitsunschädliches Material

- hygienisch-technisch einwandfrei

- rutschfester Boden, ausreichende Einstreu

- ausreichende Belüftung

- Möglichkeiten für Trennwände, Anbindung

- leicht zu reinigen und desinfizieren

- Schienentransport: Einhufer anbinden

- Straßentransport: an sichtbarer Stelle Angabe des Raumangebots pro Tier

- mehrstöckige Fahrzeuge brauchen eine Vorrichtung zum schnellen Entladen der Tiere

- beim Transport in Behältnissen müssen diese vor Witterung geschützt sein und vor Verrutschen gesichert sein

- bei Vogeltransport länger als 12 Stunden muß Flüssigkeits- und Nahrrungsbedarf gesichtert sein

 

 

 

(11) Tiertransporte und Konsequenzen für Tier und Erzeugnis

 

- erhöhter Streß wirkt sich negativ auf die Fleischqualität aus (PSE)

- erhöhter Infektionsdruck

- Verletzungsgefahr

- Todesfälle beim Transport

- Verluste durch Hitzschlag

- Verluste durch mangelhafte Transporte (Nichteinhaltung von Ruhepausen und Fütterungszeiten)

- Hauterfrierungen bei Schweinen, die im Winter an der Außenwand liegen

- Infektion durch mangelnde R & D bei vorherigen Transporten

 

 

 

(12) Hygieneaspekte bei Tiertransporten

 

- große Strecken und ungenügende Versorgung führen zu Ermüdung, Streß und Tod (vor allem bei Schweinen)

- Salmonellenausscheider scheiden unter Streß vermehrt aus (durch erhöhte Darmmotilität?)

                ® erhöhtes Infektionsrisiko für die anderen Tiere

                - der Glukokortikoidspiegel steigt stressbedingt an:

® Immunsuppression, schlechte Immunlage im Darm, erhöhte Infektionsgefahr

® durch physiologische Darmabschilferung kommt es zu Mikroläsionen (Eintrittspforten!)

                - durch Ermüdung und Hunger werden Energiereserven im Muskel abgebaut

                               ® Laktatanreicherung, pH sinkt

                               ® bestimmte MO können sich in diesem Milieu besser vermehren

- bei Rindern oft Transport „kranker“ Tiere (ausgediente Milchkühe)

- Schweine sollten mindestens 6 Stunden vor Beginn des Transports nüchtern bleiben

- immer nur Tiere eines Betriebs transportieren, direkter Transport vom Betrieb zum Schlachthof

- Transporter muß so beschaffen sein, dass keine Einstreu, Dung oder sonstiges herausfallen kann

- gründliche R & D des Transportfahrzeugs, Kontrolle durch einen Amts-TA, Desinfektionskontrollbuch

- Einfuhr und Ausfuhr auf unreiner Seite

 

 

 


(13) Zu beachtende Einflussfaktoren auf das Wohlbefinden von Tieren im Transport

 

- möglichst geringe Belastung der Tiere vor dem Transport und beim Verladen

- keine Anwendung von elektrischen Treibhilfen, außer bei Rindern über 12 Monate / Schweinen über 4 Monate

- nicht hornlose und horntragende Rinder zusammen

- Geschlechtertrennung bei nicht kastrierten Tieren

- Artentrennung schon beim Verladen

- ausreichender Platz zum Hinlegen aller Tiere

- Belüftung mit Verschlussmöglichkeit

- Einhaltung der vorgegebenen Zeiten

- Kühe nach 15 Stunden melken

 

 

 

(14) Welche Phasen können beim Gesamtablauf des Transportes unterschieden werden?

 

- Vorbereitung in der Nacht vorher

- Beladen

- Fahrweise

- Entladen

- Zutrieb zum Betäuben

- Betäuben

- Schlachten

 

- Verladen:            - max. 15° Steig- und Neigungswinkel der Rampen (20° laut TSTransV)

- Seitenbegrenzung, damit die Tiere nicht rüberspringen oder abrutschen

- Querlatten auf der Verladerampe

- Ladefläche:         - pro Schwein ca. 0,5 m²

 

Geflügel

- Einfangen

- Einkäfigen

- Transport

- Abladen

- Einhängen ins Schlachtband

 

 


1.3.  Schlachtung und weitere be- und verarbeitungsabläufe

 

 

 

(15) Ablauf der Fleischgewinnung beim Geflügel

 

Schlachtband

- Einhängen ins Transportband

- Betäuben

- Entbluten durch Halsschnitt ® Schlachtband

- Brühen

- Entfedern (Rupfmaschine mit Gummifingern) ® Federn aus dem Schlachtraum entfernen

- Entfernen von Kopf

- Abtrennen der Ständer am Tarsalgelenk

 

Eviscerationsband (reine Seite)

- Lösen der Halswirbelsäule

- Ausnehmen

- Kloake umschneiden

- Körperhöhle öffnen

- Organe hervorlagern

- Trennen von Tierkörper und Organen (Herz, Magen, Leber)

- Entfernen der Halswirbelsäule und der Halsorgane

- Innen- und Außenwäscher

- Entfernen der Halshaut

 

Kühlband                            oder                                       Tauchkühler

 

 

 

(16) Ablauf der Fleischgewinnung bei Rindern

 

- Betäubung

- Registrierung des Schlachttiers

- aufhängen an einem Bein

- Blutentzug: Stich am Brusteingang, Hals median eröffnen, große Gefäße durchtrennen

- Hörner absetzen (Beil oder pneumotische Scheren)

- Unterfüße absetzen

- Tierkörper an der Achillissehne an Pendelhaken aufhängen

- Penis lösen / Euter absetzen

- Hautschnitt median am Körper

- After umschneiden, verschließen, umhüllen

- EFA-Enthäuter: nur BGW durchtrennen, Hautmuskel bleibt am Tier

- Kopf absetzen

- Rodding

- Kopfhaut bis zum Flotzmaul abziehen                                                                         ®kopf

- am Mundboden einschneiden, um Zunge herauszulösen

- Bauchhöhle eröffnen, Bauchorgane raus                                                                   ®milz, Leber

- Brustbein durchtrennen, Brustorgane raus                                                                               ®Geschlinge

- Tierkörper in zwei Hälften spalten

 

 

 


(17) Ablauf der Fleischgewinnung bei Schweinen

 

- Betäubung (1,5 Ampere für 10 Sekunden oder 80 % CO2 für 70 Sekunden)

- Tod durch Blutentzug

- vor dem Brühen mit heißem Wasser abspritzen, damit die Tiere beim Brühen nicht reflektorisch einatmen

- Brühen bei 55-62 °C (Borsten lösen sich aus der Unterhaut, Klauenhorn löst sich)

                ® pro Stunde mindestens 20 % der Wassermenge austauschen!

- Entborsten (Kratzmaschinen oder Tauchtanks mit Kunstharz)

- Entfernen der Klauenschuhe

- Augen und Gehörgang herausschneiden

- Abflammen im Sengofen

- Peitschenwäscher (weiße Gummilaschen)

- Bauchhöhle öffnen, Schambein durchtrennen

- Penis und Nabelbeutel umschneiden, Penis heraustrennen, dabei den Nabelbeutel nicht verletzen

- After umschneiden, MDT ausschlachten

- Brustbein durchtrennen, Brustorgane entfernen                                       ®Geschlinge

- TK in zwei Hälften teilen

- Nieren aus den Kapseln lösen, Flomen lösen

- Rückenmark absaugen, Gehirn entfernen

 

 

 

(18) Hygieneaspekte in der Fleischgewinnung von Rind und diesbezügliche CCP

 

- Fellverschmutzung bei der Vorbereitung

- Entblutung: verschmutzte Stichstelle

- Vorenthäuten: Verletzung des laktierenden Euters, also Euter vor dem Enthäuten absetzen

- Kontakt von Felloberfläche und Fleisch durch einrollendes Fell: Verminderung durch gebogenes Hautmesser

- Sauber den Anus umschneiden, Darm und Blase mittels Gummiring und Plastiktüte abdichten

- beim Aufsägen des Brustbeins nicht in den Pansen schneiden

- Ausweiden: fehlerhaftes Rodding (Lösen und Abbinden des Ösophagus am Panseneingang mittels Gummiring)

- Kontamination durch Berührung des Tierkörpers mit der Hand (z.B. wenn das Band stoppt oder hakt)

- Kontamination durch Einstechen des Messers in den Tierkörper

- falsche Reihenfolge (Lymphknoten dürfen erst nach den Finnenschnitten angeschnitten werden!)

- Tierkörperspaltung: Bandsäge versprüht Keime

- Steribecken sollte 82 °C haben, das Messer muß 10 Sekunden drin stecken

- Transporthaken müssen gereinigt werden, dürfen nicht mit Öl oder sonstigem beschmutzt sein

- wenn die Tierkörperteile zu dicht beieinander hängen, wird das Abtrocknen und Abkühlen verlangsamt

 

 

 

(19) Bakteriologisches Profil in der Fleischgewinnung vom Schwein und diesbezügliche CCP

 

- Schweine vor dem Brühen reinigen

- kombinierte Brüh-Entborste-Maschinen

- das Entborsten hat Massageeffekt

- durch Wechsel von Druck / Unterdruck im Brustkorb dringt Brühwasser über Stichwunde, Lunge ein ® Brühwasserlunge

- Aufhängen: Verunreinigung durch Schmierfett oder Industrieöl (Haken täglich reinigen)

- Peitschenwäscher             - entfernt verkohlte Haarreste ® optische Sauberkeit, letzter Schritt der unreinen Seite

                - erhöht aber auch wieder den Keimgehalt (wenn Gummilaschen kontaminiert sind)

                                               ® regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Gummilaschen

® turnusmäßiger Austausch der Laschen

® weiße Laschen verwenden

- Ringer (Rektumschneider): Kontaminationsgefahr durch Rektumschneider und Herausnahme der Eingeweide

- Kontaminationsgefahr durch Schmierbelag beim Sägen

® Säge häufig spülen

 

 

 


(20) Bakteriologisches Profil in der Fleischgewinnung vom Geflügel und diesbezügliche CCP

 

Salmonellen
- vertikale Übertragung von der Henne auf´s Ei

- horizontale Übertragung durch Recycling-Effekt (Boden-Tier-Boden)

- Betrieb:               - Begasung von Bruteiern ?

- Herkunft der Tiere?

- Wiederverwendung der Einstreu?

- Schlachthof:       - Brühtank             ® limitierende Barrierenfunktion

- Rupfer                 ® Hygieneschwachstelle

- Kühlen                ® Kreuzkontaminationsposisiton

 

allgemeine Hygiene

- Mikroflora reflektiert die technischen Impakte (kannst du mal Deutsch reden, du alter Sack???)

- mikrobiologische Differenzierung an den unterschiedlichen Positionen

 

Transporthygiene

- Käfigkreislauf (Herkunft, LKW, Käfigwäscher, Herkunft)

- Reinigung und Desinfektion von Käfigen und LKW

- Design der Käfige (Kanten, Böden)

 

 

 

(21) Maßnahmen gegen die Verbreitung von BSE-Agentien

 

- Eingruppierung der Mitgliedstaaten in unterschiedliche Risiko-Kategorien

                - Risiko extrem gering:                        Norwegen

                - Risiko vorhanden, aber gering:      Schweden, Finnland, Österreich

                - Risiko vorhanden:                            restliche Mitgliedsstaaten

                - Risiko groß:                                       England (einschließlich Nordirland), Portugal

 

- Entfernung bestimmter (Risiko-) Materialien aus der Lebensmittelkette

                - Schädel einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen, Rückenmark von allen über 12 Monate alten

Rindern, Schafen, Ziegen

                - Ileum von allen über 12 Monate alten Rindern

                - Milz von Schaf und Ziege

                - Schädelknochen von Rind, Schaf und Ziege nicht zur Gewinnung von Separatorenfleisch verwenden

                - wird das Risikomaterial nicht entfernt, so gilt das gesamte Tier als Risikomaterial

 

- Kennzeichnung

                - lebende Tiere mit 2 Ohrmarken (schwarze Schrift auf gelbem Grund)

                - Rindfleischetikettierung nach der 4. BSE-VO vom 23.3.2000

 

- Einfuhr von Rindfleisch aus England nur, wenn:

                - entbeint und alle anhängenden Gewebe (Nerven, Lymphgewebe) von der Muskulatur entfernt

                - nur aus durch BMG bekannt gemachten Betrieben

                - neben der nationalen Kennzeichnung XEL (auf jeder Stufe der Vermarktung)

 

 

 


(22) Herrichtung der Tierkörper (Großtiere, Geflügel, Kaninchen) in der Fleischgewinnung

 

Schweine:

- siehe Frage 17

 

Rinder:

- siehe Frage 16

 

Geflügel:

- siehe Frage 15

 

Kaninchen:

- Anlieferung in Käfigen

- Betäubung mechanisch oder mit Strom

- Entbluten

- Einhängen in das Band

- Vorenthäuten ( Hinterläufe, Bauchbereich )

- Abziehen des Fells

- Eröffnen der Körperhöhlen

- Entnahme der Organe

- Ablage der Organe auf separate Ablagen

- Entfernen der Unterfüße

- Umhängen an der Karkasse

- Luftkühlung auf 4°C

 

 

 

(23) Hygiene: Präventionsmaßnahmen in der Fleischgewinnung (Rind)

 

1. Haltung:                            - Beweidung, Gülle, Kompostierung

                                               - zu beachten: Rinder-Salmonellen-VO

 

2.   Transport:                      - erhöhte Gefahr der Salmonellenausscheidung durch Streß beim Transport

 

3.   Fleischgewinnung:       - in der Linie selber:

- Salmonellen im Laufe der Linie (beim Ausweiden)

                                               - mit Salmonellen kontaminiertes Rinderfell

- Mechanisierung in der Linie:

- manuelles Weiterschieben der TK

                                               - handwerkliche Ausführung: automatisierte Verfahren

                                               - Band: freihängend

- Endprodukt:

- mikrobiologische Gesamtkeimzahl

- Umfeld:

               - Wassereinsatz ( trimmen: spülen, Wasserdruck)

                                                               - Bandsäge

                                                               - Ablagen

                                                               - Handgerät ( Messer )

                                                               - Schutzkleidung

 

4.   Endpunktbehandlung:                 - „Dekontamination“

 

5.   Hygienekontrollen:       - CCP (Rinderband = Fleischuntersuchung)

 

 

 


(24) Hygiene: Präventionsmaßnahmen in der Fleischgewinnung (Schwein)

 

- Transport nach Herkunft getrennt (keine Übertragung pathogener Keime auf Nichtträger)

- Vorwäsche der Tiere (Verhinderung frühzeitiger Verschmutzung des Brühwassers)

- Vorwaschen der entbluteten Tiere (heißes Wasser vermeidet Läsionen)

- Brühen bei über 60 °C

- saubere Gummilaschen beim Peitschenwäscher

- Eviszeration (Verschluß des Rektums verhindert fäkale Verunreinigung)

- Messerwechsel, kein Kontakt der Schürze mit dem Fleisch

- Behandlung der Tierkörper (heißes Wasser, Chlor, kurzkettige organische Säuren)

 

 

 

(25) Hygiene: Präventionsmaßnahmen in der Fleischgewinnung (Geflügel)

 

- Transporthygiene (Käfigkreislauf, R & D von Käfigen und LKW, Design der Käfige)

- Salmonella-CCP (Brühtank, Rupfer, Kreuzkontamination beim Kühlen)

- allgemeine Hygiene, ständige mikrobiologische Kontrollen

- Innereien-Entnahme (von Hand oder maschinell)

- größere Eviszerationstrommel (ermöglicht höhere Bandgeschwindigkeit, erschwert aber Fleisch-US)

- Trennung von Tierkörper und Organen (verbessert den Hygienestatus des Tierkörpers)

 

 

 

(26) Nennen Sie Beispiele für die technische Weiterentwicklung in der Fleischgewinnung

 

Broiler-Schlachtung

- größere, nur hydraulisch bewegbare Käfige ® kein Werfen beim Abladen

- automatische „Umhänger“ zwischen den verschiedenen Bändern

- automatische Eviszeration (durch automatischen Löffel oder Unterdruck)

- Luft- oder Sprühkühlung statt Tauchkühlung (Gefahr der Kreuzkontamination!)

 

Schwein

- automatische Betäubung durch Restrainer oder CO2-Karussell

- „automatische“ Treibgänge

- „Trichinenproben“-Post

 

 

 

(27) Postmortale Abläufe im Gewebe schlachtbarer Haustiere

 

Die postmortal ablaufende Fleischreifung wird vom vorhandenen Glykogengehalt der Muskulatur bestimmt. Körperlich trainierte, ausgeruhte, mit KH-reichem Futter gefütterte Tiere haben einen höheren Glykogengehalt.

 

Mit dem Entbluten hört die O2-Zufuhr auf, das bei der Zellatmung gebildete H2CO3 wird nicht mehr abgeatmet. Dadurch kommt es zur Senkung es pHs, der wiederum zur Aktivierung eines Enzymsystems (ATP / KP) führt. Dabei wird Glykogen abgebaut, Laktat wird frei und der pH sinkt weiter. Der Abbau kommt zum Erliegen, wenn der Glykogenvorrat erschöpft ist oder wenn ein pH von 5,4 erreicht wird. Durch die Anhäufung von Laktat kommt es zur Fleischsäuerung und zur Bildung von Aromastoffen.

 


1.4. Kühlung

 

 

 

(28) In der Kühlung vorgeschriebene Grenztemperaturen – mikrobiologische Grundlagen

 

vorgeschriebene Grenztemperaturen

- Rind, Pferd                         in 36 Stunden                       auf 7 °C Kerntemperatur

- Schwein                              in 24 Stunden                       auf 7 °C Kerntemperatur

- Kaninchen, Geflügel         alsbald                                  auf 4 °C Kerntemperatur

- Nebenprodukte                                 alsbald                                  auf 3 °C Kerntemperatur

 

Einflüsse, die auf die MO im Fleisch einwirken:

- intrinsic factors (chemische Zusammensetzung, aw-Wert, pH, natürliche / zugesetzte antimikrobielle Faktoren)

- extrinsic factors (Bedingungen bei Lagerung und Transport)

- implicit factors (Antagonismus oder Synergismus der vorhandenen MO)

 

Einfluß der Gefriertemperaturen:

- Feuchtigkeitsentzug (Zellflüssigkeit kristallisiert aus) ® aw-Wert sinkt

- Stillstand der enzymatischen Aktivität

- unterschiedliche Beeinflussbarkeit der MO:

                ® psychrophil:                   -5      bis   +20 °C  Listeria monocytogenes, Yersenia enterocolitica

                ® psychrotroph:                -5      bis   +35 °C  Cl. botulinum Typ E

                ® mesophil:                         +5     bis   +47 °C  Pseudomonas

                ® thermophil:                      +40   bis   +90 °C

 

 

 

(29) Kühltransporte - Hygieneaspekte und Technik

 

FLHGV Anlage 2a

- Anforderungen an die Transportmittel

- Innenwände und andere Teile die mit Fleisch in Kontakt kommen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

- glatt, leicht zu reinigen und desinfizieren

- korrosionsfest

- dürfen die organoleptischen Eigenschaften nicht beeinflussen

- dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe abgeben

- Abdichtung, so daß keine Flüssigkeit austreten kann

- Vorrichtungen zum Schutz vor Staub und Insekten

- für Tierkörper, -hälften etc. und nicht verpacktes Fleisch (außer Gefrierfleisch) muß folgendes vorhanden sein:

- korrosionsfeste Aufhängevorrichtung, so daß das Fleisch Boden nicht berührt

- bei Flugweg nur korrosionsfeste Einrichtungen zum Verladen, Verstauen und Entladen

- andere Teilstücke hängend oder auf hygienisch einwandfreien Unterlagen

- keine anderen Erzeugnisse, die die einwandfreie Beschaffenheit gefährden könnten, im selben Transporter

- kein verpacktes mit unverpacktem Fleisch befördern

- Mägen nur gereinigt und gebrüht befördern

- Köpfe und Gliedmaßenenden nur im enthäuteten, gebrühten oder enthaarten Zustand

® steht auch in RL 64\433 Anlage 1

 

 

 


(30) Technik der Kühlung bei Geflügel

 

Tauchkühlung

- mit Scherbeneis gekühltes Wasserbad (2 °C), Wasser wird ständig erneuert

- evtl. mehrere Tauchbäder hintereinander, Tierkörper werden mit Förderschnecke hindurchtransportiert

- seit 1979 nur noch Tauchkühlung nach dem Gegenstromprinzip

- nur noch für Tiefkühlgeflügel zugelassen

- hygienisch bedenklich, da:             ® Broilerdarm vor allem in den ersten 5 LW mit Salmonellen besiedelt ist

               ® Organe bei der Entnahme reißen, Salmonellen gelangen ins Kühlwasser

               ® über Kühlwasser Kontamination anderer Broiler (Kreuzkontamination)

- besser Luftkühlung oder Luftsprühkühlung verwenden!

 

Luftkühlung

- verdunstende Feuchtigkeit, kein Wascheffekt

- keine Keimverringerung in der Kühlung, aber niedriger aw-Wert

 

Luftsprühkühlung

- Aerosolbildung (Luftkeimgehalt!), trotzdem verringerte Kreuzkontaminationsgefahr

- mangelnde Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten bei Mehrschichtbetrieb

 

Bei der Tauchkühlung und der Luftsprühkühlung nehmen die Tierkörper Wasser auf, dabei muß darauf geachtet werden, dass Geflügel höchstens 5% Fremdwasser enthalten darf!

 

 

 

(31) Technik der Kühlung bei Großtieren

 

Schnellkühlung

- Kerntemperatur 4 °C, relative Luftfeuchte 85 – 90 %, Luftgeschwindigkeit 1-5 Meter pro Sekunde

- Kühltunnel bzw. Kühlkammern

 

Vor Eintritt der Totenstarre darf die Temperatur nicht unter 10 °C sinken, da es sonst zu „cold shortening“ kommt: Die Muskelfasern verkürzen sich, das Fleisch wird zäh.

 

Schnellst- / Schockkühlung

- Durchlauftunnel mit -5 bis –8 °C und relativ hohe Luftfeuchtigkeit

                ® Abkühlung der Tierkörperoberfläche auf –1°C

                ® Unterbrechung nach 2 Stunden, bevor die Oberfläche gefriert

- danach bei 0 °C und 90 % relativer Luftfeuchte, bis eine Kerntemperatur von 4 °C erreicht ist

 

Kühllagerung

- bei -1 bis +2 °C, geringe Luftbewegung

- relativ hohe Luftfeuchte, da sonst die Tierkörperoberfläche zu stark austrocknet

 

Kühlraum

- niemals in einem Kühlraum durchgekühlte Tierkörper mit schlachtwarmen Tierkörpern mischen:

                ® Bildung von Wasserdampf

                ® Kondenswasserbildung an den kalten Wänden und Tierkörpern

                ® Wände und Tierkörper werden schmierig

 

Lagerzeiten

- beim Schwein muß nach 24 Stunden eine Kerntemperatur von 7 °C erreicht sein

- Lagerzeit bei Kühllagerung:            Schwein                2 Wochen

                                                               Rind                       3 Wochen

                                                               Geflügel                 1-2 Tage

 

 

 


1.5. Zerlegung und weiterer gang

 

 

 

(32) Zerlegung von Geflügel: Technik und Hygieneaspekte

 

- Reinigung und Desinfektion

- kurze Verweildauer im Zerlegebetrieb

- durchgehende Kühlung (bei Warmfleischzerlegung rasche Kühlung nach der Zerlegung)

- Fleischtemperatur: 4 °C

 

Zerlegung:

- Abtrennen von Brust, Schenkel, in Bedarfsfällen auch Flügel

- verbleibender Rest dient häufig der Gewinnung von Separatorenfleisch

® siehe auch GFlHV, Anlage 2, Kapitel V

 

 

 

(33) Zerlegung von Großtieren: Technik und Hygieneaspekte

 

FlHV, Anlage 2, Kapitel IV

- in Zerlegebetrieben max. 12 °C

- regelmäßige Hygienekontrolle (Tupfer- und Abspülproben)

- kein Überschreiten der Kern- und Oberflächentemperatur des Fleisches von 7 °C

 

allgemeines

- erste Zerlegungsschritte bereits im Schlachtprozeß

- die eigentliche Zerlegung findet in spezialisierten Zerlegeabteilungen oder Verarbeitungsbetrieben statt

- Zerlegung in Groß- oder Kleinteile, entbeint, entschwartet, entfettet und bedarfsmäßig zugeschnitten

- anschließend Feinzerlegung nach DLG-Schnittführung

 

Rind:

- mit Messer / Säge Grobzerlegung in Teilstücke, die mit der Hand getragen werden können

                ® pro Hälfte Vorder- und Hintergliedmaße und mindestens zwei Rumpfstücke

- Absetzen der Schulter vom Vorderviertel

- sogenanntes Schild: Kamm, Fehlrippe, Hochrippe, Spannrippe, Hinterviertel, Keule

 

Schwein:

- Kopf absetzen, Flomen entfernen

- Schulter und Schinken abtrennen

- Gewinnung von Kamm, Kotelett und Bauch

 

 

 

(34) Organisation und Hygiene im Zerlegebetrieb

 

- verbindliche Zerlegeplanung der Menge und Artikel

- laserstrahlgeführte Kreismesser (keine wassergekühlten Bandsägen)

- Wechsel der Zerlegemesser alle 2 Stunden

- Umdrehen / Wechseln der Schneidebretter 2-4 mal am Tag, nach dem Reinigen vollständig abtrocknen

- Kastenfördersystem (Behälter waschen, trocken und gekühlt bereitstellen)

- Reinigungsmöglichkeiten für Großbehäter und Paletten

- keine Berührung von Fleisch mit der Schürze beim Zerlegen und Transport

- kein Wasch- und Steribecken an jedem Arbeitsplatz, da es zur Aerosolbildung kommen kann

- zentrale Messerreinigung, zentraler Schleifraum

- gute Isolierung der wasserführenden Leitungen zur Vermeidung von Kondenswasserbildung

- glatte Wände und Fußböden, ausreichende Gefälle zur leichten Reinigung und Desinfektion

 

 


1.6. hygiene der umgebung

 

 

 

(35) Welche Möglichkeiten der Reinigung gibt es?

 

mechanische Reinigung

- mittels Schieber, Schaber

- mit Papiertuch abwischen

® sehr grobe Reinigungswirkung, Gefahr des Verschmierens, Verteilens

 

flüssige Reinigung mit Wasserstrahl

- kontinuierliche Verdünnung

- Fett wird aber oft nicht entfernt

 

Hochdruckreinigung mit dem „Kärcher“

- hohe Wassertemperaturen möglich, daher gute Ergebnisse

 

Dampfreinigung

- löst Schmutz an, dieser muß dann noch entfernt werden

- gewisse Desinfektionswirkung

 

chemische Reinigung

- Einsatz von Tensiden und ähnlichem

- besonders geeignet zur Fettablösung

 

 

 

(36) Ablauf der Reinigung und Desinfektion

 

® nach jedem Schlachtgang!!!

 

vorbereitende Maßnahmen

- wasserempfindliche Geräte abdecken (größte Schwachpunkte bei R & D!)

- Produktionsgüter entfernen

- evtl. Maschinendemontage

 

eigentliche R & D

1. Grobreinigung der Anlage

2. Vorspülen mit warmen Wasser (ca. 55 °C, 20 – 30 bar)

3. Einschäumen (Niederdruck)

4. Abspülen nach 15 bis 20 Minuten

5. Trocknen

6. Aufsprühen des Desinfektionsmittels

7. Abspülen nach 1 Stunde Einwirkzeit

8. Trocknen

9. mechanische Nacharbeitung der Geräte (Wartung)

10. bakteriologische Kontrollen

 

 

 


(37) Fehler in der Reinigung und Desinfektion

 

Personal

- mangelnde Sorgfalt / Motivation

- unklare Verantwortlichkeiten

- mangelnde Kenntnisse / Qualifikation

 

betriebliche Faktoren

- Fehlplanung für R & D (zu gering kalkulierte Zeit, ungenaue Pläne)

- keine oder falsche Überwachung der Hygiene (z.B. fehlende Checklisten, fehlende mikrobiologische Kontrolle)

 

Durchführung

- zu geringe Temperatur

- Fehldosierung der Wirkstoffe, falsche Wirkstoffe

- unsaubere Reinigungsgeräte

- zu lange Intervalle zwischen R & D

- zu geringes Spülen

- unsauberes Spülwasser

- zu geringe oder zu lange Einweichzeit (angetrocknetes Desinfektionsmittel)

- zu hohe Restfeuchtigkeit

- Resistenzbildung der Keime

- geringe Sorgfalt in Ecken und Kanten

 

 

 

(38) Systematik von Desinfektionsmitteln nach der Art ihrer Einwirkung und Stoffklasse

(Mittel für die Fleisch- und Lebensmittelhygiene)

 

1. Alkalien

- zum Beschicken von Desinfektionswannen vor oder in Schlachtbetrieben

- z.B. Natronlauge              

- pH-Werte über 11 führen bei Bakterien und Viren zu einem sogenannten pH-Scbock

                ® Freisetzung von OH- Ionen = hydrolytische Einwirkung an den Erregermembranen

                ® Quellung und teilweise Auflösung von Eiweißbestandteilen = gute Tiefenwirkung

 

2. Alkohole

- zur Hautdesinfektion

- z.B. Ethanol, Isopropanol 50 - 90 %ig

- gute Lipidlöslichkeit (zerstört Membranen, z.B. behüllte Viren)

- Proteindenaturierung

 

3. organische Säuren

- z.B. Wasserstoffperoxid, Peressigsäure                      

- kurzfristig sehr breite antimikrobielle Wirkung (Bakterien, Viren, Sporenbildner)

- 0,2 – 0,4 %ig für 2 – 4 Minuten

- Freisetzung von O + Wirkung der organischen Säure + lokale Veränderung des pH (pH-Schock)

- Diffusion der Persäuren durch Membranen, Oxidation von Schwefelgruppen

 

4. Chlorverbindungen

- zur Oberflächendesinfektion

- z.B. Hypochlorid

- Oxidation von Enzymen ® intrazellulärer Eingriff in die Eiweißsynthese

- Reaktion mit Zellproteinen ® Beeinflussung der Erregerzellmembranen

 

 

 


(39) Bei Desinfektionsmitteln zu beachtende Eigenschaften

 

- möglichst schnelle Wirkung

- einfache Anwendung, unabhängig von Temperatur und pH

- unschädlich für Anwender (Achtung Phenol!)

- breites Wirkspektrum, sichere Abtötung, keine Resistenzbildung

- keine Rückstände, keine Beeinflussung der Fleischqualität

- keine Explosions- oder Brandgefahr (Alkohole!)

- kostengünstig

 

 

 

(40) Gerätetechnik: Einfluß auf die Hygiene des Schlachttierkörpers

 

- CCP´s im Warte- und Schlachtbereich (Peitschenwäscher, Säge etc.)

- Vermeidung für die R & D unzugänglicher Geräte

- Vermeidung von Ecken und Winkeln

- möglichst viele Schrägen für einen besseren Wasserablauf

- glatte Flächen, keine Fugen oder Unebenheiten

- korrosionsbeständige Materialien (Edelstahl, Kunststoff, Keramik, kein Holz!)

- leicht abnehmbare Abdeckungen

- dichte Türen und Verschlüsse

 

 

 

(41) Luft als Carrier von Mikroorganismen in Tierhaltung und Fleischgewinnung

 

- mögliche Verbreitung von Bakterien, Sporen, Viren, Pilzen über den Luftweg, aerogene Verbreitung

- bei großer Trockenheit Gefahr der Aufwirbelung von Staub

- bei Feuchte gute Lebensbedingungen für MO, Möglichkeit der Verbreitung über Aerosole

 

- optimal bei der Tierhaltung: frisches Klima, regulierte Luftfeuchte, gute Durchlüftung ohne Zug

- optimal bei der Fleischgewinnung: Luftzirkulation mittels Absauganlage / Filterung

 

 

 

(42) Wasser in der Gewinnung von Fleisch

 

- zur Reinigung (Flächen, Tiere, Hände, Schürzen- & Messerwaschanlage, Transporter)

- zum Brühen, Töten und Kühlen von Geflügel (Kreuzkontamination, Wasser als Vektor!)

- Steribecken

- Wasserverbrauch pro Schwein:     250 Liter

- Wasserverbrauch pro Rind:           400 Liter

 

Bei der Fleischgewinnung werden große Mengen an Trinkwasser verbraucht und es fallen dementsprechend große Mengen an Schutzwasser an, die aufbereitet werden müssen (Fettabscheidung, Abscheidung oder Inaktivierung von MO, Abscheidung von Blutbestandteilen).

 

 

 

(43) Hygiene von Oberflächen: zu beachtende Gesichtspunkte

 

- möglichst glatt, abriebfest, kratzunempfindlich, chemieresistent, korrosionsbeständig, lebensmitteltauglich

- möglichst leichte Neigung, damit Wasser besser abfließen kann

- möglichst keine Ecken, Winkel, Fugen, Unebenheiten

- verwendete Materialien: Edelstahl, Kunststoff, Keramikfliesen

 

 

 


(44) Der Mensch als Faktor in der Hygiene der Fleischgewinnung

 

Die EG-Schlachthöfe sind in der Regel gut kontrolliert, neben verschmutzt angelieferten Tieren ist heir der Mensch die Hauptfehlerquelle durch unterlassene Sorgfalt, Hygiene und mangelnde R & D!

 

Verantwortlichkeiten des Menschen:

- Grad der Verschmutzung

- Grad der Reinigung

- Abfallentsorgung, Abwasseraufbereitung

- Hygiene bei Tierhaltung, Transport, „Warteraum“, Schlachtband, Zerlegung, Weiterverarbeitung

 

Kontaminationsmöglichkeiten durch den Menschen:

- Krankheiten des Personals (Durchfälle, Cholera, Salmonellen, Paratyphus, Wunden, TBC, Scharlach ...)

- Anfassen der Tierkörper, Benutzen des Tierkörpers als „Messerablage“

- fehlerhafte Arbeitsabläufe (Euter muß vor dem Enthäuten entfernt werden, Rodding, Rektumschneider)

- unhygienische Arbeitskleidung, Messer, Geräte

- Hygieneverstöße (Arbeitskleidung, Kopfbedeckung, kein Schmuck, nicht Rauchen, Essen oder Trinken)

 

Infektionsschutzgesetz

§ 31:       Kranken, Krankheitsverdächtigen etc. kann die Ausübung bestimmter Tätigkeiten untersagt werden.

§ 42:       Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot für Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden.

§ 43:       Bescheinigung vom Gesundheitsamt

 

 

 

(45) Hygieneinstallationen bei der Gewinnung von Fleisch

 

- Trennung von reiner und unreiner Seite

- Waschanlage, Desinfektionswanne für Transportfahrzeuge

- Handwaschbecken mit Warmwasser ohne manuelle Betätigung (Infrarot / Fotozelle)

- Schürzenduschen, Steribecken, Messerwaschanlage

- selbstreinigende Geräte (z.B. Sage mit Wasserspülung)

- Schleusen mit Desinfektionswanne, Schürzen- und Stiefelwaschanlagen

- räumliche Trennung von Anlieferung / Schlachtband / Nebenproduktverwertung / Zerlegung

 

 

 

(46) Welche Zoonoseerreger treten im Umfeld der LM-Gewinnung (von Tieren stammende LM) auf?

 

8 anzeigepflichtige              7 meldepflichtige                                3 sonstige Zoonosen

Brucellose                            Campylobacteriose                             Sarkosporidien

Milzbrand                             Leptospirose                                       Trichinellose

MKS                                      Listeriose                                             Zystizerkose (Finnen)

Rotlauf                                  Ornithose

Rotz                                       Q-Fieber                                               NCD

Salmonellose                        Toxoplasmose                                     Geflügelpest

Tollwut                                 Yerseniose                                           Botulismus

Tuberkulose                                                                                       Tetanus?

 

 

 

(47) Wie sollte ein Gerät hygienisch vertretbar konstruiert sein?

 

- leicht zu säubern und zu desinfizieren, glatte Oberfläche

- beständiges Material (chemieresistent, korrosionsbeständig)

- Abdeckungen einfach zu entfernen, damit das Gerät gekärchert werden kann

- fest und ohne Fugen mit Boden oder Wand verbunden oder genügend Abstand für R & D

- Behälter für Geflügel: besonders wasserdicht, korrosionsbeständig mit dicht schließenden Deckeln

- Geräte dürfen nur für das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Fleisch verwendet werden

 

 

 


1.7. sekundärkreisläufe

 

 

 

(48) Für den menschlichen Genuß vorgesehene Nebenprodukte der Schlachtung, Vertriebsweg und

Verwertung

 

Definition: Frisches Fleisch geschlachteter Tiere, sorfern es nicht zum Tierkörper gehört, auch wenn es mit

diesem noch in natürlichem Zusammenhang steht (FlHV)

 

- Blut

- Kopf (außer Augen, Ohrenausschnitte, Mandeln)

- Schwanz

- Brusthöhlenorgane (außer verunreinigte Lungen)

- Bauchhöhlenorgane (außer Geschlechtsorgane, Dickdärme der Einhufer, ungereinigter Magen, Darm, Schlund)

- gereinigte, enthäutete bzw. enthaarte, enthornte Unterfüße

- enthäutete Euter (Rind), nichtlaktierende Gesäuge (Schwein)

- auf + 7 °C heruntergekühlte Häute

 

 

 

(49) Stufen der Abwasseraufbereitung

 

1. mechanische Abwasserbehandlung

                1. Sieb                                   ®                                           Siebgut

                2. Fettabscheider                 ®                                           Fette

                3. Ausgleichsbecken

                4. Flotation                           ®                                           Flotationsüberstand

 

2. aerobe Behandlung

- biologische Abwasserbehandlung

                - Tropfkörper (Abwasser durchrieselt Behälter mit Füllstoffen, auf denen sich MO ansiedeln)

                - Belebtschlammverfahren (Abbau der Wasserinhaltstoffe durch Bakterien, Pilze, Protozoen)

- natürliche Selbstreinigung durch Abwasserbodenbehandlung

- Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen

- in Boden und Wasser lebende Algen, MO, Pilze, Fische, Krebse und Schilf reinigen das Abwasser

 

 

 

(50) Wege untauglich beurteilter Tierkörper / Tierkörperteile

 

- möglichst rasche Trennung von „reiner“ Seite, zumindest Entfernung aus Schlacht- / Bearbeitungslinie

                ® Konfiskatetonne

- mit Einverständnis des Besitzers schnelle Beseitigung des untauglichen Tierkörpers in der TBA

                - Zerkleinerung auf eine Größe von höchstens 50 x 50 mm

                - Erhitzung bis zum Zerfall der Weichteile

                - anschließend mindestens 20 min bei 133 °C und 3 bar  erhitzen

                - ständiges Umrühren während des Vorgangs

- ausgenommen sind Blut, Borsten, Eier, Federn, Häute, Wolle, Horn ® echte Nebenprodukte

                ® Industrie

® Tierfutter (wenn frei von Tierseuchenerregern, Fleischvergiftern, tierischen Schmarotzern)

 

 

 

(51) Im Laufe der Gesamtbereitstellung von Tieren stammender LM (incl. Haltung) anfallende Abfälle

 

- Abwasser, Fäkalien, Dung, Gülle, Mist, Futterreste

- generell untaugliche Nebenprodukte (Augen, Hirn, Mandeln, Rückenmark, Ileum vom Rind, Klauen,

Ohrknorpel, Zähne, Knochen, Haare, innere Geschlechtsorgane, Milz vom Schaf)

- Geflügel: Federn, Ständer, Kopf, Lunge, Därme, Kloake, Geschlechtsteile

- verschmutzte Transportbehälter und Arbeitskleidung

(52) Nennen Sie die Primär- und Sekundärkreisläufe in der Produktion von Tieren stammender LM

 

- Primärkreislauf

                - Tötung des Tieres

                - Herrichtung des Tieres

 

- Sekundärkreislauf

                - Tiertransporter

                - Luft

                - Kompostierung (Gülle, Mist)

                - Abwasser

                - Wasser

                - Küchenabfälle

                - Transportbehälter

                - Schutzkleidung

                - LKW-Fleischtransport

 

 

 

(53) Nicht zum menschlichen Verzehr geeignete Tierkörperteile; was kommt in Frage?

 

- Geschlechtsorgane, Föten, Eihäute (mit Ausnahmen)

- Augen, Ohrausschnitte, Mandeln

- Schwein: Nabelbeutel, Gesäuge der Sauen, Stichstelle

- verunreinigte Lungen, Blut u.a.

- Dickdärme der Einhufer

- nicht gereinigte Schlünde, Mägen, Därme, Harnblasen und Häute

- nicht gereinigte, enthäutete, enthornte oder enthaarte Unterfüße

- nicht enthäutete Euter von Rindern

- Injektionsstellen

 

 

 

(54) Bedeutung von Gülle/Kompost in der Hygiene landwirtschaftlicher Tierhaltungen

 

- durch Massentierhaltung hoher Anfall an Fäkalien

- Mist und Dung sind kompostierbar ® Zersetzung durch MO zu Humus (nährstoffreich, spart Dünger)

- Gülle kann auf die Felder aufgetragen werden, da die Pflanzen einen hohen N-Bedarf haben

                ® Überdüngung vermeiden, da Gülle dann ins Grundwasser und damit in die Nahrungskette gelangt!

- Bio-Gas-Anlage ermöglicht Zersetzung und Energiegewinnung

 

Wenn bei der Tierhaltung nicht auf eine kontinuierliche Entfernung der Fäkalien geachtet wird, steigt das Erkrankungsrisiko durch Enterobakterien (E.coli, Salmonellen), außerdem kommt es durch die erhöhte Feuchtigkeit und Verschmutzung zu Erkrankungen der Klauen und der Haut.

 

 

 

(55) Hygiene der Rohstoffe tierischer Herkunft

 

- Fleisch soll gekühlt werden bei 4 °C bzw. 7 °C

- Schutz vor sekundärer Kontamination

- beschlagnahmtes und taugliches Fleisch getrennt aufbewahren

- Fleisch nach Tierarten getrennt aufbewahren

- kein Kontakt zu Wänden oder Boden

- nach Möglichkeit nicht mit der Hand schieben

- Nebenprodukte kühlen

- Felle sollen gesalzen und /oder gegerbt werden

 

 


(56) Abläufe in einer Tierkörperbeseitigungsanlage

 

Tierkörperbeseitigungsgesetz / Tierkörperbeseitigungsanlangen-VO

- keine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch und Tier

- keine Verunreinigung von Boden, Gewässer, Luft und Futtermitteln durch Krankheitserreger / toxische Stoffe

- Anlieferung in geschlossenen Fahrzeugen

- Abhäuten, Zerlegen, Zerkleinern des Materials (50 x 50 mm)

- Sterilisieren (gespannter Dampf 3 bar, 133 °C, 20 Minuten)

- Entfetten (mechanisch oder mit Lösungsmitteln)

- Trocknen auf ca. 5% Wassergehalt

- Vermahlen zu Tiermehl, Knochenmehl

 

Eine andere Möglichkeit ist das Verbrennen der Tierkörper ® BSE, MKS in England

 

 

 

(57) Potentielle Risiken durch Einbeziehung von Sekundärkreisläufen in die Lebensmittelproduktion

 

Luft

- Keime zirkulieren durch den Schlachthof, vor allem bei Lüftung

- Kontamination der Flächen, Geräte, Lebensmittel

® Filter, Türen

 

Wasser

- darauf achten, dass kontaminiertes Wasser sofort in den Abfluß läuft und keine sauberen Flächen kontaminiert

® Fettabscheider, Rohrleitungen regelmäßig prüfen

 

Mist, Gülle

- Schleuse zwischen Stall und Schlachthof

- Kompostierung in genügender Entfernung

 

Transportbehälter und –fahrzeuge

- Reinigung und Desinfektion

 

Schutzkleidung

- täglich frisch, Reinigung

 

 

 


2.1. tierschutz

 

 

 

(58) Wie und wo kann der Transport von Tieren überwacht werden?

 

- Kontrolle während des Transports

- Führen von Fahrtenbüchern und Benutzen von Fahrtenschreibern

- Untersuchung der Tiere vor und nach dem Transport

 

§ 10 Tierschutztransport-VO

- Transporterklärung ist mitzuführen              - Herkunft und Eigentümer der Tiere

                                                                              - Versandort, Bestimmungsort

                                                                              - Tag und Uhrzeit des Verladebeginns

 

§ 11 Erlaubnis und Registrierung

- gewerbliche Beförderer brauchen Erlaubnis der zuständigen Behörde

- bei Antrag folgende Angaben:                      - Name und Anschrift des Beförderers

                                                                              - Art der Wirbeltiere, die transportiert werden sollen

                                                                              - Angaben über das Fahrzeug (Kennzeichen, Ladefläche etc.)

- Erlaubnis wird erteilt, wenn die Person zuverlässig und das Fahrzeug geeignet ist

 

§ 33 a grenzüberschreitender Transport

- Ausfuhr nur über bestimmte Überwachungsstellen

- Ausfuhr von Nutztieren nur über Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen

- werden vom BML bekanntgegeben

- mindestens einen Tag vorher voraussichtliche Ankunft und Art & Zahl der Tiere anmelden

 

 

 

(59) An die Tierhaltung zu knüpfende Bedingungen (Tierschutzgesichtspunkte)

 

Tierschutzgesetz

§ 1          Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf

                Schutz vor Schmerzen, Leiden und Schäden

§ 2          artgerechte, angemessene Haltung des Tieres

§ 2a        Transport von Tieren

§ 4a        Schlachten von warmblütigen Tieren nur nach Betäubung

 

- artgerechte Haltung (Futter, Unterbringung, Bewegung)

- Hygiene, Schutz vor Infektions-KH (Impfung etc.)

- schmerzlose Tötung

 

 

 


(60) Betäubung: was ist zugelassen? Sachliche Grundlagen der Betäubung

 

Tierschutzschlacht-VO

Allgemeiner Grundsatz: Die Tiere sind so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu schlachten oder zu töten, dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden. Ziel ist ein rasches und wirksames Betäuben und Schlachten oder Töten.

 

§ 12 Ruhigstellen warmblütiger Tiere

Es ist verboten, Tiere ohne vorherige Betäubung aufzuhängen. Das gilt nicht für Hausgeflügel, wenn die Betäubung spätestens 3 Minuten nach dem Aufhängen erfolgt. Elektrische Betäubungsgeräte dürfen nicht dazu verwendet werden, Tiere ruhigzustellen oder zu Bewegungen zu veranlassen.

 

§ 13 Betäuben, Schlachten und Töten

Tiere sind so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden. Wirbeltiere dürfen nur nach Maßgabe der Anlage 3 betäubt oder getötet werden.

 

zugelassene Verfahren nach Anlage 3

 

 

Bolzenschuß

Kugelschuß

BTM

Strom

CO2

Kopfschlag

Homogenisator

Einhufer

x

x

x

 

 

 

 

Rind

x

x

x

x

 

 

 

Schwein

x

 

x

x

x

x

 

Schaf, Ziege

x

 

x

 

x

x

 

Geflügel

x

x

x

x

x

x

 

Eintagsküken

 

 

 

 

x

x

x

Gatterwild

x

x

 

 

 

 

 

Fisch

 

 

x

x

x

x

 

 

- grundsätzlich ist die Betäubung vor der Schlachtung vorgeschrieben

- Ausnahmen:

®Geflügel, wenn gewährleistet ist, dass der Kopf im Bruchteil einer Sekunde abgetrennt ist

® rituelle Schlachtungen, z.B. Schächten (Grundrecht „Religionsfreiheit“ steht über Tierschutzgesetz)

 

§ 4a des Tierschutzgesetzes: Schlachten von warmblütigen Tieren nur nach Betäubung

 

 

 

(61) CO2-Betäubung: Ablauf und Problembereiche

 

Gasanästhesie, das Gas führt über eine schnelle und starke Ansäuerung des Blutes zur Narkose. Es kommt zur Atemlähmung und zum Kreislaufstillstand, der Tod tritt durch Sauerstoffmangel ein.

 

Ablauf

- Geräte: Gondeln in CO2-Gruben (Paternoster-Prinzip)

- Bedingungen:  mindestens 70 sec Verbleibezeit, mindestens 80 % CO2-Gehalt

 

Probleme

- Exzitation, Streß, Angst, evtl. Schmerz bis zum Eintritt der Betäubung

- durch Streß atmen die Tiere schnell und flach ® es wird nicht genügend CO2 eingeatmet

- zeitlimitierender Faktor ® es können keine höheren Schlachtleistungen pro Stunde erzielt werden

 

 

 


(62) elektrische Betäubung: Ablauf und Problembereiche

 

Elektroschock unterbricht die koordinierte Aktion der Herzmuskelfasern, es kommt zum Herzflimmern mit anschließendem Herzstillstand und cerebraler Hypoxie. Zur Betäubung werden die Elektroden beidseits am Ohrgrund angelegt, dadurch erfolgt ein Stromfluß durchs Gehirn (eleptiformer Anfall), der zur Bewusstlosigkeit führt.

 

Ablauf

- Handgeräte (mindestens 250 Volt –1,5 Ampere – 10 sec, Ansatz beidseits am Ohrgrund)

- automatisch: Restrainer (Tiere werden im V-förmigen Band angeliefert, dann 400 – 700 Volt)

 

Bedingungen für tierschutzgerechte elektrische Betäubung von Schweinen:

- Tiere vor der Betäubung mit Wasser benetzen

- Zange so platzieren, dass das Gehirn zwischen den Elektroden liegt

- enger Kontakt zwischen Elektode und Haut ® mindestens 1,3 Ampere in der 1. Sekunde

- regelmäßige Wartung, Ersatzgerät muß vorhanden sein

- Sachkunde und Sachkundenachweis des Personals

 

Probleme

- Immobilisation wird mit Empfindungslosigkeit gleichgesetzt (keine Abwehrreaktionen mehr möglich)!

- Stromstärke ist abhängig vom Widerstand, daher Schweine vorher mit Wasser berieseln!

- Zangenbetäubung:                          - fehlende Fixationsmöglichkeiten in den Betäubungsbuchten

                                                               - falsches Ansetzen der Zangen

                                                               - verschmutzte Zangen leiten schlechter

- Restrainer:                                         - Fehlbetäubung bei Kümmerern

- Führung der Treibgänge:                                - Sichtverbindungen zu anderen Tieren ® Fluchtreaktionen, Ablenkung

                                                               - größere Gefälle vermeiden, da Schweine ungern bergab gehen

                                                               - Wasserlachenbildung führt zum Erschrecken durch Lichtreflexe

 

 

 

(63) Bolzenschuß-Betäubung: Ablauf und Problembereiche

 

Lebenswichtige Zentren im Gehirn werden mechanisch zerstört. Das Tier wird schlagartig bewusstlos (Druckerhöhung, schwere Gehirnerschütterung, Niederstürzen, Muskelkrämpfe). Eigenaktivität von Rückenmark und Muskulatur, da hemmende Einflüsse des ZNS wegfallen.

 

Ablauf

- generell: gedachte kreuzende Linien zwischen Augenhöhlen und Hörnern

- in der Mitte des Kreuzes Gerät ansetzen, zerstört Stammhirn

 

Probleme

- mangelhafte Fixation des Tieres

- defektes Gerät (zu geringe Geschwindigkeit des Bolzens)

- Schuß an falscher Stelle

- der Größe des Tieres nicht angepasste Patrone

- Verschmutzung an der Bolzenaustrittsstelle

- es soll nur 1 Minute zwischen Bolzenschuß und Blutentzug liegen, diese Zeit ist in der Praxis oft länger!

- Gehirnteile werden mit dem Blut im Körper verteilt (BSE!)

 

 

 


2.2. Tierkrankheiten

 

 

 

(64) Faktoren in der Tierhaltung, die bei der Verbreitung von Krankheiten eine präventive Wirkung

haben können

 

- Nichteinhalten der Quarantäne bei neu zugekauften Tieren

- mangelnde R & D

- schlechtes Stallklima (Staub, Temperatur, Be- und Entlüftung, Licht)

- Crowding

- keine artgerechte Tierhaltung

- Futterqualität, Tier-Freßplatz-Verhältnis

 

Beispiel Schwein:

Temperatur                           Kurzfristige Abkühlung oder Zugluft bewirkt Kältestreß und führt zu Atemwegserkrankungen. Temperaturschwankungen von 3 °C innerhalb von 24 Stunden sind sehr belastend. Neugeborene Ferkel reagieren auf Abkühlung mit Hypothermie und verenden im hypoglykämischen Koma.

Luftgeschwindigkeit           Luftbewegungen sind wichtig, sollen aber nicht als Zugluft zu spüren sein, da dabei Wärmeverluste entstehen. Optimal sind Luftbewegungen von 0,1 – 0,2 m/sec

Luftbestandteile                  Bei mangelnder Frischluftzufuhr sammeln sich folgende schädigende Bestandteile an: CO2, Kohlenmonoxid, Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Staub (Vektor von Keimen!)

Luftfeuchtigkeit                   Eine Luftfeuchte unter 40% führt zum Austrocknen der Schleimhäute der Atemwege. Es kommt zu Reizhusten und verminderter Futteraufnahme. Eine zu hohe Luftfeuchte über 85 % fördert die Ausbreitung von Infektionen durch mangelhafte Trocknung verschmutzter Liegeflächen oder Kondenswasserbildung auf der Einstreu.

Ammoniak                            Ammoniak entsteht durch bakteriellen Abbau von Harnstoff und führt zur Reizung der Konjunktiven und der Schleimhäute der Atemwege. Durch Zilienlähmung wird die Erregerclearance verringert.

Einstreu                                 Dient der Wärmedämmung, als Unterlage, Beschäftigung und saugt Harn auf, sie ist allerdings oft mit Parasiten und Erregern kontaminiert.

Spaltenböden                       Klauenschäden

 

 

 

(65) Umstände, die hinsichtlich des Auftretens von Tierkrankheiten vermieden werden sollten

 

- Erregereinschleppung verhindern (infizierte, kranke Tiere, tote Vektoren)

- Quarantäne bei neu zugekauften Tieren

- Zukauf von Tieren möglichst aus demselben Bestand

- Desinfektion von Personen, Fahrzeugen, Geräten

- Tierkörperbeseitigung

- Krankenisolierung

- Abproduktbeseitigung

- Entwesung

- Vermeidung immunsuppressiver Haltungsbedingungen

- integrierte Bestandskontrolle mit Leistungs- und Gesundheitskontrollen

- Schadnager- und Insektenbekämpfung

 

 

 

(66)  Nennen Sie Tierkrankheiten, die durch Haltungsbedingungen beeinflussbar sind

 

- Erkrankungen des Respirationstrakts (Stallklima, allgemeiner Infektionsdruck, Streß)

- Technopathien (Erkrankungen, die durch Einrichtungen des Stalls verursacht werden)

- Parasitosen (mangelnde Hygiene, mangelnde Prophylaxe)

- Erkrankungen des MDT (Salmonellose bei mangelnder Hygiene, Crowding, plötzliche Futterumstellung)

- Mastitiden (falsche Melktechnik, verletzungsträchtige Stalleinrichtung)

- Stoffwechselstörungen durch falsche Fütterung (Ketose, Azidose)

 

 

(67) Was sind Resistenzen und wie werden sie übertragen?

 

Definition „Infektionsresistenz“

Angeborener artspezifischer Zustand der Unempfänglichkeit eines Organismus für einen bestimmten Krankheitserreger, beruht jedoch nicht auf der Anwesenheit von AK! Wichtig sind Inhibine wie Komplement, Lysozym, Makrophagen, Interferon.

 

Natürliche (primäre) oder erworbene (sekundäre) Unempfindlichkeit eines Erregers gegenüber einem AM oder Bakteriophagen.

 

Bei der natürlichen Resistenz spricht der Erreger auf bestimmte AM nicht an, egal ob vorher schon ein Kontakt stattgefunden hat oder nicht. Dem Bakterium kann z.B. der Angriffspunkt des AM fehlen (gram (-) Bakterien sind gegen Benzylpenicillin resistent).

 

Die erworbene Resistenz entwickelt sich spontant durch Auftreten eines nicht-empfindlichen Mutanten oder durch Selektion natürlich vorhandener nicht-empfindlicher Individuen.

 

Übertragbare Resistenzen sind auf Plasmiden lokalisiert und können direkt von einem Bakterium auf das nächste übertagen werden. Die Plasmide werden durch Konjugation, Transduktion (Bakteriophagen) oder Transformation (DNA-Transfer nach Auflösung einer Zelle) übertragen werden. Salmonellen können z.B. ihre Mehrfachresistenzen an E. coli weitergeben. Man unterscheidet schnelle Einschritt-Resistenzen (z.B. Streptomycin) und langwierige Mehrschritt-Resistenzen (mehrere nacheinander stattfindende Mutationen, z.B. bei b-Laktam-AB).

 

 

 

(68) Epidemiologie der Resistenzen

 

- Behandlung ohne Antibiogramm

- zu geringe Dosierung des AM

- zu kurze Dauer der Behandlung

- kein turnusmäßiger Wechsel der AM (Hospitalismus in Kliniken!)

- AM-Rückstände in Lebensmitteln

- Desinfektionsmittel-Rückstände nach R & D

 

 

 

(69) Welche Tierseuchen sind Zoonosen?

 

anzeigepflichtig                   meldepflichtig                                      sonstige Zoonosen

Brucellose                            Campylobacteriose                             Sarkosporidien

Milzbrand                             Leptospirose                                       Trichinose

MKS                                      Listeriose                                             Zystizerkose

Rotlauf                                  Ornithose

Rotz                                       Q-Fieber

Salmonellose                        Toxoplasmose

Tollwut                                 Yerseniose

Tuberkulose

 

 

 

 


2.3. Qualitätsmerkmale

 

 

 

(70) Wie kann die Qualität von Fleisch geprüft werden?

 

pH-Wert-Messung:

- Messung der Spannung zwischen pH-Meßelektrode und einer Bezugselektrode

- Messung in der Mitte des Muskels, nur gut ausgeblutetes, schieres Fleisch verwenden!

® normal: nach 24 Stunden 5,5 bis 5,8

                ® PSE-Fleisch: nach einer Stunde bereits Werte unter 5,8, nach 24 Stunden wieder normale Werte

                ® DFD-Fleisch: End-pH liegt zwischen 6,2 und 7,0

 

Feststellung des Ausblutungsgrades von Schlachttierkörpern:

                - Filterpapier-Kompressionsmethode

                - Filterpapiermethode

                - Auslaugprobe

                ® genauere Methodik siehe Laborkursunterlagen!

 

Bestimmung der auspreßbaren Gewebsflüssigkeit ais Muskelproben mit der Filterpapierpressmethode:

 

Gelbfärbung des Fleisches:

                - Ikterus, b-Karotine?

                - Ether-Alkohol-Probe

                - Ikterus-Nachweis mit Testreagenz

 

Sensorische Untersuchung auf Geruchs- und Geschmacksabweichungen:

- Kochprobe der Muskulatur

- Ausschmelzprobe für Fettgewebe

 

Gesamtkeimzahl

                - Pseudomonas, Enterobakterien, Mikrokokken, Laktobazillen, Streptokokken

                - Indiz für die Haltbarkeit

 

 

 

(71) Was ist Fleischqualität?

 

® Summe aller Gebrauchswerteigenschaften (ernährungsphysiologisch, genusswertbestimmend)

 

Fleischqualität

Bestimmte Merkmale von Fleisch und Fleischprodukten, die den Genusswert des Lebensmittels definieren, die aber auch die Gesundheit des Verbrauchers nicht schädigen, wenn sie nicht vorhanden sind (z.B. Farbe, Geruch, Geschmack, Wassergehalt, chemische Zusammensetzung, Konsistenz, Zurichtung).

 

Markenfleisch

- Unverwechselbarkeit und gleichbleibende Eigenschaften

- Standardisierung einer bekannten Qualität

 

Qualitätsfleisch

- zwingende und nachvollziehbare Eckdaten oberhalb des Durchschnitts

- hochwertiges Produkt mit konstanter Spitzenqualität, die sich vom üblichen Angebot abhebt

- enthält zusätzlich positive, erfassbare, nachvollziehbare Eigenschaften

- geschlossenes, streng kontrolliertes System von der Zucht bis zum Endverbraucher

 

 

 

 


(72) Einflussfaktoren auf die Fleischqualität (Tierhaltung)

 

- Genetik

- Gesundheit (Technopathien, Askariden, Kümmerer, Endocarditis, Infektions-KH, Organveränderungen)

- Fütterung

 

Das Schwein ist aufgrund seiner Umzüchtung prädispositioniert für Myopathien. Der Fettanteil wurde reduziert und die Gewebsstruktur der Muskulatur verändert. Die Muskulatur von Rücken und Schinken enthalten bis zu 70 % Fasern des weißen Typs, diese Fasern haben einen großen Durchmesser, so dass die Sauerstoffdiffusion zu den Mitos erschwert wird. Die Fasern enthalten zwar viel Glycogen und Myofibrillen, aber zu wenige Mitos. Sauerstoffmangel und Mito-Mangel führen dazu, dass der Energiebedarf besonders in Stresssituationen über die anaerobe Glycolyse gedeckt werden muß, was zu einer metabolischen Laktatazidose führt. Folge sind eine akute Herzinsuffizienz und ein kardiogener Schock (Belastungsmyopathie).

® latente Belastungsmyopathie:     PSE- oder DFD-Fleisch

® akute Belastungsmyopathie:       Kreislaufversagen bei Belastung (Transport)

® akute Rückenmuskelnekrose

 

Die roten Muskelfasern haben einen kleineren Durchmesser, weniger Myofibrillen, aber mehr Mitos. Sie sind vor allem beim Wildschwein vertreten (60 % rote Fasern). Bei diesen Muskelfasern ist der Energiebedarf gedeckt, Myopathien kommen hier eher fütterungsbedingt vor (Vitamin E / Selen-Mangel, Ionophor-AB-Vergiftung).

 

 

 

(73) Einflussfaktoren auf die Fleischqualität (Transport und Schlachtung)

 

PSE-Fleisch

Durch den Schlachtvorgang wird eine postmortale Manifestation der latenten Belastungsmyopathie ausgelöst. Starke Erregung vor dem Schlachten, Muskelexzitation beim Betäuben sowie der Blutentzug bewirken eine verstärkte anaerobe Glykolyse. Durch Störung des intrazellulären Kalziumtransports kommt es postmortal zu weiteren Muskelkontraktionen und damit zur weiteren Laktatanreicherung. Es kommt zum Abfall des pH´s und zur Steigerung der Temperatur in der Muskulatur (1 Stunde nach dem Schlachten pH unter 5,6 und 40 °C). Dadurch denaturieren Muskelproteine, das Fleisch wird blaß und wässrig.

 

DFD-Fleisch

Diese Veränderung kommt zustande, wenn Schweine einige Stunden nach einer langanhaltenden, erschöpfenden Belastung geschlachtet werden. Dabei wird das Glycogen schon vor dem Tod verbraucht, dementsprechend kann postmortal keine Fleischreifung (Säuerung durch Laktatanreicherung) mehr stattfinden. Das Fleisch weist niedrige Laktatgehalte und einen relativ hohen pH auf.

 

 

 

(74) Beschreiben Sie die Beschaffenheit von Frischfleisch am Beispiel Rind und Schwein

 

Fleischmikroflora:

- Oberflächenmikroflora     - entsteht zwangsläufig beim Schlachtprozeß

- läßt sich nicht vollständig vermeiden

- überwiegend aerobe Mikroflora

- Tiefenmikroflora                - innerer Keimgehalt, primärer Keimgehalt

- liegt vor, wenn kranke Tiere zur Fleischgewinnung genutzt wurden

- normaler Weise ist das Innere der Muskulatur keimfrei

- auch bei transportgestressten Tieren möglich ( Störung der Darm-Leber-Schranke)

 

Ursachen der Kontamination:

- Mikroflora des Tieres (Haut, Klauen, Fell, MDT etc.), meist strikt anaerob, stirbt auf der Fleischoberfläche ab

- Mikroflora des Betriebes

- Mikroflora des Personals

 


gram (-) Bakterien:

- oxidasenegativ:                 Enterobacteriaceae, Acinetobacter

- oxidasepositiv:                  Pseudomonas, Moraxella, Aeromonas

 

aerobe gram (+) Bakterien:

- katalasenegativ:                Lactobacillus, Streptokokkus

- katalasepositiv:                                 Mikrokokkus, Staphylokokkus, Bacillus

               

anaerobe gram (+) Bakterien:

- Clostridium

 

 

potentiell pathogene und toxinogene Bakterien der Fleischmikroflora:

 

                               pathogen                                                             toxinogen

gram (-)

                               Salmonella                                                           E. coli

                               C. jejuni/coli                                                        andere Enterobacteriaceae

                               Yersinia enterocolitica

                               Pseudomonas

                               Aeromonas

 

gram (+)

                               L. monocytogenes                                             Staph. aureus

                               Streptokokkus A                                                Cl. perfringens

                                                                                                              Bac. cereus, -subtilis, -licheniformis, -pumilus                                                                                                            Cl. botulinum A, B, E, F

Cl. novyi

Cl. perfringens C                                               

                                                                                                            

 

Trocknung und Kühlung haben durch Änderung von Temperatur, aw-Wert und pH einen selektierenden Einfluß auf die Spezies und die Gesamtzahl der Erreger!

 

Zur Auswertung einer Analyse sind heranziehen:

- Keimgehalt am Ende der Schlachtung

- Keimgehalt nach Kühlung und vor Transport

- Keimgehalt nach dem Transport bei Ankunft im Verarbeitungsbetrieb

 

 

 

(75) Geflügelfleisch als Lebensmittel: welche Eigenschaften sind rechtlich verankert?

 

§ 13 GFlHG

- Verkehrsverbot für Geflügelfleisch nach Behandlung mit AB, Zartmachern und bestimmten Farbstoffen

 

VO (EWG) Nr. 1906/90

- Festsetzung qualitätsbezogener Vermarktungsnormen

- Mindestanforderungen für Handelsklasse A und B:

                - ganz

- sauber, frei von sichtbaren Fremdstoffen, Schmutz oder Blut

- frei von Freimdgeruch

- frei von sichtbaren Blutspuren

- frei von herausragenden geborstenen Knochen

- frei von starken Quetschungen

- Zusatzanforderungen für Handelsklasse A:

                - gute Fleischfülle

                - gleichmäßige Fettschicht

                - Frostbrand darf nur unauffällig sein (nicht auf Brust und Schenkel!)

                - unauffällige Beschädigungen sind erlaubt (nicht auf Brust und Schenkel!)


2.4. hygiene

 

 

 

(76) Definieren Sie Hygiene (am Beispiel eines von Tieren stammenden Lebensmittels)

 

Definition Hygiene: Vorbeugende Maßnahmen für die Gesunderhaltung des Menschen (Fernhalten körperlicher Erkrankungen).

 

Veterinärhygiene dient zum Schutz von Störungen aus der Umwelt und dient dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier.

 

Veterinärhygiene

- Reproduktionshygiene

- Fleisch- und LM-Hygiene

- Milchhygiene

- Tierhygiene

- Seuchenschutz

- Pathogenetik

- Toxikologie

- Wildhygiene

 

Im weiteren Rahmen auch:

- Reinigung und Desinfektion

- Tierkörperbeseitigung

- Wasser- / Abwasserhygiene

- Bodenhygiene

- Transporthygiene etc.

 

Tiere sind ein lebender Bestandteil der Umwelt und beeinflussen diese. In freier Wildbahn herrscht meist ein relatives Gleichgewicht, dieses ist jedoch durch die Massentierhaltung außer Kraft gesetzt. Daher muß der Mensch die Verantwortung für die Einhaltung und Erhaltung aller Hygienebereiche übernehmen.

 

§ 7 FlHV

Fleisch darf nur so gewonnen werden, dass es bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt weder mittelbar noch unmittelbar nachteilig beeinflusst werden kann...

 

Arbeitsgeräte:     

- leicht zu reinigen und zu desinfizieren

- ständig sauber und in einwandfreiem Zustand

- spätestens am Ende des Arbeitstages reinigen und evtl. desinfizieren

- Käfige nach jeder Entleerung reinigen und desinfizieren

 

Ablauf der Schlachtung:                  

- hygienisch einwandfreier Ablauf

- geeignete Vorrichtungen zum Enthäuten, Reinigen, Ausweiden und Spalten der Tiere

- hygienisch einwandfreie Tauchkühlanlage (durch bakteriologische US vor und nach dem Kühlen prüfen)

- Entnahme der Organe, ohne den Tierkörper dabei zu verschmutzen

- hygienisch einwandfrei reinigen und desinfizieren

- Tierkörper den Vorschriften entsprechend kühlen

 

 

 


(77) Hygienisch belastende Phasen in der Gesamtlinie der Bereitstellung von Fleisch

 

Haltung

- erhöhte Ansteckungsgefahr durch Haltung vieler Tiere auf engem Raum

- Umweltbelastung durch Fäkalien, Abwasser und verunreinigte Luft

 

Transport

- Enge, Streß und klimatische Belastungen begünstigen Ausbruch / Verbreitung von Krankheiten

- erhöhte Verletzungsgefahr

 

Schlachthof

- Crowding auf dem Viehhof

- Maschinen (Peitschenschläger, Brühanlage, Rupfmaschinen, Kühlanlagen)

- Menschen (unhygienisches Verhalten, Nachlässigkeit bei R & D)

 

 

 

(78) Wie kann der Hygienestatus des Erzeugnisses Fleisch beeinflusst werden?

 

- Schlachtkörper- und Fleischuntersuchung

- Überwachung aller Prozesse (Schlachtband, Herrichtung, Zerlegung, Verarbeitung)

- Sauberkeit der Tiere und Tierkörper

- Freisein von Krankheiten

- Senkung der Gesamtkeimzahl in der gesamten Fleischgewinnungslinie

- sachgemäße R & D, Kühlung und Verpackung

- planmäßige Überwachung durch unterschiedliche Stellen (Eigenkontrolle, externe Firmen, Labors, Amts-TA)

- Monotoring, HACCP, Risk-Analysis, -Assessment, -Management

 

 

 

(79) Sekundärkreisläufe bei Rind / Schwein / Geflügel: Hygienische Problembereiche

 

Luft:      - Keime zirkulieren durch den ganzen Schlachthof, v.a. bei Nutzung einer Lüftung

                - Kontamination aller Flächen, Geräte, LM, sobald irgendwo im Betrieb eine Keimquelle auftritt

                ® Filter, Abteilungen abtrennen, Türen schließen

 

Wasser:- Abwasser, das z.B. zur Reinigung benutzt wurde, kontaminiert später „saubere“ Flächen

®biologische Reinigung, Fettabscheider, kontaminiertes Wasser muß direkt in den Abfluß laufen

 

 

 

(80) Wie kann die Hygiene der Tierhaltung im landwirtschaftlichen Betrieb erfasst werden?

 

- Schwerpunkte sind präventive Maßnahmen, Tierschutz und Umweltschutz

- Erfassung durch festgelegte Diagnoseschritte durch Erzeuger, TA, Veterinäramt, Umweltamt

- in modernen Betrieben z.B.

                - Messung des Stallklimas durch Sensoren, automatische Regulation

                - Bestandsdiagnostik (Erfassung des Gesundheitsstatus)

- Stichprobenanalyse der Umweltbelastung

- gesetzmäßige Vorgabe bestimmter Grenzwerte

- ELISA zum Salmonellen-Screening

 

 

 


(81) Wie kann die Hygiene in der Fleischgewinnung erfaßt werden?

 

- strenge Kontrollen und gesetzliche Vorgaben:          - Schlachttieruntersuchung

- Fleischuntersuchung

- Hygieneüberwachung

- Kennzeichnung durch Amts-TA

 

- BU in Verdachtsfällen und auch routinemäßig:

                1. Individual-US                                  - v. a. klinische US und makroskopische Pathologie

                                                                              - z.T. auf spezielle Tierarten bezogen (Trichinen, Finnen, Rotz)

                                                                              - Mindestuntersuchungszeiten und Höchstuntersuchungszahlen!

                2. Kontrolle der Hygiene                   - z.B. regelmäßige BU der Einrichtung machen

                3. übergreifende Kontrollen              - fleischhygienische Überwachung der Urproduktion

                                                                              - Transport des lebenden Tieres

                                                                              - Fleischgewinnung, Kühlung

                                                                              - Transport des erzeugten Fleisches

 

 

 

(82) Beispiel für eine Risikoanalyse

 

Brauchbarmachung von Fleisch aus Salmonellenbeständen

- kritischer Kontrollpunkt:                 Erhitzung des Fleisches

- Monotoring:                                      Aufzeichnung der Erhitzungstemperatur

- Verifikation:                                       Untersuchung von Stichproben auf Salmonellen

 

 

 

(83) was sind Marker-Organismen?

 

Mirkoorganismen, die zum Erkennen des Hygienestatus dienen, z.B Anteil von E. coli an der Gesamtkeimzahl

 

Index-Organismen

- geben Hinweise auf Kontamination aus unerwünschten ökologischen Quellen (z.B. fäkale Kontamination)

- zeigen eine mögliche Anwesenheit anderer pathogener Keime aus den gleichen ökologischen Quellen an

- sind für Verbraucher gesundheitlich bedenklich

 

Indikator-Organismen

- müssen eigentlich durch verarbeitungstechnische Prozesse abgetötet werden

- wenn sie doch auftreten, weisen sie auf eine unzureichende Verarbeitungstechnik hin

- z.B. hitzelabile coliforme Keime in pasteurisierter Milch

 

 

 

(84) Stellen Sie Risk-Assessment und Risk-Management gegenüber

 

Risk-Assessment

Gefahrenbewertung, z.B. Keimvermehrung auf der Säge bei Spaltung der Tierkörper

 

Risk-Management

Umgang mit der Gefahr, z.B. Zwischenreinigen der Säge in den Arbeitspausen

 

 

 

(85) Stellen Sie eine grundsätzliche Systematik der in Fleischhygiene und in der dazugehörenden Umwelt

auftretenden Mikroorganismen zusammen

 

siehe Tabelle Frage 74

 

 


(86) Prinzipien des HACCP; nennen Sie CCP in einer Fleischgewinnungslinie

 

HACCP =  Hazard Analysis and Critical Control Point

- Benennung von Gefahrenpunkten in der Produktionslinie

- Eliminierung oder Unter-Kontrolle-halten durch besonders gründliche Überwachung

- Überwachung kritischer Punkte durch physikalische, chemische oder mikrobiologische Methoden

 

CCP

Stall, Transport, Brühanlage, Peitschenschläger, Evisceration, Säge, Steribecken, Schürzen etc.

 

1. Geräte:               - Kontruktion, Kombination, Gerätezustand, Automatisierungsgrad

                               - Beispiel Schwein: Brühentborstung, Gummilaschen, automatisierter Förderer / Schrägbahnen

                                                                  kombination     zustand           automatisierungsgrad

 

2. Linienkonzeption:           - Reihenfolge von Sengofen und Peitschenwäscher (Schwein)

 

3. Arbeitsorganisation:      - Pausen, R & D, Schlachtkapazität, -geschwindigkeit, Wechsel der Gummilaschen

 

4. Personalschulung:          - Durchführung aufgetragener Arbeiten

 

5.  überbetriebliche Disposition:      - Transportstrecken, Betriebsauslastung, Verbleib im Kühlraum

 

 


2.5. Zoonoseerreger

 

 

 

(87) Wichtige Zoonoseerreger (Rotfleisch als Carrier)

 

- Brucellose                                          - Listerien                                             - Toxoplasmen

- Rotz                                                    - Yersinien                                            - Finnen

- Salmonellen                                                                                                      - Sarkosporidien

- Tbc                                                                                                                    - Trichinen

 

- BSE

- EHEC (enterohämorrhagische E. coli)

- Cl. perfringens

- Staph. aureus

- usw.

 

 

 

(88) Wichtige Zoonoseerreger (Geflügelfleisch als Carrier)

 

- Salmonellen

- Campylobacter                  - spiralig, gram (-)

                                               - C. jejuni und C. coli sind humanpathogen

- Symptome beim Menschen: Diarrhoe, Enteritis, Kopfschmerz, dauert ca. 1 Woche

                                               - extraintestinale Formen möglich

- besonders gefährdet: Geflügelbetreuer, Menschen mit Immunsuppression

- Übertragung durch Wasser, Einstreu, Wildtiere, Hände bei der Be- und Verarbeitung

                                               - Kreuzkontamination beim Brühen, Rupfen und Eviszerieren möglich

- Hauptwirt: Geflügel und kleine Nager                                         

- Prävention: „competitive exclusion“, konsequente R & D

- Geflügelpest

- New Castle Disease

 

 

 

(89) Faktoren, die die Verbreitung von Zoonoseerregern begünstigen

 

- Verschleppung durch Futtermittel

- bei der Verfütterung von Essensresten aus Großküchen

- ist heute verboten, es sei denn gut durcherhitzt an Schweine mit Sondergenehmigung

- Verschleppung durch Produkte:

- nicht ausreichend erhitze Milch in Molkereien

- Lage der Betriebe:

- unzureichender Abstand zu anderen Ställen, Tierkörperbeseitigungsanlagen, Schlachthöfen etc.

- Tierverkehr:

- Einstallung von vielen Tieren aus verschiedenen Betrieben

- Verkauf, Zukauf, Märkte, Austellungen, Auktionen etc.

- Kontakt von Wildtieren und Schädlingen mit den Nutztieren

- unzureichende Hygiene und Gesundheit des betreuenden Personals 

 

 

 


(90) Ansätze zur Beherrschung von Zoonoseerregern

 

Präventionsmaßnahmen in der Tierhaltung

- R & D

- Rein-Raus-Prinzip

- Quarantäne

- Impfprogramme

- Gesundheitskontrolle

- Kennzeichnung

 

Transport

- geschlossene Transporter

- unschädliche Beseitigung von tierischen Abgängen

- R & D

 

Schlachtung

- unschädliche Beseitigung von Abfall, Abwasser, untauglichen Teilen, Tierkörpern etc.

- R & D

- Hygiene des Personals, der Geräte und des gesamten Betriebes

- reine und unreine Seite

- Trichinenschau

- BU

- Risikomaterial

- Isolierschlachtbetriebe

 

Tierseuchengesetz und VO

- Tierkörperbeseitigungsanstalten

 

 

 

(91) Auftreten von Salmonellen in der Fleischgewinnung: welche Stationen sind kritisch, welche

Serotypen treten auf?

 

Familie:                  Enterobacteriaceae

Gattung:                                Salmonella

Arten:                    S. enterica

                               S. bongori

Serovare:               2375 nach dem Kaufmann-White-Shema

 

gram (-) gerade Stäbchen, fakultative Anaerobier, peritriche Begeißelung

 

wirtsadaptiert:

Rind:                      S. dublin

Schwein:               S. cholerasuis

Huhn:                    S. gallinarum, S. pullorum

Pferd:                     S. abortus equi

Schaf:                    S. abortus ovis

® ausgeprägte, seuchenhafte Krankheitsverläufe

® Infektion des Menschen ist selten

 

 

nicht wirtsadaptiert, invasiv:

S. enteritidis

S. typhimurium

® beim Tier schwere seuchenhafte Infektionen, latente Ausscheider möglich

® Haupterreger von Zoonosen!

 

nicht wirtsadaptiert, nicht invasiv:

® beim Tier meist latente Infektionen

® Infektion des Menschen ist selten

 

Übertragung

- Dauerausscheider, kontaminiertes Futter oder Wasser

- Gülle, Festmist, Jauche, kommunale Abwässer, Klärschlamm, Fäkalschlamm, Abfälle

- Schlachthofabwässer und –abfälle, Material aus der TBA

 

Überlebensfähigkeit der Salmonellen:

- kompostierter Rinderdung              7              Tage

- Legehennenkot                                 2 - 28      Tage

- Kot aus Mistlagerstätte                  175          Tage

- kalter Dung                                        204          Tage

- bei der strohlosen Haltung fehlt die Selbsterhitzung, dadurch können die Salmonellen besser überleben!

 

Die Technik der Fleischgewinnung stellt für die anspruchslosen Salmonellen keine Barriere dar. Sie vermehren sich bei 7 – 47 °C, bei der Lagerung von Fleisch (4 – 7 °C) werden sie also nicht abgetötet. Auch der Brühtank (60 – 62 °C) macht ihnen nichts aus, da sie Temperaturen von 64 °C für 1 Minute aushalten. Deshalb sollte man denkbare Kontaminationsmöglichkeiten so gering wie möglich halten!

 

® Transport

® Rekontamination durch den Menschen

® Tätigkeitsverbot für Personen, die an Enteritis infectiosa erkrankt sind

® Schadnager, Staub verhindern

® konsequentes Einhalten der Kühlkette

® Abwasser behandeln, R & D

® regelmäßige Betriebskontrollen

 

 

 

(92) Salmonellen: Ansätze zur Bekämpfung

 

1. Senkung des Infektionsdrucks im Mastbetrieb:

- Ausschaltung von Keimträgern (Schlachtung infizierter Bestände)

- Reduzierung der Umweltkontamination

- Impfungen (Lebendimpfstoffe über die Tränke)

- Antiinfektika (nicht prophylaktisch, sondern zur Behandlung  nach gesichertem Erregernachweis!)

- competitive exclusion (gezielte Besiedlung der Darmflora neugeborener Tiere)

- FM pelletieren

- längere Mastdauer

 

2. Kontaminationsverhütung auf dem Schlachthof:

- Transport (kurze Wege, Futterentzug, Käfigdesinfektion)

- Rekontamination durch den Menschen bei der Verarbeitung (kontaminierte Geräte, Arbeitsflächen)

- Tätigkeitsverbot für Personen, die an Enteritis infectiosa erkrankt sind

- Schadnager bekämpfen

- Staub als Infektionsquelle

- konsequentes Einhalten der Kühlkette

- Abwasser behandeln, R & D

- regelmäßige Betriebskontrollen

 

2. HACCP:

- Identifizierung der im Lauf der Gewinnung und Behandlung eines LM auftretenden Hygienerisiken

- Ermittlung der kritischen Kontrollpunkte

- Monotoring (Ermittlung des tatsächlichen Verseuchungsgrades sowie der Infektionsquellen und –wege)

- Einleitung von Korrekturmaßnahmen

- Verifikation (funktioniert das System?)

- Dokumentation

 


3. rechtliche Grundlagen der Salmonellenbekämpfung:

- Tierseuchenrecht

                - Hühner-Salmonellen-VO

                - Rinder-Salmonellose-VO

- FM-Recht

- Fleischhygienerecht

- Regelung der Abproduktbeseitigung

 

 

 

(93) Parasitosen als Zoonosen: was kommt in Frage? Bekämpfungsansätze

 

 

Trichinose

- bei der Befruchtung sterben die Männchen, die Weibchen setzen Larven in der Darm-SH ab

- Larven gelangen über Lymphe und Blut in die Muskulatur, Myocard, seröse Häute, Hirn, Liquor

- Enteritis im Darmstadium, dann Fieber, Ödeme, Muskelschmerzen, Eosinophilie, Myocarditis

 

allgemeine Bekämpfung:

- Schadnagerbekämpfung (Ratten), Anthelminthika

- kein Kontakt zu Füchsen oder Wildschweinen

- Zukauf nur, wenn die Tiere serologisch negativ sind (ELISA)

 

gesetzliche Bekämpfung:

- § 1 FlHG: Schweine & Einhufer müssen nach der Schlachtung amtlich auf Trichinen untersucht werden

- oder nach FlHV, Anlage 6 eine zugelassene Kältebehandlung (-25 °C für 240 Stunden) durchführen

 

 

Toxoplasmose

- Toxoplasma gondii, Protozoon (Sporozoen)

- Infektion transplazentar oder alimentär (kein rohes oder halbrohes Fleisch essen!)

- Endwirt ist die Katze, ungeschlechtliche Vermehrung im Zwischenwirt (Rind, Pferd, Schwein)

- führt beim Menschen zu Erbrechen, Diarrhoe, Lnn-Schwellung, nervöse Störungen, Aborte

- stumme Infektion ist bei der US nicht sichtbar, Nachweis mit ELISA

 

 

Taenia saginata                  ®           Cysticercus bovis (Rind)

Taenia solium                    ®           Cysticercus tenuicollis (Schwein)

 

Hauptwirt ist der Mensch!

 

Der Wurm befindet sich im Darm des Menschen, seine Eier werden mit dem Stuhl ausgeschieden und von den betroffenen Tierarten aufgenommen. Im Darm der Zwischenwirte wird die Larve frei und gelangt über den Blutstrom in Muskulatur, Lunge oder Leber, wo sie zur Finne (Zystizerkus) wird. Die Infektion des Menschen erfolgt über finnenhaltiges Fleisch.

 

Im Darm des Menschen stülpt sich der Kopf (Skolex) aus der Finnenblase heraus und saugt sich an der SH fest. Der Wurm ernährt sich vom Darminhalt. In seltenen Fällen kann es beim Menschen auch zur Entstehung von Finnen in verschiedenen Organen kommen.

 

 

Sarkosporidiose (Sarkocystis suihominis)

- optisch sichtbar in der Muskulatur

- Miersche Schläuche (weiße Stippchen, verkalkt)

- führt beim Menschen zur Diarrhoe durch Sarcocystin, gefährlich für Kleinkinder

 


2.6. Fremde Stoffe

 

 

 

(94) Systematik fleischhygienisch relevanter fremder Stoffe (Rotfleisch und Geflügel)

 

Rückstände von Medikamenten

- Anabollika, Antibiotika, Antiparasitika, Sedativa, Analgetika

 

unbeabsichtigt aufgenommene Stoffe aus der Umwelt

- Agrochemikalien                              ® persistierende Chlorkohlenwasserstoffe (DDT, HCB, Methylquecksilber)

- Verbindungen aus der Industrie    ® langlebige Radionuklide, Schwermetalle

 

biogene Stoffe

- Mykotoxine

- Phytotoxine

 

Risiken durch fremde Stoffe

- toxikologisch (mutagen, kanzerogen, teratogen)

- mikrobiologisch (Resistenzen)

- immunologisch (Allergie, Immunsuppression)

 

 

 

(95) Wie erfolgt die Erfassung fremder Stoffe? Geben Sie Beispiele

 

 

Kontrolle im Erzeugerbetrieb

 

§ 2 und 7 des FlHG

- Betreten, Besichtigen

- Probennahmen, Auflagen

 

 

Schlachttier-US

 

Anlage 1, Kapitel 1, FlHV

- Anzeichen der Verabreichung pharmakologisch wirksamer Stoffe

- Schlachtverbot bei Vorliegen bedenklicher Rückstände

- Schlachtaufschub bie Applikation von Beruhigungsmitteln

 

 

Fleisch-US

 

§ 5 FlHV

- stichprobenweise sowie bei begründetem Verdacht eine Rückstandsuntersuchung nach Anlage 1 Kapitel III

- mindestens 2% aller geschlachteten Kälber und 0,5 % aller sonstigen geschlachteten Tiere untersuchen

 

Anlage 1, Kapitel II

- zusätzlich auf östrogen, androgen oder gestagen wirkende Stoffe untersuchen

                ® weibliche Kälber: Geschlechtsorgane, Eierstöcke besichtigen

                ® männliche Kälber: Prostata besichtigen (Querschnitt durch den Harnröhrenteil)

- bei in § 1 (1) Satz 1 genannten Tieren die Körperoberfläche auf Injektionsstellen untersuchen

 

§ 15 FlHV

- Probenahmerecht durch den Untersucher

 


VwVFlHG, Kapitel III

- enthält festgelegte Untersuchungsmethoden für folgende Stoffe:

                - Thyreostatika

                - fettlösliche Chlorkohlenwasserstoffe

- antibakterielle Stoffe

- Stilbenderivate

 

für die Rückstandsuntersuchung zu entnehmende Gewebe

- Thyreostatika:                                   Muskelgewebssaft, Serum

- Chlorkohlenwasserstoffe:               Fettgewebe

- Blei, Cadmium:                                  Fleisch

- Hemmstoffe:                                      Muskel, Niere (bei Geflügel Leber)

- Anabolika:                                         Muskel, Leber, Niere, Harn, Kot

 

 

 

(96) Tierhaltung und "Prudent Use" in der tierärztlichen Praxis

 

prudent = vorsichtig

 

„A usage which maximises therapeutic effects while minimizing dissemination of resistance”

 

Strenge Indikationsstellung beim Einsatz von Chemotherapeutika. Wenn ein bakterieller Befund und ein Antibiogramm vorliegen, wird das am wenigsten toxische Chemotherapeutikum mit dem schmalsten antibakteriellen Spektrum eingesetzt (Mittel erster Wahl). Damit sollen die Gefahren von unerwünschten Nebenwirkungen und Resistenzbildungen minimiert werden.

 

 

 

(97) Systematik der antimikrobiellen Stoffe

 

Desinfektionsmittel:            nur lokale Anwendung (Haut)

Antibiotika:                          Stoffe, die von Pilzen oder Bakterien produziert werden (bakterizid / bakteriostatisch)

Chemotherapeutika:            Stoffe, die synthetisch hergestellt werden (bakterizid / bakteriostatisch)

 

 

 

(98) Was ist ein Monitoring?

 

„Sich wiederholende Beobachtungen, Messungen und Auswertungen, die zum Erreichen festgesetzter Ziele mit Hilfe zufällig ausgewählter Proben durchgeführt werden und die repräsentativ für das einzelne LM oder für die Ernährung des Landes oder der Region als Ganzes sind.“

 

Für die Erfassung von Umweltkontaminationen gibt es keine rechtlichen Grundlagen, es erfolgt aber eine Überwachung (Monotoring) durch den Bund und die Länder. Die Daten werden dezentral gespeichert und an das Bundesgesundheitsamt weitergeleitet.

 

- beprobte Fläche: 25 km²

- Probenahmestellen: Tankwagen (Milch 4 x jährlich), Schlachthof (Fleisch 1 x jährlich)

- Untersuchung auf Chlorkohlenwasserstoffe, Aflatoxin, Blei, Cadmium

- Probenahme durch die Landkreise, Analyse durch die Veterinäruntersuchungsämter

 

 

 


(99) was sind Stichproben bzw. Verdachtsproben auf fremde Stoffe?

 

Stichproben

Aus der Grundgesamtheit der interessierenden Stoffe werden aus praktischen Gründen nur einzelne Stichproben nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und untersucht. Dadurch erhält man Informationen über die Beschaffenheit der Grundgesamtheit. Dabei ist zu beachten, dass die Stichprobe den gleichen Einflüssen wie die Gesamtmenge ausgesetzt sein sollte. Nur dann kann man statistische Rückschlüsse von der zufälligen Stichprobe auf die Parameter der Grundgesamtheit schließen.

 

Verdachtsproben

Lebensmittel, die zur Untersuchung entnommen werden, weil ihre Beschaffenheit, Zusammensetzung oder ähnliches offensichtlichen Grund zur Beanstandung geben.

 

Anlage 4 FlHV

- Stichproben sind von jedem 20. Tierkörper, von jeder 20. Tierkörperhälfte zu entnehmen

- bei frischem Fleisch mindestens eine Stichprobe von 50.000 kg Fleisch für die Rückstands-US

 

 

 

(100) was ist der nationale Rückstandskontrollplan?

 

Richtlinie 96/23 EG

Kontrollmaßnahmen für bestimmte Stoffe & ihre Rückstände in lebenden Tieren & tierischen Erzeugnissen

 

Gruppe A (Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe)

 

Gruppe B (Tierarzneimittel und Kontaminanten)

- Stoffe mit antibakterieller Wirkung

- sonstige Tierarzneimittel

- andere Stoffe und Umweltkontaminanten

 

Die Mitgliedsstaaten (in unserem Fall das Bundesgesundheitsamt) übermitteln der Kommission einen jährlich zu aktualisierenden Plan, der Gruppen von Rückständen nach Tierart vorsieht.

 

Probeentnahmeverfahren

Mit dem Rückstandsüberwachungsplan sollen in den Betrieben die Ursachen für Risiken von Rückständen in LM tierischen Ursprungs ermittelt werden. Die Proben sind unvorhersehbar und unerwartet zu entnehmen. Es wird überprüft, ob Stoffe der Gruppe A verbotener Weise verabreicht wurden und ob die Höchstwerte der Stoffe der Gruppe B eingehalten wurden. Der Rückstandskontrollplan wird einmal jährlich vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin erstellt und an die EU-Kommission gesendet.

 

In den Rückstandskontrollplan sind der Umfang und die Häufigkeit der Probennahmen festgelegt:

- Rinder: insgesamt 0,4 % der im Vorjahr geschlachteten Tiere

® Gruppe A:        0,25 % (0,125 % im Haltungsbetrieb am lebenden Tier, 0,125 % im Schlachtbetrieb)

® Gruppe B:        0,15 %

 

 

 

(101) Beispiele für Recycling und Carry-over

 

Recycling

Bei Bodenhaltung können Stoffe wieder aufgenommen werden, die zuvor unverändert ausgeschiedenen wurden.  Ein Beispiel dafür ist die Salmonelleninfektion des Huhns: Die Tiere scheiden die Salmonellen mit dem Kot aus, beim Picken und Scharren werden diese vom nächsten Huhn oral aufgenommen (Tier – Boden – Tier).

 

Carry-over („Überversorgung“)

Übertragung eines Stoffes durch Vektoren von einem Sektor der Biosphäre in einen anderen. Werden z.B. bei der Herstellung von Futtermitteln einer Charge Kokzidiostatika zugemischt, so können auch die folgenden Chargen noch Reste des AM enthalten, da die Geräte damit kontaminiert sind. Ein anderes Beispiel ist Toxaphen (Chlorkohlenwasserstoff). Es gelangt über kontaminiertes Tierfutter in den Tierkörper (reichert sich im Fett an) und somit in die vom Tier stammenden LM.


(102) Zelluläre Grundlagen der Antibiose

 

 

b-Laktam-AB

® Penicilline, Cephalosporine

Ihre Wirkungsweise ist an den b-lactam-Ring geknüpft, indem dieser unter Aufspaltung eine meist kovalente Bindung mit dem aktiven Zentrum der Murein-Transpeptidase eingeht, einem Enzym, das zur Quervernetzung des Mureins in der Bakterienzellwand benötigt wird. Es entstehen Lücken in der Zellwand, die schließlich zur Lysis führen. Diese AB wirken nur gegen prolieferierende, gram (+) Bakterien. Nebenwirkungen sind vor allem Allergien, trotzdem sind diese AB das Mittel erster Wahl gegen gram (+) Bakterien.

 

 

Polypeptid-AB

® Polymyxine, z.B. Polymyxin B

Diese zyklischen Dekapeptide sind amphiphil (hydrophile, polare und hydrophobe, apolare Gruppen) und können sich deshalb in Zellmembranen einlagern und deren Funktion als Permeabilitätsbarriere behindern. Diese AB wirken nur gegen gram (-) Bakterien. Nebenwirkungen: neurotoxisch, muskelrelaxierend.

 

 

Bakteriostatika

Sie hemmen die Keimprolieferation und dürfen sie nur bei intaktem Immunsystem gegeben werden, da dieses die gehemmten Erreger eliminieren muß. Ansonsten würde es nach dem Absetzen der AB sofort wieder zur Prolieferation der Erreger kommen.

 

 

Amino-Glykosid-AB
Sie greifen in die Translation der Proteinsynthese ein (bakteriostatisch). Bei gram (-) Erregern wirken sie zudem bakterizid, man vermutet, dass sie bei diesen Erregern zu Permeabilitätsstörungen der Bakterienzellwand führen. Nebenwirkungen: nephrotoxisch.

 

 

Tetrazykline

Bakteriostatische Wirkung durch Hemmung der Proteinsynthese (Bindung an das 70s-Ribosomen, Elongation wird unmöglich gemacht). Tetrazykline werden über ein bestimmtes Transportsystem in die Zelle transportiert, sie wirken also auch auf intrazellulär vorliegende Erreger.

 

 

Chloramphenicol

Bindung an die 50s-UE der 70s-Ribosomen, Hemmung der Peptidyltransferase.

 

 

Makrolide

Hemmung der Proteinsynthese an der 50s-UE.

 

 

Ansamycingruppe

® Tiamulin, Rifampecin (gegen M. tuberculosis)

Hemmung der DNA-abhängigen RNA-Polymerase (Transkription wird gehemmt).

 

 

Sulfonamide

Bakteriostatische Wirkung durch kompetetive Hemmung der Dihydropteroinsäure-Synthetase, wodurch keine Folsäure mehr gebildet werden kann (wichtiger Baustein für die bakterielle DNA-, RNA- und Proteinsynthese). Wirkt gegen E. coli, Shigellen, Klebsiellen, Pasteurella, Salmonellen, sogar gegen Kokzidien.

 

 

Thrimethoprim

Hemmt die Reduktion der Dehydrofolsäure und damit die bakterielle Folsäure-Synthese. Wirkt gegen Strepto- und Staphyllokokken.

 

 

Gyrasehemmer

® Enrofloxacin

Hemmung der bakteriellen DNA-Gyrase. Dieses Enzym ist für die Spiralisierung der bakteriellen DNA zuständig (aus Platzgründen und für das korrekte Ablesen notwendig!). Gyrasehemmer wirken bakteriostatisch und bakterizid.

 

 

 

(103) Anabolika u. Stoffe mit ähnlicher Wirkung in der Tiermast

 

Stilbene

- synthetische Stoffe mit stark östrogenen Eigenschaften (günstigerer Stoffwechsel, beim Rind anabole Wirkung)

- Diphenol-Derivate, besitzen aber keine Steroidstruktur

- sie werden im Gegensatz zu Östrogenen nicht in der Leber abgebaut

- die Anwendung (zu Mastzwecken) ist verboten

- Masttiere mit Fruchtbarkeitsstörungen dürfen nur Estradiol, Progesteron oder Testosteron bekommen

 

Thyreostatika

- senken den Grundumsatz

- senken die Peristaltik, dadurch wird eine bessere Füllung des MDT erzielt

- hemmen die Bildungvon T3 und T4 (die den Grundumsatz erhöhen)

 

Steroide

- Hormone der NNR, Sexualhormone

- Östrogen wirkt in niedriger Dosierung anabol

- Testosteron fördert das Wachstum und den Eiweißaufbau und –umbau

- Verbot von östrogen, gestagen oder androgen wirkenden Stoffen bei Masttieren!

- Testosteron darf nur bei Fruchtbarkeitsstörungen verabreicht werden

 

b-Agonisten

- Clenbuterol darf nur als Broncholytikum bei Pferden und zur Tokolyse beim Rind verwendet werden

- wachstumsfördernder Effekt durch Eingriff in den Fett- und Muskelstoffwechsel (­ Muskel, ¯ Fett)

- Freisetzung von Adrenalin / Noradrenalin führt zur Steigerung der Herzfrequenz

- Menschen leiden nach Verzehr von Kalbsleber an Muskelzittern, Tachykardie, Kopf- und Muskelschmerzen

 

 

 

(104) Bewertungsschemata für fremde Stoffe: Prinzip der Ableitung eines Acceptable Daily Intake (ADI)

 

ADI (acceptable daily intake)

Duldbare tägliche Aufnahme. Das ist diejenige Menge (mg pro kg KG pro Tag) einer Substanz, die vom Menschen unter Berücksichtigung aller bekanten Wirkungen ohne schätzbares Risiko vertragen werden kann. Der englische Begriff darf nur für Stoffe verwendet werden, die bereits von der WHO eingeschätzt worden sind. Die ADI errechnet sich, indem man den NOEL durch einen Sicherheitsfaktor teilt.

 

NOEL (no observed effect level)

Diejenige Dosis, bei der bei den verschiedenen Versuchstieren keine Wirkung festgestellt wurde.

 

PL (permissible level)

Duldbare Konzentration einer Substanz, die die Verzehrsgewohnheiten und das Durchschnittsgewicht in einer Region berücksichtigt.

 

Es wird zuerst ein ADI für das Versuchstier festgelegt. Aus dem NOEL wird unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors ein ADI für den Menschen abgeleitet. In Bezug auf die Verzehrsgewohnheiten und das Durchschnittsgewicht lässt sich das PL errechnen. Aufgrund des PL können nun Höchstmengen für die verschiedenen Lebensmittel festgelegt werden (MRL).

 

 

 

 


2.7. Arbeitsschutz

 

 

 

(105) Zoonoseerreger, die vom Nutztier auf den Menschen übergehen können

 

Erreger                                  Symptome beim Tier                           Symptome beim Mensch                   Übertragung

 

Brucellose                            Aborte, Hodenentzündung                              Und. Fieber, Hepatitis                        Sekrete,

                Polyarthritis, Tendovaginitis            Meningoenzephalitis,                        Milch

                                                                                              Endocarditis, Orchitis,

Pyelonephritis, Lymphknoten-

schwellung, Muskelschmerzen

 

Camp. jejuni                         meist latent,                                         Fieber, Gliederschmerzen,                  oral,

                                               beim Schaf evtl. Abort                       Diarrhoe (blutig, eitrig)                      Milch,

                                                                                                                                                                            Geflügel- &

                                                                                                                                                             Schweine-

fleisch

 

Chlam. psittaci                     Säuger: Abort,                                     grippeähnlich, atypische                   aerogen,

                                               Pneumonie, Mastitis                          Pneumonie mit Fieber                         Staub

                                               Vögel: Diarrhoe,                                  und Kopfweh

                                               Pneumonie, Enzephalitis,

                                               Konjunktivitis

 

Leptospirose                        Fieber, Abort,                                      zweiphasiges Fieber                           Hautwunden,

                                               Anämie, blutiger                                 1. Septikämie                                        Tierurin

                                               Urin                                                       2. Organmanifestation

                                                                                                              Blutungen, Anämie

                                                                                                              Ikterus, Meningitis,

                                                                                                              Aborte

 

Listeriose                              ZNS-Form                                            dito                                                        direkter

                                               Abortform                                                                                                           Kontakt,

                                               septikämische Form                                                                                          Milch

 

Milzbrand                             Septikämie mit Milz-                           Karbunkel auf der Haut,                    Felle und

                                               schwellung, Blut aus                          Störungdes AB,Lungen-,               Produkte,

                                               allen Körperöffnungen                      Darmmilzbrand                                    Milch,

                                                                                                              kann tödlich enden                             Fleisch

 

Pasteurellose                       septikämischer Verlauf                       bis auf die Knochen                           Kratzer, Urin

                                               Rinder- / Schweineseuche,                abszedierende Dermatitis,                 Tröpfchen-

                                               enzootische Pneumonie                     Pneumonie, Septikämie,                     infektion

                                               der Schafe, RHD,                 Meningitis

                                               Geflügelcholera

 

Q-Fieber                                oft inapperente Aborte                      Fieber, Pneumonie,                             infektiöser                                            Fieber                                                               Schüttelfrost, Kopfweh                     Staub, Milch,

               Lochien

 

Rotlauf                                  Hautrotlauf                                          wandernde Rotfärbung                      Verletzung

                                               Gelenkrotlauf                                       der Haut, mit Juckreiz &

                                               Herzklappenrotlauf                             Schmerzen, selten Arthritis,

                                               septikämischer Verlauf                       Endokarditis

 

Rotz                                       Geschwüre in den                               Pusteln, Ulcus                                     Kontakt

                                               oberen Atemwegen                            generalisiert

                                               mit Narbenbildung                              akut oder chronisch

 

Salmonellose                        akute Gastroenteritis,                         stinkende Diarrhoe                             oral

                                               oft latente Ausscheider                     mit Krämpfen, evtl.                             Lebensmittel

                                                                                                              blutig, Fieber, evtl.                              evtl. Kontakt

                                                                                                              Endokarditis

 

Tuberkulose                         Darm- oder Lungen-Tbc                    Lungen-Tbc                                         Tröpfchen-

                                                                                                              Schwindsucht                                     infektion,

                                                                                                             Knochen-Tbc                                      Frischfleisch,

                                                                                                              Meningitis-Tbc                                   Wunden,

                                                                                                              Haut-Tbc                                              Milch

 

MKS                                      Fieber und Bläschen                          Übelkeit, Kopfweh,                             Schmier- &

                                                                                                              Haut- & SH-Läsionen                        Kontaktinfekt.

 

ND                                         respiratorische Form                          follikuläre Konjunktivitis                   Staub- und.

                                               gastrointestinale Form                       Lymphknoten-Schwellung                Schmierinfekt.

                                               ZNS-Form

 

Schweineinfluenza              latent, evtl. Fieber und                       akute Erkältung mit                             Aerosole im

                                               Husten                                                  Diarrhoe                                               Stall

                                              

 

PARASITEN

 

Fasziola hepatica                 chronische Hepatitis                          subklinisch,                                         Lutschen

                                               Kümmern                                              evtl. Fieber, Anämie,                          von infizierten

                                                                                                              Abmagern, Ausschlag                       Gräsern

 

E. granulosus                                                                                     Verdrängungssymptome                   Hunde- /

                                                                                                              in Leber, Lunge, Hirn,                        Katzenkot

                                                                                                              Aszites                                                 Lebensmittel

 

Sarkosporidiose                  latente oder akute                               Diarrhoe, Übelkeit,                              rohes Fleisch

                                               Diarrhoe                                               Benommenheit,

                                                                                                              Bauchweh für 24 h

 

T. saginata                           s.o.                                                        meist symptomlos                               finnenhaltiges

                                                                                                              evtl. Kolik, Heißhunger                      rohes Rind-

                                                                                                              Abmagerung                                       fleisch

 

T.solium                                s.o.                                                        s.o.                                                        finnenhaltiges

                                                                                                                                                                            rohes

Schweinefl.

 

Toxoplasmose                     Kaninchen: Todesfälle                       pränatale Todesfälle                           rohes

                                               sonst subklinisch                                               Abort, Früh- oder                               Schweinefl.

                                               Schwein: Aborte                                 Todgeburt,

                                                                                                              ZNS-Schäden

 

                                                                                                              postnatale Todesfälle

                                                                                                             meist symptomlos

                                                                                                              evtl. Lympknotenschwellung,

                                                                                                              Durchfall, Fieber,

                                                                                                              Enzephalitis

 

Trichinellose                        latente Infektion                                  von symptomlos bis tödlich             rohes

                                                                                                              Fieber, grippeähnlich                         Schweinefl.

                                                                                                              Spätfolgen:

rheumatoide Beschwerden,

                                                                                                              kardiale Symptomatik

 

Flöhe, Milben, Pilze (Mikrosporie, Trichophytie)

(106) Gefahren im Umgang mit Nutztieren und in der Fleischgewinnung

 

im Umgang mit den Tieren

- vom Tier auf dem Menschen übertragbare Krankheiten

- Bisse, Tritte, Umrennen

- Umgebung: Ausrutschen auf Verschmutzungen, Schadgase, Insekten

 

in der Fleischgewinnung

- Zoonosen

- Schnittverletzungen

- unsicherer Arbeitsplatz: Konfiskatgrube, Treppen, fettiger schmutziger Boden ( Rutschgefahr)

- „von TK angefahren werden“

- nicht von hinten an jemanden rantreten, vor allem am Händewaschbecken (Messer!!!)

- Arbeit an der Rindersäge (BSE-Kontaminations-Gefahr???)

 

 

 

(107) Fleischgewinnung: Stellen Sie vorhandene Gefahren in arbeitsschutzmäßiger Hinsicht dar

 

- Messer, die nicht gebraucht werden, in Desinfektionsbad oder „Köcher“ aufbewahren

- rutschfeste bis zum Knie reichende Gummistiefel

- derber, steifer Kittel

- Kettenhandschuh

- Helm

- Schürze

- Schutzbrille

- Gehörschutz

- evtl. Mundschutz

- „Tierkörper haben immer Vorfahrt“

 

 

 

(108) Persönliche Sicherheit im mikrobiologischen Labor

 

- Schutzbrille

- Kittel

- sauberes Arbeiten

- nicht essen, trinken und rauchen

- Handschuhe

- evtl. Mundschutz, Abzugsanlage

- nach der Arbeit Hände reinigen und desinfizieren

 


2.8. Labortechniken

 

 

 

(109) Analysetechniken zur Erkennung von Zoonoseerregern in der Tierhaltung

 

Tollwut

- klinisches Bild

- Tier ohne Blutentzug töten

- Kopf oder Gehirn an das staatliche Veterinäruntersuchungsamt senden

- histologische US des Ammonshorn auf Negri-Körperchen

- Übertragungsversuch (intrazerebrale Inokulation von Mäusen)

- Fluoreszenzverfahren

 

Listeriose

- 4 °C kalte Proben von Hirn / Medulla (Meningoencephalitis), Fetus / Nachgeburt (Abort), Organe (Septikäme)

- Blut- oder Milchprobe

- Direktanzüchtung im 10 % igen Schüttelblut-Agar oder Selektivnährböden nach vorheriger Anreicherung

- Tierversuch

- serologische Langsamagglutination

 

Q-Fieber (Coxiella burnetii)

- subklinischer Verlauf beim Tier

- beim Menschen grippeähnliche Symptome bis schwere atypische Pneumonien

- der Mensch ist vor allem durch direkten Kontakt mit Tieren und deren Ausscheidungen gefährdet

- Erregernachweis in Nachgeburt, Milch

- mikroskopisch in nach Köster gefärbten Präparaten

- Meerschweinchenversuch

- Nachweis spezifischer AK im Blutserum (KBR) oder in der Milch (Kapillaragglutination)

 

Leptospirose (Leptospirosis bovum)

- Rind: Ikterus, Hämoglobinurie, Fieber, Aborte, Enteritiden, Ödeme

- im akuten Stadium Nachweis in Blut oder Milch

- im chronischen Stadium Nachweis im Harn

- Nachweis durch KBR, Agglutination oder IF

 

Tuberkulose (Mycobacterium bovis)

- Ziehl-Neelsen-Färbung

- serologische Verfahren

- Tierversuch

- intrakutane Tuberkulinprobe (der Tbc-infizierte Körper zeigt eine Hypersensibilitätsreaktion)

 

Milzbrand

- akuter Verlauf:                   - hämorrhagische Infiltration des subkutanen Bindegewebes

- blutige Abgänge aus den natürlichen Körperöffnungen

- hämorrhagische Milzschwellung

- Einsendung von Ohrvenenblut oder exsudathaltigen Tupfern in keimdichten Behältern

- Aufschrift: „Milzbrandverdacht“

- Kapsel- oder Giemsa-Färbung

- Ascoli-Präzipitation

- Perlschnurtest

- Serumagarkultur (Medusenhaupt)

- Fluoreszenz-AK-Methode

 

Brucellose (Brucella abortus)

- seuchenhafte Aborte im fortgeschrittenen Stadium der Trächtigkeit

- Mensch: Abgeschlagenheit, Angina, Gastritis, intermittierendes Fieber, Schwellung von Milz und Leber

- bakteriologischer Nachweis in abortierten Feten oder Nachgeburten

- serologischer Nachweis in Milch, Sperma, Blutserum

- amtlich vorgeschriebene US-Verfahren:       - Blut: Langsamagglutination, Coombs-Test, KBR

                                                                              - Milch: Langsamagglutination, Abortus-Bang-Ringprobe

 

(110) Der allgemeine Hemmstofftest

 

® in VwVFlHG Kapitel III 2.4

 

Dreiplattentest mit TMP zum Nachweis antimikrobiell wirksamer Stoffe (Hemmstoffe) in Muskulatur & Niere

TMP ® Trimethoprim-Agar

 

allgemeines

Proben von Muskulatur und Niere werden auf einen festen Nährboden gelegt, der eine hemmstoffempfindliche Bakterienkultur (Bacillus subtilis) in bestimmter Konzentration enthält. Wenn Hemmstoffe vorhanden sind, diffundieren sie in den Nährboden und hemmen in der Umgebung der Probe das Wachstum der Bakterien. Die Größe der Hemmzone ist ein Maß für den Hemmeffekt.

 

Durchführung

- Probenmaterial:

- ein faszienumhüllter Muskelbauch aus Vorder- oder Hinterviertel, ersatzweise Muskelwürfel (5x5 cm)

- eine Niere

- benötigte feste Nährböden:

 

 

pH

Testplättchen

Testkeim

A

6

0,01 I.E.   Penicillin

Bacillus subtilis

B

7,2

0,5 µg      Sulfadimidin + Trimethoprim

Bacillus subtilis

C

8

0,5 µg      Streptomycin

Bacillus subtilis

 

- aus Niere und Muskel je 3 zylinderförmige Stücke herausschneiden (8 mm Durchmesser, 2 mm dick)

- auf jeden Nährboden ein Nierenstück, ein Muskelstück und ein Testplättchen

- 18 – 24 Stunden bei 30 °C bebrüten

- Proben sind nur gültig, wenn die Testplättchen eindeutige Hemmzonen von mindestens 5 mm aufweisen

- Ergebnis:

- positiv, wenn die Hemmzone über 2 mm liegt

- zweifelhaft, wenn die Hemmzone 1 – 2 mm groß ist

- negativ

 

 

 

(111) Das Prinzip ELISA (Ezyme-Linked Immunosorbent Assey)

 

Antigen-Bestimmung:

Die gegen das zu bestimmende Antigen gerichteten AK liegen an eine Trägersubstanz (Zellulose) gebunden vor. Bei der Inkubation mit der Probe bilden sich Immunkomplexe. An diese lagern sich nun zugefügte enzymmarkierte Anti-AK an (Sandwichmethode). Durch Zugabe eines chromogenen Substrats können die Immunkomplex-gebundenen Markerenzyme durch Vergleich mit Standards bekannter Enzymaktivität ermittelt werden.

 

Antikörper-Bestimmung:

Bei dieser Methode liegen in der Trägersubstanz die Antigene, von denen man vermutet, dass sie zu den zu bestimmenden AK passen. Das weite Prinzip ist das gleiche: Die AK der Probe bilden mit dem Antigen der Trägersubstanz Immunkomplexe (wenn sie passen), danach werden wieder enzymmarkierte Anti-AK zugegeben.

 

 

 

(112) Screening-Techniken zur Erfassung von Hemmstoffen

 

siehe Frage 136 (Rückstands-US)

 

Definition:

Ein Screening-Test ist eine einfache Suchmethode, die an einer großen Zahl von „Objekten“ durchgeführt werden kann, um ein bestimmtes Merkmal zu erkennen.

 

 

(113) Nennen Sie routinemäßig eingesetzte mikrobiologische Tests im Bereich der Fleischgewinnung

 

direktes Ausstrichverfahren auf festen Nährmedien

- Salmonellen

- andere pathogene Keime

- Saprophyten

 

Leberbrühe-Anreicherung

- obligat anaerob wachsende gram (+) Stäbchen (Saprophyten, pathogene Keime wie Clostridien)

 

Salmonella-Anreicherung

 

Hemmstofftest im Dreiplattentest mit TMP

- antimikrobiell wirksame Stoffe (vor allem bei negativer BU wichtig!)

 

 

 

(114) Techniken zur reproduzierbaren Erfassung der "Fleischqualität"

 

- pH- Messung

- Ausblutungsgrad:                            Filterpapier-Kompressionsmethode

- Wasserbindungsvermögen:           Kompressionsmethode, Filterpapiermethode

- Gelbfärbung:                                     Ehter-Alkohol-Methode

- Geruch, Geschmack, Farbe:             sensorisch

- Messung der Leitfähigkeit

- enzymatische Bestimmung von Biosensoren (Laktat)

- Fleischfarbe

 

 

 

(115) Techniken der Untersuchung auf Trichinella spiralis

 

siehe Frage 136

 

 

 

(116) Die BU: Ablauf der bakteriologischen Fleischuntersuchung

® FlHV   Anlage 1   Kapitel III

® VwVFlHG   Kapitel III

 

1. Probenentnahme

- möglichst faszienumhüllten Muskelbauch aus Vorder- oder Hintergliedmaße einer Tierkörperhälfte

- diagonal dazu von der anderen Tierkörperhälfte ein Ln. (Bug- oder großer innerer Darmbeinlymphknoten)

- Milz (ganz oder handtellergroß)

- eine Niere

- Leber (ganz oder faustgroß mit Leberpforte)

- zusätzlich veränderte Teile mit dazugehörigen Lnn.

- zusätzlich 10 cm Jejunum (abgebunden) mit dazugehörigen Lnn. bei Tieren aus Salmonellenbeständen

 

2. Technik der Probenentnahme

- hitzesterilisiertes Instrumentarium

- Lnn. und Niere sollten möglichst nicht angeschnitten werden

- wenn BU nicht innerhalb 1 Stunde durchgeführt wird, auf < 10 °C kühlen, einzeln & auslaufsicher verpacken

- bei Versendung Vorbericht und Antrag auf BU mitschicken

- bei Verdacht auf Milzbrand oder Rotlauf deutlichen Hinweis anbringen

 

3. Aufbewahren des beschlagnahmten Tierkörpers und seiner Organe

- räumlich getrennt von anderem Fleisch, kühl, luftig

- untaugliche Teile beseitigen

 


4. Vorbereitung zur Laborbearbeitung

- Entfernen von Fett und Bindegewebe

- Denaturierung der Oberfläche, an der die Teilprobe entnommen werden soll (1 – 2 mm tief)

 

5. Durchführung der BU

- direktes Ausstrichverfahren auf verschiedenen festen Nährmedien:

                - Pepton-Fleischextrakt-Agar

                - BPLS-Agar (Brilliantgrün-Phenolrot-Laktose-Saccharose)

- weitere Selektiv-Indikatorplatte für Salmonellen (Conradi-Drigalski, Gassner etc.)

® bei 37 °C mindestens 18 Stunden bebrüten

- bei Verdacht auf andere Erreger weitere spezifische Selektivmedien:

- Leberbrühe-Anreicherung für obligat anaerob wachsende, gram (+) Stäbchen (Clostridien)

- Salmonella-Anreicherung mit 2 g Probe, Voranreicherung in Peptonwasser, dann Rappaport

- immer zusätzlich Hemmstofftest von Muskel und Niere (insbesondere bei negativer BU!)

 

6. Auswertung der BU

- Untersuchung auf:

                - Salmonellen

                - andere Krankheitserreger, vor allem Milzbrandbazillen, Rotlaufbakterien, Listerien

                - Saprophyten („unspezifischer Keimgehalt“)

- Salmonellen-Verdacht:

- serologische Überprüfung mit omni- bzw. polyvalenten Salmonella-Antiseren

- Reinzüchtung der verdächtigen Kolonien, biochemische Differenzierung

- Milzbrand-Verdacht:

                - zusätzlich Giemsa-gefärbte Organausstriche untersuchen

                - Schichtprobe nach Ascoli von Milz und anderem verdächtigen Material

                - wenn das Ergebnis dann immer noch zweifelhaft ist, Tierversuch

- Ergebnisse der BU in das Antragsformular eintragen

 

7. Maßnahmen

- Tierkörper und Nebenprodukte untauglich bei:

                - Salmonellen

                - Milzbrand

                - Rotlauf

                - Listerien

- Nebenprodukte untauglich, Tierkörper genußuntauglich, aber Hundefutter bei:

                - Clostridien

 

 

 

(117) Stellen Sie gegenüber: Medizinal-Untersuchungsamt, Veterinäruntersuchungsamt, Gesundheitsamt,

Veterinäramt, Fleischhygieneamt

 

Medizinal-Untersuchungsamt

Wasser-US, Human-US, Untersuchungen aus Anlaß der Erkrankung eines Menschen.

 

Veterinär-Untersuchungsamt

Sichern die Arbeit der Veterinärämter diagnostisch und rechtlich ab. Sie sind für ein bestimmtes Einzugsgebiet zuständig. Bei der Lebensmittel-Überwachung z.B. führt es die US der Proben durch, die zuvor durch die Veterinärämter gezogen wurden. Untersucht werden von Tieren stammende Lebensmittel auf gesundheitliche Gefährdung, Übervorteilung und auf Einhaltung rechtlicher Vorschriften.

Gesundheitsamt

Grundlage für die Gesundheitsverwaltung ist das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens von 1934. Sie wird in der untersten Distanz von meist staatlichen, aber auch von kommunalen Gesundheitsämtern ausgeübt (gesundheitspolizeiliche und –pflegerische Aufgaben). Maßnahmen zur Gefahrenabwendung dürfen sie nur ausnahmsweise selbst treffen. Die Gesundheitsbehörden der mittleren Instanz sind die Bezirksregierungen, der oberen Instanz die Sozial- oder Innenminister der Länder. Die Organisation auf Bundesebene wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geregelt. Ihm gehören verschiedene zentrale Bundeseinrichtungen an:

- Bundestgesundheitsamt

- Bundesamt für Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut)

- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an.

 

Veterinäramt

Zuständig für Tiergesundheitsschutz, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene (Fleischhygieneamt) und Lebensmittel-Überwachung. Das Veterinäramt ist in Fachbereiche aufgeteilt, die jeweils von einem bTA geleitet werden. Es gibt staatliche und kommunale Veterinärämter (letztere sind nicht selbstständig).

 

Fleischhygieneamt

Fachbereich des Veterinäramts, zuständig für die Fleischhygiene

 

 

 

(118) Techniken der Probenentnahmen (Mikrobiologie)

 

 

1. ohne Destruktion der Oberfläche

 

direkt: Abklatschverfahren

- Dip-Slides

- Rodac-Platten (Replicate Organism Detection and Counting)

 

unter Zwischenschaltung von Medien

- Tesafilm-Kontaktverfahren

- Spülen, Sprühen

 

Medium direkt auf die Proben-Oberfläche verbringen

- DSAP (Direct Surface Agar Plating)

 

 

2. Destruktive Probenentnahme

 

oberflächlich

- Abschaben, Abtragen

 

Gesamtprobe

- Ausstanzen eines Gewebestücks

- Zerkleinern der Gesamtprobe

 

 

 

(119) Techniken der Probenentnahmen (Rückstände)

 

 

 


(120) Techniken zur Kontrolle des Reinigungs- und Desinfektionseffektes

 

 

Kontrolle der R&D mit dem NTT-Verfahren

 

Beim Naß-Trocken-Tupfer-Verfahren wird eine definierte Fläche zuerst mit einem befeuchteten Tupfer und anschließend mit einem trockenen Tupfer abgestrichen und diese zusammen in ein Röhrchen überführt. Die Probenentnahme muß vor Arbeitsbeginn erfolgen. Sie ist nicht sinnvoll bei schon visuell sichtbarer Verschmutzung oder bei sichtbaren Rückständen von R & D-Mitteln. Außerdem ist sie nicht geeignet für sehr raue Flächen.

 

Standarduntersuchungsspektrum

- quantitativ:         - aerobe mesophile Keimzahl

                               - Enterobacteriaceae

- qualitativ:           - evtl. Salmonellen

 

Probenentnahmestellen

- Erstellen einer Liste mit betriebsspezifisch sinnvollen Kontrollpunkten

- Kontrollen sollten sich umfassend beziehen auf Einrichtungen, Geräte, Kontaminationspunkte des Personals

 

 

immer zu beprobende Stellen bei der Rotfleischgewinnung:

 

Schlachtbetrieb                                                                                  Zerlegebetrieb

 

Steribecken für Messer                                                                     dito

Messer am Übergang zur Schneide                                                dito

Bearbeitungstisch nach dem Entborsten (Schwein)                    Transportband

Sägeblätter \ Hacken                                                                         dito

Luftmesser Enthäutung (Rind)                                                        Ablagetisch

Gummilaschen des Peitschenwäschers (Schwein)                       Schneidbretter

Transporthaken                                                                                 oberfläche Vakuummaschine

Sägeblätter in der Abviertelstation (Rind)                                     Transportkisten

Schürzen                                                                                             Kettenhandschuhe, Schürzen

Entschwarter

 

 

immer zu beprobende Stellen bei der Geflügelfleischgewinnung:

 

Schlachtbetrieb                                                                                  Zerlegebetrieb Geflügel

 

Kloakenschneider                                                                              Zerlegeautomat (z.B. Karussel)

Ausnehmer                                                                                         Transportband                   

Kropfzieher                                                                                         Zerlegebretter beidseitig

Lungensauger                                                                                    Vakuummaschine

Innen-Außenwäscher                                                                       Messer am Übergang zur Schneide

Satten, Transportkisten                                                                    dito

Schürzen                                                                                             Schürzen, Kettenhandschuhe

 

 

Bewertung der R&D:

- Richtwerte repräsentieren gute Fleischhygienepraxis (keine Normalwerte, nur Orientierungswerte )

- keimfreie Oberflächen sind anzustreben

- zufriedenstellende Keimzahlwerte:                - bis max. 100 KbE pro ccm Gesamtkeimzahl

               - davon max. 50% Enterobacteriaceae

- für die abschließende Bewertung die Ergebnisse alle beprobten Stellen zusammen bewerten

- nicht zufriedenstellend, wenn spezifisch pathogene Keime (z.B.: Salmonellen) nachgewiesen werden

                                                              

 


weitere Verfahren:

- Abklatsch ( Rodac, Agarwurst)

- Dip-Slide

- Spülen

- ATP-Biolumineszenz (ATP sollte unabhängig von der Quelle nicht nachweisbar sein )

 

 

ATP-Biolumineszenz

- Probe wird in ein Luciferin-Luciferase-System gegeben

- ATP + Luciferin ® Luciferin-Luciferase-AMP-Komplex + Pyrophosphat

- Einwirkung von Sauerstoff ® Oxyluciferin-Luciferase-AMP

- dieser Komplex zerfällt unter Abgabe von Licht ® Oxyluciferin,+ CO2 +Luciferase

- das entstehende Licht läßt sich messen und ist proportional zum ATP Gehalt

 


3.1. Fleischhygiene-Gesetz und Folge-Rechtsvorschriften

 

 

 

(121) Struktur und Inhalte des FlHG

 

§ 1                          Untersuchungspflicht (Schlachttier- & Fleisch-US, bei Notschlachtung Æ Schlachttier-US)

 

§ 2                          Rückstands-US in Erzeugerbetrieben (oder beim Transport)

 

§ 3                          Hausschlachtungen (im Einzelfall keine Schlachttier-US)

 

§ 4                          Begriffsbestimmungen

 

§ 5                          Hygienische Anforderungen (Genusstauglichkeitsbescheinigung, Ermächtigung für FlHV)

 

§ 7                          Maßnahmen im Erzeugerbetrieb    (Verdacht auf Rückstände dem Schlachthof melden)

 

§ 8                          Kennzeichnung von Schlachttieren (zum Ermitteln des Erzeugerbetriebs)

 

§ 9                          Schlachterlaubnis (wenn Schlachttier-US ok ® gilt 1 Tag, evtl. widerholen!)

 

§ 10                       taugliches Fleisch (Fleisch-US ok)

 

§ 11                       untaugliches Fleisch (beschlagnahmen, nicht als LM in Verkehr bringen, TBA)

 

§ 12                       brauchbar gemachtes Fleisch

 

§ 13                       Krankschlachtungen (Schlachten aus besonderem Anlaß, Ausscheider)

 

§ 15                       Allgemeines Verbot (nix Fleisch von Hund, Katz, Dachs, Affe)

 

§ 16 - 21               Einfuhr, Ausfuhr, Fleisch für Mitgliedsstaaten, Ermächtigungen...

 

§ 22 a - h               Kennzeichnungen, Überwachung

 

§ 23                       Verwaltungsvorschriften

 

§ 24                       Gebühren

 

§ 27                       Statistik

 

§ 28                       Strafvorschriften

 

§ 29                        Bußgeltvorschriften

 

§ 30                       Einziehung bei Straftat oder Ordnungswidrigkeit

 

§ 31                       Verhältnis zu anderen Gesetzen (LM-Gesetz bleibt unberührt)

 

§ 32                       Übergangsvorschrift (Aufhebung alter Verordnungen)           

 

 

 


(122) Strukturen und Inhalte der FlHV

 

§ 1                          Anwendungsbereich

 

§ 2                          Begriffe

 

§ 3                          Kennzeichnung der Tiere

 

§ 4                          Anmeldung zur Untersuchung Schlachttier / Fleisch

 

§ 5                          Untersuchung Schlachttier / Fleisch

 

§ 6                          Beurteilung / Kennzeichnung

 

§ 8                          Krank- / Notschlachtungen

 

§ 10                       Inverkehrbringen

§ 10 a                    Gewinnen, Zubereiten, Behandeln von Fleisch in zugelassenen Betrieben

§ 10 b                    Gewinnen, Zubereiten, Behandeln von Fleisch in registrierten Betrieben

 

§ 11                       Zulassung von Betrieben

§ 11 a                    Registrierung von Betrieben

§ 11 b                    Überwachung

§ 11 c                    betriebseigene Kontrollen

§ 11 d                    Isolierschlachtbetrieb

 

§ 12                       Fleisch aus anderen Mitgliedsstaaten

 

§ 13                       Einfuhr von Fleisch

 

§ 14                       Betriebe für die Einfuhr von Fleisch

 

§ 15                       Probennahme

 

§ 17                       Verbote und Beschränkungen

 

 

 

(123) Welche Rechtsvorschriften sind für die Hygiene der Fleischgewinnung relevant?

 

§ 7 FlHV

Fleisch für den innerstaatlichen Verkehr darf nur so gewonnen werden, dass es bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt weder mittelbar noch unmittelbar nachteilig beeinflusst werden kann...“

 

Arbeitsgeräte

- FlHV   Anlage 2   Kapitel I                              leicht zu reinigen und desinfizieren

- FlHV   Anlage 2   Kapitel II                             ständig sauber und in einwandfreiem Zustand halten

                                                                              sorgfältig reinigen und gegebenenfalls desinfizieren

- GFlMindV   Anlage 2   Abschnitt I               spätestens am Ende des Arbeitstages reinigen und desinfizieren

Käfige nach jeder Entleerung reinigen und desinfizieren

 

Ablauf der Schlachtung

- FlHV   Anlage 2   Kapitel III                           hygienisch einwandfreier Ablauf

                                                                              geeignete Geräte zum Enthäuten, Reinigen, Ausweiden und Spalten

- GFlMindV   Anlage 3   Abschnitt III             BU der Tauchkühlanlage, Beprobung vor und nach der Kühlung

                                                                              Organe ohne Verschmutzung des Tierkörpers entnehmen

 

Kühlung

- FlHV   Anlage 2   Kapitel IX                           Kerntemperatur für Schlachttierkörper 7 °C, für Kaninchen 4 °C

- GFlMindV   Anlage 2   Abschnitt II              Lagertemperatur für frisches Geflügelfleisch 4 °C

 

 

(124) Anl. 1 FlHV: Struktur und Beispiele für die Inhalte

 

Kapitel I                Schlachttier-US

 

Kapitel II               Fleisch-US

 

Kapitel III             weitere US (RU, BU, SU)® Trichinen

 

Kapitel IV             Beurteilung

 

Kapitel V              Kennzeichnung

 

 

 

(125) Anl. 2 FlHV: Struktur und Beispiele für die Inhalte

 

Kapitel I                Einrichtung der Räume (in denen Fleisch gewonnen, zubereitet, behandelt wird)

 

Kapitel II               allgemeine Hygienevorschriften für Personal / Geräte

 

Kapitel III             besondere Hygienevorschriften für Schlachtbetriebe

 

Kapitel IV             besondere Hygienevorschriften für das Zerlegen

 

Kapitel V              besondere Hygienevorschriften für das Zubereiten von Fleisch

 

Kapitel VI             besondere Hygienevorschriften für erlegtes Haarwild

 

Kapitel VII            besondere Vorschriften für Isolierschlachtbetriebe

 

Kapitel VIII          besondere Vorschriften für das Umhüllen / Verpacken von Fleisch

 

Kapitel IX             Hygienevorschriften für das Kühlen / Lagern / Befördern

 

Kapitel X              hygienische Anforderungen an die Gewinnung und Behandlung von Blut

 

 

 

(126) Registrierte Betriebe - Zugelassene Betriebe

 

® § 11 der FlHV

 

zugelassene Betriebe

- Schlacht-, Verarbeitungs-, Herstellungsbetriebe (für Hackfleisch & Fleischzubereitungen)

- Schlacht- und Zerlegebetriebe für Hauskaninchen

- müssen den Anforderungen von Anhang I der Richtlinie 64/433/EWG entsprechen

- Antrag auf Zulassung, Erteilung einer Veterinärkontrollnummer, Bekanntgabe im Bundesanzeiger

- Überwachung durch den bTA:

- gesamte Schlachttier- und Fleisch-US

- den Zerlegebetrieb 1 x tgl. während der Zerlegung

- Kühl- und Gefrierhäuser, Umpackbetriebe regelmäßig

- Herstellungsbetriebe für Hackfleisch 1 x tgl.

 

registrierte Betriebe

- Schlachtbetriebe, die weniger als 20 Tiere pro Woche und 1000 Tiere pro Jahr schlachten

- Zerlegebetriebe, die weniger als 5 t pro Woche zerlegen

- Erteilung einer Registriernummer

- Überwachung durch den bTA unterschiedlich je nach Zahl und Zeitpunkt der Schlachtung etc.

 

 

 

(127) Aufgaben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach den Rechtsvorschriften (FlHG/FlHV)

 

Bedingungen

Anmeldung                                                                         FlHG § 7                FlHV § 4

Kennzeichnung                                                                  FlHG § 8                FlHV § 3

ausreichende Beleuchtung                                                             

Zeitgrenze            

Durchführung durch bTA, Fleischkontrolleur

 

Tierschutz                                                                           RL 64/433 EWG

Wohlbefinden der Tiere                                                   

 

Feststellung von:                                                                               FlHV

auf den Menschen übertragbare Erkrankungen

Tierseuchen

sonstige Erkrankungen, Störungen des AB

Transportbeeinträchtigungen

Vorhandensein bedenklicher Stoffe

 

Untersuchung von:

äußere Erscheinung                                                          

Verhalten (ermüdet, aufgeregt, erhitzt)                          

Allgemeinbefinden

weitergehende US

 

Untersuchung auf Symptome infektiöser Allgemeinerkrankungen:

® rechtlich nicht festgelegt!

Habitus

Pflegezustand

Ernährungszustand

Euter

Gelenke

Verdauungsorgane

Atmungsorgane

Körperinnentemperatur

 

 

 

(128) VwV FlHG: Struktur und Beispiele für die Inhalte

 

Kapitel I                                allgemeine Vorschriften

 

Kapitel II                              Untersuchungszahlen bei der Fleisch-US einschließlich der Trichinen-US

 

Kapitel III                             Methoden zur US von Fleisch

                                               Methoden für den Trichinennachweis

                                               Nachweismethoden für Rückstände

                                               bakteriologische US

                                               sonstige US

                                               Behandlungsverfahren und Brauchbarmachung von Fleisch

 

 

 

(129) Ablauf der Schlachttier- und Fleischuntersuchung – Übersicht

 

- Anmeldung zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung

- Lebenduntersuchung ® Schlachterlaubnis, besondere Auflagen, Schlachtverbot

- Fleischuntersuchung ® tauglich, tauglich nach Brauchbarmachung, untauglich

- weitere Untersuchungen bei Verdachtsfällen

- Diagnose aus Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Beurteilung, Kennzeichnung

 

(130) Ausbildung von Fleischkontrolleuren

 

VO über fachliche Anforderungen an das in der Fleischhygieneüberwachung tätige nicht- tierärztliche Personal

FLEISCHKONTROLLEUR-VO

 

 

§3 Lehrgang und Prüfung

- dauerert insgesamt 4 Monate ( mindestens 400 Stunden Theorie, 200 Stunden Praxis )

- Theorie

- Rechts- und Verwaltungsvorschriften

- Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie und Parasitologie der Schlachttiere

- Grundkenntnisse in Schlacht-, Fleisch-, Betriebs- und Personalhygiene

- Betäubungs- und Schlachtmethoden

- Zubereiten und Behandeln von Fleisch

- Überwachung von Fleischsendungen bei der Einfuhr und Ausfuhr

- Stichprobenverfahren

- praktische Fertigkeiten auf dem Gebiet der

- Schlachttieruntersuchung von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen

- Untersuchungsgänge bei der Fleischuntersuchung der verschiedenen Tierarten, mögliche Veränderungen

- Trichinenuntersuchung

- Technik der Probennahmen

- Überwachung von Hygiene und Verladen

- Führung von Listen und Tagebüchern, verwaltungstechnisches Arbeiten

- Abschluß durch Prüfung (mit mindestens einer 4 in Theorie und Praxis)

- Ausstellung eines amtlichen Befähigungsausweises

 

§4 Fortbildung

- mindestens alle 3 Jahre

 

§5 Erlöschen und Wiedererwerb

- der Befähigungsausweis erlischt, wenn

-länger als 4 Jahre kein Lehrgang besucht wurde

- 2 Jahre keine Tätigkeit als Fleischkontrolleur

- Wiedererwerb ist durch Bestehen einer Nachprüfung möglich

 

 

 

(131) Durchführung der Lebenduntersuchung bei Großtieren, Wild

® FlHV   Anlage 1   Kapitel I

 

- bei ausreichender Beleuchtung

- Überprüfung der Kennzeichung (Nähmlichkeit)

- Signalement (Tierart, Rasse, Alter, Geschlecht, besondere Kennzeichen)

- Allgemeinzustand (Verhalten, Reaktion, Zustand)

- Bewegungsfähigkeit

- Körperoberfläche (Haut- und Haarkleid, Klauen, Gelenke, Nabel, oberflächliche Lnn., Injektionsstellen)

- Atmungsorgane (Nasenöffnungen und -schleimhaut, Atmung)

- Verdauungsorgane (Maulschleimhaut, Wiederkauen, After und Umgebung, Kotbeschaffenheit)

- Geschlechtsorgane (Scheide, Euter, Hoden, Vorhaut)

 

® Schlachterlaubnis

® Schlachterlaubnis auf 24 Stunden verschieben

® Schlachterlaubnis mit Auflage der räumlichen Trennung

                - § 13 FlHG

                - FlHV   Anlage 1   Kapitel I   Nr. 8

® Schlachtverbot

                - FlHV   Anlage 1   Kapitel I   Nr. 5

® Seuchenanzeige, Desinfektionsmaßnahmen nach dem Tierseuchengesetz

 

 

                                                        


(132) Durchführung der Fleischuntersuchung beim Schwein

 

 

A

P

I

Sonstiges

Kopf, Rachen

x

 

 

 

Lnn. mandibulares

x

 

x

 

Ohrgrund

Lnn. retropharyngei

x

x

x

x

 

(x)

nach Abszessen abtasten

Taschenschnitt

Maul- und Rachenschleimhaut

x

 

 

 

Zunge

x

 

 

 

Mandeln

x

 

 

danach entfernen

Speiseröhre

x

 

 

 

Luftröhre

x

 

x

Schnitt in die Hauptluftröhrenäste

Lunge

x

x

x

Anschnitt im unteren 1/3

Ln. tracheobronchialis cranialis

Ln. bifurcationis sinister

Ln. bifurcationis medius

Ln. bifurcationis dexter

Lnn. mediastinales craniales

Lnn. mediastinales caudales

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

 

Herzbeutel

x

 

x

 

Herz, Blut

x

 

x

ein Längsschnitt, der die Kammern eröffnet und das Septum teilt

Zwerchfell

x

 

 

 

Leber

x

x

 

 

Lnn. hepatici

Lnn. pancreaticoduodenales

x

x

x

x

 

 

Gallenblase

x

 

 

 

Magen-Darm-Trakt, Mesenterium

x

 

 

 

Lnn. gastrici

Lnn. jejunales

Lnn. ileocolici

Lnn. colici

Lnn. mesenterici caudales

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

(x)

(x)

(x)

(x)

(x)

 

Milz

x

(x)

 

 

Brust- und Bauchfell

x

 

 

 

Harnblase, Genitalien

x

 

 

 

Niere

x

 

(x)

wenn angeschnitten wird, dann auch Nieren-Lnn. anschneiden!

Gesäuge

Lnn. mammarii

x

x

 

(x)

(x)

bei Sauen müssen die Lnn. mammarii angeschnitten werden

Nabelgegend, Gelenke bei Jungtieren

x

 

(x)

 

 

1,5 Minuten Mindestuntersuchungszeit nach VwVFlHG Kapitel II

 

trichinenprobe!!!

 


(133) Durchführung der Fleischuntersuchung beim Rind

 

 

bei Rindern über 6 Wochen

 

 

A

P

I

Sonstiges

Kopf, Rachen

x

 

 

 

Lnn. retropharyngei

Lnn. mandibulares

Lnn parotidei

x

x

x

 

x

x

x

 

äußere Kaumuskeln

innere Kaumuskeln

x

x

 

2x

1x

 

Maul- und Rachenschleimhaut

x

 

 

 

Zunge

x

x

x

Längsschnitt an der Unterseite

Mandeln

x

 

 

danach entfernen

Speiseröhre

x

x

 

 

Luftröhre

x

 

x

Schnitt in die Hauptluftröhrenäste

Lunge

x

x

x

Anschnitt im unteren 1/3

Ln. tracheobronchialis cranialis

Ln. bifurcationis sinister

Ln. bifurcationis medius

Ln. bifurcationis dexter

Lnn. mediastinales craniales

Lnn. mediastinales caudales

x

x

x

x

x

x

 

x

x

x

x

x

x

 

Herzbeutel

x

 

x

 

Herz, Blut

x

 

x

1) ein Längsschnitt, der die Kammern eröffnet und das Septum teilt

2) ein weiterer von den Herzohren zur Herzspitze

Zwerchfell

x

 

 

nach Lösen der serösen Überzüge

Leber

x

x

x

1) Anschnitt an der Magenfläche

2) Anschnitt am Spiegelschen Lappen

Lnn. hepatici

Lnn. pancreaticoduodenales

x

x

 

x

x

 

Gallenblase

x

 

 

 

Magen-Darm-Trakt, Mesenterium

x

 

 

 

Lnn. atriales

Lnn. jejunales

Lnn. caecales

Lnn. colici

Lnn. mesenterici caudales

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

(x)

(x)

(x)

(x)

(x)

 

Milz

x

x

 

 

Brust- und Bauchfell

x

 

 

 

Harnblase, Genitalien

x

 

 

 

Niere

x

 

(x)

wenn angeschnitten wird, dann auch Nieren-Lnn. anschneiden!

Euter

Lnn. mammarii

x

x

(x)

(x)

(x)

(x)

bei Kühen müssen die Lnn. sowie jede Euterhälfte bis in die Zisterne angeschnitten werden

 

6 Minuten Mindestuntersuchungszeit nach VwVFlHG Kapitel II

 

 


bei Rindern unter 6 Wochen

 

 

A

P

I

Sonstiges

Kopf, Rachen

x

 

 

 

Lnn. retropharyngei

x

 

x

 

Maul- und Rachenschleimhaut

x

 

 

 

Zunge

x

x

 

 

Mandeln

x

 

 

danach entfernen

Speiseröhre

x

 

 

 

Luftröhre

x

 

x

Schnitt in die Hauptluftröhrenäste

Lunge

x

x

x

Anschnitt im unteren 1/3

Ln. tracheobronchialis cranialis

Ln. bifurcationis sinister

Ln. bifurcationis medius

Ln. bifurcationis dexter

Lnn. mediastinales craniales

Lnn. mediastinales caudales

x

x

x

x

x

x

 

x

x

x

x

x

x

 

Herzbeutel

x

 

x

 

Herz, Blut

x

 

x

nur ein Längsschnitt, der die Kammern eröffnet & das Septum teilt

Zwerchfell

x

 

 

 

Leber

x

x

(x)

 

Lnn. hepatici

Lnn. pancreaticoduodenales

x

x

x

x

(x)

(x)

 

Gallenblase

x

 

 

 

Magen-Darm-Trakt, Mesenterium

x

 

 

 

Lnn. atriales

Lnn. jejunales

Lnn. caecales

Lnn. colici

Lnn. mesenterici caudales

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

(x)

(x)

(x)

(x)

(x)

 

Milz

x

x

 

 

Brust- und Bauchfell

x

 

 

 

Harnblase, Genitalien

x

 

 

 

Niere

x

 

(x)

wenn angeschnitten wird, dann auch Nieren-Lnn. anschneiden!

Nabelgegend, Gelenke

x

 

(x)

im Falle eines Anschnitts Synovia untersuchen

 

 

 


(134) Durchführung der Fleischuntersuchung bei Pferd, kl. Wdk

 

 

bei Pferden

 

 

A

P

I

Sonstiges

Kopf

x

 

 

nach Längsspaltung und Entfernen der Nasenscheidewand

Lnn. retropharyngei

Lnn. mandibulares

Lnn. parotidei

x

x

x

x

x

x

(x)

(x)

(x)

 

Maul- und Rachenschleimhaut

x

 

 

 

Zunge

x

x

 

 

Mandeln

x

 

 

danach entfernen

Speiseröhre

x

 

 

 

Luftröhre

x

 

x

Schnitt in die Hauptluftröhrenäste

Lunge

x

x

x

Anschnitt im unteren 1/3

Ln. tracheobronchialis cranialis

Ln. bifurcationis sinister

Ln. bifurcationis medius

Ln. bifurcationis dexter

Lnn. mediastinales craniales

Lnn. mediastinales caudales

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

(x)

(x)

(x)

(x)

(x)

(x)

 

Herzbeutel

x

 

x

 

Herz, Blut

x

 

x

ein Längsschnitt, der die Kammern eröffnet und das Septum teilt

Zwerchfell

x

 

 

 

Leber

x

x

(x)

 

Lnn. hepatici

Lnn. pancreaticoduodenales

x

x

x

x

(x)

(x)

 

Gallenblase

x

 

 

 

Magen-Darm-Trakt, Mesenterium

x

 

 

 

Lnn. gastrici

Lnn. jejunales

Lnn. caecales

Lnn. colici

Lnn. mesenterici caudales

x

x

x

x

x

 

(x)

(x)

(x)

(x)

(x)

 

Milz

x

x

 

 

Brust- und Bauchfell

x

 

 

 

Harnblase, Genitalien

x

 

 

 

Niere

x

 

(x)

bei grauen und weißen Pferden Längsschnitt durch die Niere!

Euter

Lnn. mammarii

x

x

 

(x)

(x)

 

Nabelgegend, Gelenke bei Jungtieren

x

 

(x)

 

 

10 Minuten Mindestuntersuchungszeit nach VwVFlHG Kapitel II

 

trichinenprobe!!!

 

 


bei kleinen Wiederkäuern

 

 

A

P

I

Sonstiges

Kopf

x

 

 

nach Abziehen der Haut

Rachen, Maul, Zunge

Lnn. retropharyngei

Lnn. parotidei

(x)

(x)

(x)

 

 

nur im Verdachtsfall nötig

Speiseröhre

x

x

 

 

Luftröhre

x

 

(x)

 

Lunge

x

x

(x)

 

Ln. tracheobronchialis cranialis

Ln. bifurcationis sinister

Ln. bifurcationis medius

Ln. bifurcationis dexter

Lnn. mediastinales craniales

Lnn. mediastinales caudales

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

(x)

(x)

(x)

(x)

(x)

(x)

 

Herzbeutel

x

 

x

 

Herz, Blut

x

 

(x)

 

Zwerchfell

x

 

 

 

Leber

x

x

x

Anschnitt an der Magenfläche

Lnn. hepatici

Lnn. pancreaticoduodenales

x

x

x

x

 

 

Gallenblase

x

 

 

 

Magen-Darm-Trakt, Mesenterium

x

 

 

 

Lnn. gastrici

Lnn. mesenterici craniales

Lnn. mesenterici caudales

x

x

 

 

 

Lnn. atriales

Lnn. jejunales

Lnn. caecales

Lnn. colici

Lnn. mesenterici caudales

x

x

x

x

x

 

 

 

Milz

x

(x)

 

 

Brust- und Bauchfell

x

 

 

 

Genitalien

x

 

 

 

Niere

x

 

(x)

wenn angeschnitten wird, dann auch Nieren-Lnn. anschneiden!

Euter

Lnn. mammarii

x

x

 

 

 

Nabelgegend, Gelenke bei Jungtieren

x

 

(x)

 

 

1 Minuten Mindestuntersuchungszeit nach VwVFlHG Kapitel II

 

 

 

(135) Durchführung der Fleischuntersuchung bei Kaninchen, Wild

 

 

bei Hauskaninchen

 

- Tierkörper und innere Organe incl. Magen-Darm-Trakt besichtigen

- Lunge, Leber, Milz, Nieren und veränderte Teile durchtasten, evtl. anschneiden

 

 


bei erlegtem Haarwild

 

- Fleischuntersuchung durch Besichtigen

- wenn gesundheitlich bedenkliche Merkmale festgestellt wurden, muß zusätzlich untersucht werden:

                - Zunge, Speiseröhre, Lunge, Luftröhre, Kehlkopf, Herz, Leber, Milz, Nieren mit Nierenfett

                - Lunge, Leber, Milz, Nieren und veränderte Teile durchtasten, evtl. anschneiden

                - bei Verdacht auf Tollwut müssen auch Köpfe incl. Trophäen zur Untersuchung gestellt werden

- gesundheitlich bedenkliche Merkmale sind nach Anlage 2 der FlHV:

                - abnorme Verhaltensweisen, Störungen des Allgemeinbefindens

                - zahlreiche Geschwülste oder Abszesse

                - Schwellungen der Gelenke, Hoden, Leber, Milz

                - Darm- oder Nabelentzündungen

                - fremder Inhalt in Körperhöhlen

                - erhebliche Gasbildung im Magen-Darm-Trakt mit Verfärbung innerer Organe

                - erhebliche Abweichungen in Farbe, Konsistenz, Geruch

                - offene Knochenbrüche

                - erhebliche Abmagerung

                - frische Verklebungen oder Verwachsungen der Organe mit dem Brust- oder Bauchfell

 

 

 

(136) "Weitergehende Untersuchungen"

 

1) Trichinen-US

2) Rückstands-US

3) bakteriologische Fleisch-US

4) sonstige US (siehe Frage 146)

 

 

1)            Trichinen-Untersuchung

 

FlHV   Anlage 1   Kapitel III

- nur Untersuchung mit der Digestitionsmethode zulässig

- Probenahme:

                - bei Schweinen 1 g aus einem Zwerchfellspfeiler

                - bei Einhufern 5 g aus der Zungen- oder Kaumuskulatur

                - bei allen anderen 1 g aus einem Zwerchfellspfeiler und 0,5 g aus der Unterarmmuskulatur

 

Digestitionsmethode (nach VwVFlHG Kapitel III)

- 100 Proben zu einer Sammelprobe von 100 g vereinigen

- im Fleischwolf mit 2 mm Lochscheibe zerkleinern

- Probenmus in 3-Liter-Glas geben

+ 10 g Pepsin

+ 2 Liter 46 – 48 °C warmes Trinkwasser

+ 16 ml 25 %ige Salzsäure

- Becher mit Alufolie abdecken

- Magnetrührer (mit teflonbeschichtetem Stab) anschalten

® 30 Minuten rühren lassen

- Flüssigkeit über einen Trichter mit Sieb (0,18 mm Maschenweite) in den Scheidetrichter geben

® 30 Minuten sedimentieren lassen

- 40 ml aus dem Scheidetrichter in ein Zentrifugenglas ablassen

® 10 Minuten sedimentieren lassen

- die oberen 30 ml aus dem Zentrifungenglas absaugen und verwerfen

- die übrigen 10 ml in eine Petrischale geben

- Zentrifugenglas nochmals mit 10 ml Trinkwasser spülen, Spülflüssigkeit ebenfalls in die Petrischale geben

- gründlich durchmustern

® im Trichinoskop mindestens 6 Minuten

® im Stereomikroskop bei 20 - 40 er Vergrößerung mindestens 16 Minuten

 


Untersuchung von Quetschpräparaten (nach VwVFlHG Kapitel III)

- von 28 Proben je 2 haferkorngroße Stückchen abschneiden (also insgesamt 56)

- zwischen die Gläser des Quetschglases legen

- so quetschen, dass durch die Präparate eine Zeitung deutlich lesbar ist

- jedes Präparat langsam und sorgfältig durchmustern (Trichinoskop oder Mikroskop)

 

 

2)            rückstands-untersuchung

 

FlHV   Anlage 1   Kapitel III

- Untersuchung auf:

                - arzneimittelrechtlich verbotene oder nicht zugelassene Stoffe

                - Höchstmengen- oder Richtwert-Überschreitungen

- Untersuchung von:

- Stichproben nach Vorgaben des Rückstandskontrollplans

- Einzelproben bei begründetem Verdacht

- Beurteilungswerte für:

                - Tetramisol

                - Kanamycin

                - Apramycin

                - Kitasamycin

                - Polymyxin B

                - Linomycin

                - Tiamulin

                - Acepromazin, Propionylpromazin

- Leitgewebe sind Niere bzw. Geflügelleber (für Nebenprodukte) und Muskulatur (für Tierkörper)

 

Durchführung der Rückstands-US (nach VwVFlHG Kapitel III)

Thyreostatika:                   

- Extraktion mit Ethylacetat

- Dünnschichtchromatographie

fettlösliche Organochlorpestizide und PBC-Einzelkomponenten:

- Extraktion (verschiedene Verfahren)

- Gaschromatographie

Blei, Cadmium:

- Blei und Cadmium müssen chemisch aufgeschlossen und in lösliche Verbindungen überführt werden

- z.B. Aufschluß mit Salpetersäure in der Bombe

allgemeiner Hemmstoff-Nachweis:

- Dreiplattentest mit TMP

- siehe Frage 110

Chemotherapeutika:

- zweimalige Extraktion mit Acetonitril

- Hochleistungs-Flüssigchromatographie

Chloramphenicol:

- Extraktion mit Acetonitril

- Radioimmunoassay

Stilbenderivate (Diethylstiböstrol, Hexöstrol, Dienöstrol) bei Mastkälbern:

- Nachweis in Gewebe:       Extraktion mit Ether, Radioimmunoassay

- Nachweis im Kot:              Extraktion mit Dichlormethan, Dünnschichtchromatographie

- Nachweis im Urin:             Extraktion mit Diethylether, Dünnschichtchromatographie

 

 

3)            bakteriologische untersuchung

- siehe Frage 116

 

 

4)            sonstige untersuchungen

- siehe Frage 146

 

 

 


(137) Welche Beurteilungsmöglichkeiten nach dem Fleischhygienerecht gibt es?

 

tauglich

- Tierkörper

- Tierkörperteile

- Nebenprodukte

 

tauglich nach Brauchbarmachung

 

untauglich

- gesamtes Tier

- veränderte Teile

- Tierkörper und Nebenprodukte, wenn Besitzer mit der unschädlichen Beseitigung einverstanden ist

- generell untaugliche Teile

 

nicht zum Genuß für den Menschen geeignet

- sofern nicht untauglich!

 

 

 

(138) Beurteilung "untauglich"

 

 

prinzipiell untauglich nach FlHV    Anlage 1   Kapitel IV   Nr. 10

 

Bei über 12 Monaten alten Rindern, Schafen, Ziegen

- Schädel, einschließlich Gehirn und Augen

- Mandeln

- Rückenmark

 

Schaf, Ziege (ohne Altersbegrenzung)

- Milz

 

Rind, Schwein: herdförmige Veränderungen, die durch Mycobacterien verursacht sein könnten

- Veränderungen in Lnn. retropharyngei:       Kehlkopf, Luftröhre, Lunge

- Veränderungen in Gekröse-Lnn.:                   gesamter Darm einschließlich Gekröse-Lnn.

 

Organe beim Nachweis obligat anaerob wachsender Stäbchen

® Indiz für Durchbruch der Darmflora in den Blutkreislauf

 

Nebenprodukte (Eingeweide), wenn mehr als 3 Stunden zwischen Töten und Ausweiden liegen

 

Sonstiges

- Leber, Niere von Zuchtschweinen

- Leber, Niere von Pferden

- Nieren von Rindern über 24 Monaten

 

 

gesamtes Tier untauglich

- bestimmte Erkrankungen

- verendete oder im Verenden getötete Tiere

- erhebliche sinnfällige Veränderungen

- bestimmte Parasitosen

- Hemmstoffe (Abstufungen)

- bestimmte Rückstände

- Nichteinhaltung von Wartezeiten (z.B. bei Not- oder Krankschlachtung)

- Nachweis nicht zugelassener AM

 

 

veränderte Teile untauglich

- herdförmige, örtlich begrenzte Teile, sofern sie gründlich entfernbar sind

 

bestimmte Organe untauglich

- bestimmte Erkrankungen

- Nachweis von Rückständen

- bestimmte Nutzungsgruppen

 

 

 

(139) Beurteilung "tauglich nach Brauchbarmachung"

 

- Schwachfinnigkeit (bis zu 10 Finnen) bei Rind, Schwein

                ® Vorkühlen (24 Stunden bei 0 – 2 °C)

                ® maximal 50 cm Schichtdicke

                ® 144 Stunden bei –10 °C

                ® siehe auch Anlage 6 der FlHV

 

- Tiere aus Salmonellenbeständen ohne eigene Symptome

                ® Erhitzung nach Anweisung der zuständigen Behörde

 

- Eber, Zwitter, Kryptorchiden über 80 kg

                ® Kochen, in Wurst unterschneiden

                ® Merkmale von frischem Fleisch dürfen nicht mehr vorhanden sein

 

- Hausschweine, Einhufer, Sumpfbiber, die nicht auf Trichinen untersucht wurden

                a) 25 cm Schichtdicke, 240 Stunden bei –25 °C

                b) 25-50 cm Schichtdicke, 480 Stunden bei –25 °C                       (Anlage 6 der FlHV)

 

 

 

(140) Kennzeichnung von Fleisch

 

 

 

(141) Schlachttier- und Fleischuntersuchung: Personalfragen, Personaleinschränkungen

 

 

amtlicher TA

Fleischkontrolleur

LU

- EG-Betriebe

- Export-Betriebe

- Isolierschlachtbetriebe

- nach Feststellung bedenklicher Merkmale

- Hausschlachtungen

- Kleinbetriebe

FU

- Isolierschlachtbetrieb

- wenn LU nicht gemacht wurde

- wenn Teile fehlen

- bei wahrscheinlich untauglichen Tierkörpern

- bei erlegtem Haarwild

- RU oder BU bei begründetem Verdacht

- Normaluntersuchung

- Probennahme

- US auf Trichinen

- Führen von Listen, Tagebüchern etc.

- Anfertigen von Berichten

 

 

 

(142) Nennen Sie die rechtlich abgestuften Varianten der Schlachterlaubnis

 

Schlachterlaubnis (§ 9 FlHG)

 

Schlachterlaubnis unter Auflage der räumlichen Trennung bei Vorliegen eines Zoonose-Erregers

- Q-Fieber, Leptospirose

- besonderer Schutz des Personals

 

Isolierschlachtung

- bei Störungen des Allgemeinbefindens oder Erkrankungen

 

Schlachtaufschub (24 Stunden)

- bei transportbedingten Beeinträchtigungen (ermüdet, erhitzt, aufgeregt, unter Sedation stehend)

Schlachtverbot

- bei Ausbruch oder Verdacht von:                 - Milzbrand

- Rauschbrand

- Tollwut

- Rotz

- Tetanus

- Botulismus

- infektiöse Anämie der Einhufer

- Rinderpest

- Maltafieber

- bei Vorhandensein von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung (Einschränkungen, Ausnahmen möglich)

 

 

 

(143) Varianten der Schlachtung

 

- Schlachterlaubnis § 9 FLHG ( normale Schlachtung )

- Schlachterlaubnis unter der Auflage der räumlichen Trennung nach Anlage 1   Kapitel I   Nr. 8   FLHV

- Isolierschlachtungen ( bei Störung des Allgemeinbefindens, Krankheiten)

- Krankschlachtungen

- Notschlachtungen

 

 

 

(144) Vorgehen in der Erfassung und in der Beurteilung bei männlichen, nicht kastrierten Schweinen

 

siehe Frage 146                    ® Kochprobe

                                               ® Ausschmelzprobe

 

- „tauglich nach Brauchbarmachung“ nur bei direktem Nachweis von 5a-Androsteron (unter 0,5 µg / g Fett)

 

 

 

(145) was ist eine Einfuhruntersuchung/Eingangsuntersuchung?

 

§ 12 FlHV

Die zuständige Behörde kann bei der Einfuhr stichprobenweise überprüfen, ob die Sendung den Angaben auf dem Handelsdokument oder der Genusstauglichkeitsbescheinigung entspricht.

 

§ 13 FlHV

- wer Fleisch einführen will, hat dies rechtzeitig der gewählten Grenzkontrollstelle anzumelden

- es darf nur Fleisch aus Betrieben eingeführt werden, die im Bundesanzeiter oder im Amtsblatt der EG stehen

- die Sendung muß von einer Genusstauglichkeitsbescheinigung begleitet werden

- die Warenuntersuchung ist nach Anlage 4 durchzuführen

 

Anlage 4 der FlHV

- Untersuchung von erlegtem Haarwild im Bearbeitungsbetreib des Bestimmungsortes:

                - enthäuten

                - Tierkörper besichtigen, Organe palpieren

- Untersuchung von frischem Fleisch:

                - jeden 20. Tierkörper, -hälfte, -viertel untersuchen

                ® Besichtigung von Brust- & Bachfell, Knochen, Gelenke, Muskulatur, Fettgewebe

                - bei Teilstücken ® Stichprobentabelle (z.b. 4 Packstücke bei 1.000 – 15.000 kg Sendung untersuchen)

                ® Messung des Innentemperatur des Fleisches, Messung des pH-Wertes

                - im Verdachtsfall zusätzliche Untersuchungen (bakteriologisch, histologisch, serologisch, chemisch)

                - außerdem muß stichprobenweise auf Rückstände untersucht werden (1 Probe pro 50.000 kg Fleisch)

 

 

 


(146) Untersuchung nach der VwFlHG auf Qualitätsmerkmale ("sonstige Untersuchungen")

 

pH-Wert-Messung

- Messung zwischen einer pH-Gaselektrode und einer Bezugselektrode, die ins Fleisch gesteckt wird

- Eichung des Messgeräts mittels zwei Pufferlösungen bei Messtemperatur:

                1) Elektrode in Lösung mit pH 7 halten, Nullpunkt am pH-Knopf einstellen

                2) Elektrode in die andere Lösung mit pH 4 halten, Steilheit der Elektrode am mV/pH-Knopf einstellen

                3) Vorgang solange wiederholen, bis die genauen pH-Werte der Pufferlösungen angezeigt werden

- Messstellen:

- Schinken (oberhalb der Symphyse des M. semimembranosus)

- Kotlett (zwischen 13. und 14. Dornfortsatz der Brust-WS)

- vor Einstich der Elektrode Muskulatur mit einem Dorn vorstechen

- pH-Wert auf eine Stelle hinter dem Komma abgerundet angeben

 

 

Filterpapierpressmethode

- zur Bestimmung der auspreßbaren Gewebeflüssigkeit (Wasserbindungsvermögen) und des Ausblutungsgrades

- Plexiglaskompressorium mit Druckhebelmechanismus („Braunschweiger Gerät“)

- Probe aus M. semimembranosus und M. longissimus dorsi

- aus der Probe ein erbsengroßes Stück entnehmen und auf das Filterpapier legen

- 5 Minuten lang pressen

- Fleischzone (f) und Flüssigkeitszone (F) mit einem wasserfesten Stift markieren

- Auswertung mit Hilfe der Schablonen

 

                                                  Fleischfläche f

                               Q =         ------------------------

                                               Flüssigkeitsfläche F

 

- niedrige Quotientenwerte weisen auf ein geringes Wasserbindungsvermögen des Fleisches hin

- auspreßbares Gewebswasser:

                - hochgradig erhöht            unter 0,4

                - mäßig erhöht                     unter 0,5

                - mäßig reduziert                  über 0,64

                - hochgradig reduziert        über 0,72

 

Kochproben

- zur Bestimmung von Geruchs- und Geschmacksabweichungen

- frühestens 24 Stunden nach dem Schlachten durchführen!

- Beurteilung im warmen (75 °C) und kaltem (25 °C) Zustand

 

Kaltansatz                                                                           Heißansatz

- mehrere Würfel (2x2 cm), insgesamt 60 g                     - 10x10 cm großes Stück aus dem Nackenbereich

- mit Fett und Bindegewebe                                             - ohne Fett und Bindegewebe

- Würfel in 90 ml kaltes Wasser geben                           - Fleischstück in 1 Liter kochendes Wasser geben

- auf 100 °C erhitzen                                                           - 5 Minuten weiter kochen lassen

- aufsteigenden Geruch beurteilen                                  - Fleischstück mit dem Messer aufschneiden

- Geruch und Geschmack der Kochbrühe prüfen          - Geruch & Geschmack im Inneren des Fleisches prüfen

 

Auswertung

+             negativ                                  heiß keine Geruchs- und Geschmacksabweichungen

                                               kalt keine Geruchs- und Geschmacksabweichungen

++           mäßig abweichend              heiß gering bis mittelgradige Geruchs- oder Geschmacksabweichungen

                                                               kalt keine Geruchs- oder Geschmacksabweichungen

+++         hochgradig abweichend    heiß hochgradige Geruchs- oder Geschmacksabweichungen

                                                               kalt gering bis mittelgradige Geruchs- oder Geschmacksabweichungen

 

Ausschmelzmethode

- zur Erfassung von Geruchsabweichungen des Fettgewebes

- Probe: 150 g reines Fett (beim Schwein Rückenfett)

- Fett würfeln (5x5 mm) und über einer Hitzequelle vorsichtig ausschmelzen bis zum Austritt flüssigen Fettes

- Prüfung der entstehenden Dämpfe

- Ergebnisse: negativ, mäßig oder hochgradig abweichend

Ether-Alkohol-Probe

- zur Unterscheidung von ikterischer oder karotinoider Gelbfärbung

- 5 g zerkleinertes blutfreies Fett- und Bindegewebe in 8 ml Ethanol lösen

- 5 g zerkleinertes blutfreies Fett- und Bindegewebe in 8 ml Diethylether lösen

- beide Röhrchen 10 Minuten lang schütteln

- Ablesung nach 2 Stunden

- Karotinoide bei Gelbfärbung des Ethanols

- Gallenfarbstoffe bei Gelbfärbung des Alkohols         (leber – alkohol – gelb)

 

Überprüfung von Fleisch (v.a. Wild) auf verkürzte Haltbarkeit

May´sche Probe                  sensorische Prüfung des Bindegewebes zwischen M. semimembranosus und M. semitendinosus auf Geruchs-, Farb- und Konsistenzabweichungen

Pauli´sche Probe                  sensorische Prüfung des Muskel-, Binde- und Fettgewebes im Bereich der Nieren auf Geruchs- und Farbabweichungen

 


3.2. GFlHG und Folge-Rechtsvorschriften

 

 

 

(147) Struktur und Inhalte der GFlHV

 

§ 1          Begriffsbestimmungen

 

§ 2          Nachweise im Erzeugerbetrieb

 

§ 3          Anmeldung zur Schlachtgeflügel- und Geflügelfleisch-US

 

§ 4          Schlachtgeflügel-US

 

§ 5          Schlachtverbot und Sicherungsmaßnahmen bei Sonderschlachtungen

 

§ 6          Geflügelfleisch-US

 

§ 7          Beurteilung, Kennzeichnung

 

§ 8          besondere Anforderungen an das Inverkehrbringen

 

§ 9          Gewinnen, Behandeln oder Zubereiten von Geflügelfleisch in zugelassenen Betrieben

 

§ 10        Gewinnen, Behandeln oder Zubereiten von Geflügelfleisch in registrierten Betrieben

 

§ 10 a     Beförderung von Geflügelfleisch

 

§ 11        Zulassung von Betrieben

 

§ 12        Registrierung von Betrieben

 

§ 13        Überwachung und Probenahme

 

§ 14        betriebseigene Kontrollen und Nachweise

 

§ 15        Schlachtgeflügel und Geflügelfleisch aus anderen Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten

 

§ 16        Einfuhr von Geflügelfleisch

 

§ 17        Betriebe für die Einfuhr von Geflügelfleisch und Federwild

 

§ 18        Verbote und Beschränkungen

 

§ 19        Ausnahmen

 

§ 20        Straftaten

 

§ 21        Ordnungswidrigkeiten

 

 

 


(148) die Anlagen zur GFlHV

 

 

Anlage 1

 

Kapitel I                Nachweise im Erzeugerbetrieb

 

Kapitel II               Schlachtgeflügel-US im Erzeugerbetrieb

 

Kapitel III             Schlachtgeflügel-US im Schlachtbetrieb

 

Kapitel IV             Geflügelfleisch-US

 

Kapitel V              Rückstands-US

 

Kapitel VI             Beurteilung

 

Kapitel VII            Kennzeichnung

 

 

anlage 2

 

Kapitel I                Beschaffenheit / Ausstattung der Räume, in denen gewonnen, zubereitet, behandelt wird

 

Kapitel II               allgemeine Hygieneanforderungen an Personal, Einrichtungsgegenstände, Arbeitsgeräte

 

Kapitel III             besondere Hygieneanforderungen für Geflügelschlachtbetriebe und das Schlachten

 

Kapitel IV             Verfahren bei Schlachtverboten und Sonderschlachtungen

 

Kapitel V              besondere Hygieneanforderungen für das Zerlegen von Geflügelfleisch

 

Kapitel VI             besondere Hygieneanforderungen für das Zubereiten von Geflügelfleisch

 

Kapitel VII            besondere Hygieneanforderungen für Federwild

 

Kapitel VIII          besondere Anforderungen an das Umhüllen und Verpacken von Geflügelfleisch

 

Kapitel IX             Hygieneanforderungen an das Kühlen, Lagern und Befördern von Geflügelfleisch

 

 

anlage 3

 

Kapitel I                hygienische Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten, Behandeln von Geflügelfleisch

                               hygienische Anforderungen an das Personal

 

Kapitel II               betriebseigene Kontrollen

 

 

Anlage 4           Gesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigungen

 

 

Anlage 5           US bei der Einfuhr von Geflügelfleisch

 

 

anlage 6           Behandlungsverfahren zur Brauchbarmachung von Geflügelfleisch

 

 

 


(149) Welche Rechtsvorschriften sind für die Geflügelfleischhygiene relevant?

 

EG:

RL 71/118 EWG                                                   Grundlage der Geflügelfleischhygiene

VO Nr. 2967/76 des Rates                                  Wassergehalt bei Tiefgefrier-Hühnern etc.

RL 77/99/EWG                                                                    Fleischerzeugnisse, u.a. auch Geflügelfleisch

 

BRD:

Geflügelfleischhygienegesetz

Geflügelfleischhygiene-VO

Geflügelfleischmindestanforderungen-VO 1906/90

Geflügelfleischuntersuchungs-VO

Geflügelfleischkontrolleur-VO

Gebühren-VO Geflügelfleischhygiene

Fleischhygienestatistik-VO                                             enthält auch Geflügelfleisch-Thematik

Geflügelfleischausnahme-VO

 

 

 

(150) Durchführung der Lebenduntersuchung bei Geflügel

 

Kapitel II der GFLHV: Schlachtgeflügeluntersuchung im Erzeugerbetrieb

- Untersuchung umfasst:

- Überprüfung der Nachweise

- evtl. Prüfung und Berücksichtigung der Ergebnisse von Salmonellen-US

- Untersuchung des Schlachtgeflügels

- ausreichende Beleuchtung notwendig, Farben dürfen nicht verändert werden

- mit der Untersuchung soll festgestellt werden:

- Übertragbare Krankheit oder Verdacht

- Störung des Allgemeinbefindens, oder andere Anzeichen auf eine Krankheit

- Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder andere Stoffe

- weitergehende Prüfungen und Untersuchungen

- Gesundheitsbescheinigung darf bei folgenden Erkrankungen nicht ausgestellt werden:

- Geflügelpest

- ND

- klinische Ornithose

- klinische Salmonellose

- außerdem nicht, wenn:

- in oder auf dem Geflügel Rückstände oder andere Stoffe festgestellt werden

- das Geflügel vor Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit geschlachtet werden soll

- nach Anhang IV EWG 2377/90 verbotene Stoffe verabreicht wurden

- sonstige Anhaltspunkte vorliegen, die das Fleisch untauglich machen würden

 

Kapitel III: Schlachtgeflügeluntersuchung im Schlachtbetrieb

- bei Geflügel mit Gesundheitsbescheinigung umfasst die US:

- Überprüfung der Gesundheitsbescheinigung

- Überprüfung der Nämlichkeit

- US auf transportbedingte Schäden wie Atemnot, Überhitzung, Erfrierungen oder Verletzungen

- bei Geflügel ohne Gesundheitsbescheinigung (geringe Produktion) umfasst die US:

- Überprüfung der Jahresproduktion

- Überprüfung der Nämlichkeit, Untersuchung auf Transportschäden

- Untersuchung auf übertragbare Krankheiten, allgemeine Verhaltensstörungen, Krankheitsanzeichen

- Untersuchung Käfig für Käfig, wenn:

- die Gesundheitsbescheinigung ungültig ist oder fehlt

- begründete Zweifel an der Nämlichkeit des Geflügels bestehen

- Weitergehende Untersuchungen bei zweifelhafter Gesundheit

 

 

 


(151) Durchführung der Geflügelfleischuntersuchung

 

GFlHV   Anlage 1   Kapitel IV

- unmittelbar nach dem Schlachten und Ausnehmen bei ausreichender Beleuchtung untersuchen

- besichtigen, evtl. palpieren und antasten von:          

- Tierkörperoberfläche

- Körperhöhle

- Eingeweide

- Kopf, Beine (wenn zum Verzehr bestimmt)

- außerdem sind zu untersuchen:

                - Stichproben der als untauglich beurteilten Tiere

                - Eingeweide und Körperhöhlen von mindestens 300 Tieren pro Tag

- Untersuchung von Federwild auf:

                - Anzeichen des Erlegens

                - übertragbare Krankheiten

                - andere Mängel, die das Fleisch nachteilig beeinflussen könnten

 

 

 

(152) Schlachtverbote beim Geflügel

 

- nach Anlage 1, Kapitel III ist die Schlachtung zu verbieten, wenn:

- das Geflügel transportbedingte Schäden aufweist wie Atemnot, Überhitzung, Erfrierung, Verletzung

- das Geflügel mit einer übertragbaren Krankheit befallen ist

- das Geflügel allgemeine Verhaltensstörungen oder Anzeichen für eine Krankheit aufweist

- wenn das Geflügel Geflügelpest, ND, klinische Ornithose oder klinische Salmonellose hat

- wenn Rückstände oder andere Stoffe, die auf das Fleisch übergehen können, festgestellt werden

- wenn Wartezeiten nicht eingehalten wurden, kann die Schlachtung verschoben werden

 

 

 

(153) Geflügel: Was beinhaltet das Gesundheitszeugnis, das zur Vorbereitung der Schlachtung ausgestellt

wird? Worauf beruht es?

 

Muster in Anlage 4 GFlHV

- Identifizierung der Schlachttiere (Art, Anzahl, Identität)

- Herkunft der Schlachttiere (Ursprungsbetrieb)

- Bestimmung der Schlachttiere (welcher Schlachtbetrieb)

- Transportmittel

- Tiere sind vom bTA als gesund befunden worden

 

§ 4 GFlHV (Schlachtgeflügel-US)

Ist im Erzeugerbetrieb vorzunehmen, wenn kein Beanstandungsgrund (nach Anlage 1 Kapitel II Nr. 5 und 6) vorliegt, ist die Gesundheitsbescheinigung auszufüllen. Diese ist 72 Stunden gültig.

 

§ 8 GFlHV (besondere Anforderungen an das Inverkehrbringen)

 

§ 15 GFlHV (Schlachtgeflügel aus anderen Mitgliedstaaten)

 

SFU

- Lebend-US, Erfassung der Umstände der Herkunft

- Prüfung der Unterlagen, Kosequenzen ziehen

- Transport und Lebend-US im Schlachthof

- Fleisch-US

- Beurteilung

- Kennzeichnung

 

 

 


(154) Ausbildung von Geflügelfleischkontrolleuren

 

Ausbildungsdauer 3 Monate

- 1 Monat praktische Einweisung

- 1 Monat Theorie

- 1 Monat Untersuchung

 

Fortbildung mindestens alle 3 Jahre

 

Kompetenz: Hilfskraft, unterstützt den bTA bei seiner Tätigkeit bei der Untersuchung

 

LU:         - Schlachtgeflügel ist nicht von einer Zoonose / anderen Erkrankung mit Untauglichkeitsfolge befallen

 

FU:         - Mängel mit Untauglichkeitsfolge liegen nicht vor

- Hygieneüberwachung

 

 

 

(155) Wie werden kleine Geflügelhaltungen kontrolliert?

® GFlHV

 

§ 1 Betriebe mit geringer Kapazität

- selbstschlachtender landwirtschaftlicher Betrieb mit geringer Produktion (weniger als 10.000 Tiere jährlich)

 

§ 2 Nachweis im Erzeugerbetrieb

- notwendige Angaben im Stallbuch:              - allgemeine Daten

                                                                              - Mortalität

                                                                              - Futtermittelzusatzstoffe

                                                                              - Angaben zur tierärztlichen Behandlung

                                                                              - Art und Menge des abgegebenen Geflügelfleisches

                                                                              - Schlachttag

                                                                              - Abgabe oder Lieferung (Wochenmarkt, Einzelhandelsgeschäft)

 

§ 8 besondere Anforderungen an das Inverkehrbringen

- dürfen Fleisch ohne Schlachtgeflügel- und Fleischuntersuchung in Verkehr bringen, wenn:

                - das Fleisch frisch und nicht zerkleinert ist

                - keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale festgestellt wurden

                - Abgabe unmittelbar im Betrieb oder auf höchstens 50 km entfernten Wochenmärkten

 

§ 10 Gewinnen, Behandeln, Zubereiten in registrierten Betrieben

- Betrieb muß den Anforderungen von Anlage 2 Kapitel I und II entsprechen

- braucht aber kein Steribecken (82 °C), Wasserhähne dürfen von Hand bedient werdne

 

§ 13 Überwachung und Probennahme (durch den bTA)

- in Betrieben mit geringer Produktion mindestens zweimal jährlich

- in Straußenhaltungen regelmäßig

 

 

 


(156) Beurteilungsmöglichkeiten nach dem Geflügelfleischhygienerecht

® GFlHV   Anlage 1   Kapitel V

 

tauglich (Tierkörper und Nebenprodukte)

- keinerlei Veränderungen

- nur kurz vor der Schlachtung entstandene Verletzungen

- örtlich begrenzte Veränderungen

 

tauglich nach Brauchbarmachung

- bei mehreren Tieren auf Menschen übertragbare Erreger festgestellt, aber keine krankhaften Veränderungen

® Tierkörper und Nebenprodukte der ganzen Sendung werden tauglich nach Brauchbarmachung!

 

untauglich (Tierkörper und Nebenprodukte)

- Geflügelpest, Newcastle Disease, Ornithose, Salmonellose

- andere auf den Menschen übertragbare Krankheiten

- septikämische Veränderungen

- Rückstände        - Hemmstoffe

- verbotene Stoffe

- Stoffe aus Anhang IV von VO 2377/90 EWG

- Überschreitung von Höchstmengen oder Beurteilungswerten

- Veränderungen, die durch Giftstoffe hervorgerufen sein könnten (Petechien)

- ausgebreiteter Parasitenbefall

- Bauchwassersucht

- Gelbsucht

- bösartige oder multiple Geschwülste

- multiple Abszesse

- hochgradige Abmagerung

- umfangreiche Verletzungen

- natürlicher Tod

- erhebliche Farb-, Geruchs-, Geschmacks- oder Konsistenzabweichungen (Wässrigkeit)

- Zersetzungsvorgänge, Verunreinigung, Kontamination

 

untauglich (veränderte Teile)

- örtlich begrenzte Veränderungen

 

nicht geeingnet für den menschlichen Verzehr

- Luftröhre, Speiseröhre

- vom Tierkörper getrennte Lunge

- Kropf, Darm, Drüsenmagen, Gallenblase

- Geschlechtsorgane incl. Eier

- vor der Untersuchung abgetrennte Köpfe und Füße

 

 

 

(157) Kennzeichnung von Geflügelfleisch

 

 

 


3.3. Tierschutzrecht

 

 

 

(158) Die "Haltungsverordnungen"

 

Schweinehaltungs-Hygiene-VO

® siehe Frage 172

 

VO zum Schutz von Schweinen bei Stallhaltung                                       „Schweinehaltungs-VO“

 

VO zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung                   „Hennenhaltungs-VO“

® ist für nichtig erklärt worden! Übergangsregelungen

 

VO zum Schutz von Kälbern bei Stallhaltung                                            „Kälberhaltungs-VO“

 

Tiertransport-VO

 

Tierschutzgesetz

 

Inhalte:

- Bewegungsmöglichkeiten

- Sozialkontakt

- Bodenbeschaffenheit

- Luftbeschaffenheit

- Licht

- Betreuungsintensität

 

Liste (?) mit Bewertungsstufen von 1 - 5

- bei Werten  über 20 = tiergerecht

- bei Werten unter 12 = nicht tiergerecht

- bewertet werden               - Leistungskriterien

- Gesundheitskriterien

- Tierverhalten

 

 

 

(159) Für die Haltung der Tiere relevante Passage in der VO (EWG) 1538/91

 

 

 


(160) Inhalte der Tierschutztransport-Verordnung

 

 

allgemeine Vorschriften

 

§ 1          Anwendungsbereich

 

§ 2          Begriffsbestimmungen

 

§ 3          Verbote

 

§ 4          Grundsätze

 

§ 5          Verladen

 

§ 6          Ernähren und Pflegen

 

§ 7          Anforderungen an Transportmittel

 

§ 8          Bescheinigungen

 

§ 9          Planung

 

§ 10        Transporterklärung

 

§ 11        Erlaubnis und Registrierung

 

§ 11 a     Widerruf, Rücknahme und Ruhen der Erlaubnis

 

§ 12        Kennzeichnung

 

§ 13        Sachkunde

 

§ 14        Schienentransport

 

§ 15        Schiffstransport

 

§ 16        Lufttransport

 

 

Transport in Behältnissen

 

§ 17        allgemeine Anforderungen

 

§ 18        besondere Anforderungen an Behältnisse

 

§ 19        Nachnahmeversand

 

§ 20        Pflichten des Absenders

 

§ 21        Pflichten des Beföderers

 

§ 22        Maßnahmen bei Ankunft der Tiere

 

 


besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren

 

§ 23        Raumbedarf und Pflege

 

§ 24        Begrenzung von Transporten

 

§ 25        Straßentransport

 

§ 26        kranke und verletzte Nutztiere

 

§ 27        transportunfähige Tiere

 

§ 28        vor dem Transport erkrankte oder verletzte Nutztiere

 

 

besondere Vorschriften zum Schutz anderer Tiere

 

§ 30        Hauskaninchen, Hausgeflügel und Stubenvögel

 

§ 31        Haushunde und Hauskatzen

 

§ 32        sonstige Säugetiere und sonstige Vögel

 

§ 33        wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere

 

 

grenzüberschreitender Transport

 

§ 33 a     Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

 

§ 34        Verbringen in einen anderen Mitgliedsstaat, Ausfuhr

 

§ 35        Ausfuhr-US

 

§ 36        Anzeige der Ankunft

 

§ 36 a     Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen

 

§ 37        Einfuhrdokumente

 

§ 38        Auforderungen an die Einfuhr

 

§ 39        Einfuhr-US

 

§ 40        Grenzübertrittsbescheinigung

 

 

Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten

 

§ 41        Befugnisse der Behörde

 

§ 42        Ordnungswidrigkeiten

 

 

Schlussbestimmungen

 

§ 43        Übergangsvorschriften

 

§ 44        Änderung von Vorschriften

 

§ 45        Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Analge 1           Anforderungen an Verladeeinrichtungen

 

 

Analge 2           Tränk-, Fütterintervalle, Ruhepausen beim Transport von Nutztieren in Fahrzeugen

 

 

anlage 3           Anforderungen an Behältnisse

 

 

anlage 4           Abtrennung und Raumbedarf

 

 

Analge 5           Transportplan

 

 

Analge 6           internationale Tiertransport-Bescheinigung

 

 

Analge 7           Durchführung der Nämlichkeits-US bei Tieren

 

 

 

(161) Inhalte der Tierschutzschlacht-Verordnung

 

 

allgemeine Vorschriften

 

§ 1          Anwendungsbereich

 

§ 2          Begriffsbestimmungen

 

§ 3          allgemeine Grundsätze

 

§ 4          Sachkunde

 

§ 5          Treiben und Befördern von Tieren innerhalb einer Schlachtstätte

 

 

Vorschriften über Schlachtbetriebe

 

§ 6          Anforderungen an die Ausstattung

 

§ 7          allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

 

§ 8          Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

 

§ 9          Betreuen von Tieren, die in Behältnissen angeliefert werden

 

 

Vorschriften über das Aufbewahren von Speisefischen und Krustentieren

 

§ 10        Aufbewahren von Speisefischen

 

 

Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

 

§ 12        Ruhigstellen warmblütiger Tiere

 

§ 13        Betäuben, Schlachten und Töten

 

§ 14        behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

 

Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

 

§ 15        Ordnungswidrigkeiten

 

§ 16        Außerkrafttreten von Vorschriften

 

§ 17        Übergangsvorschriften

 

§ 18        Inkrafttreten

 

 

Analge 1           Umrechnungsschlüssel für Großvieheinheiten

 

 

anlage 2           Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

 

 

anlage 3           Betäubungs- und Tötungsverfahren

 

 

 

(162) Welche Schlachttechniken sind zugelassen und für welche Nutzungsgruppen?

 

 

 

 


3.4. Umweltrecht / Recht der Sekundärkreisläufe / Allg. Recht

 

 

 

(163) Tierkörperbeseitigungsrecht

 

 

Tierkörperbeseitigungs-Gesetz

 

§ 3 Grundsatz

Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse sind so zu beseitigen, daß:

- keine Gefährdung der Gesundheit von Mensch & Tier

- keine Verunreinigung von Wasser, Boden, Futtermitteln

- keine schädlichen Umwelteinwirkungen

- keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

 

§ 5 Beseitigung von Tierkörpern

- Einzeltiere (kleine Haustiere, Ferkel, Lämmer, Geflügel) dürfen verbrannt oder vergraben werden

 

§ 9 Meldepflicht

- der TBA-Besitzer muß alle zur Beseitigung anfallenden Tiere der zuständigen Behörde melden

 

§ 10 Abholungspflicht

- der Beseitigungspflichtige muß im Einzugsgebiet anfallende Tierkörper etc. unverzüglich abholen

 

§ 11 Ablieferungspflicht

- Besitzer müssen alle Tiere, für die keine Abholungspflicht besteht, abliefern (in dichten Behältnissen)

 

§ 13 Verwahrungspflicht

- bis zur Abholung müssen die Tiere von Abfällen getrennt sicher verwahrt werden

 

§ 17 Überwachung

- TBA und Sammelstellen werden von der zuständigen Behörde überwacht

 

 

Ausführungsgesetz des Tierkörperbeseitigungs-gesetzes

- zuständige Körperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte

- die oberste Landesbehörde ist das BML

- regelt Kosten und Entgelte (1/3 wird vom Land erstattet, 1/3 kann vom Tierbesitzer verlangt werden)

 

 

Tierkörperbeseitigungsanstalten-VO

 

§ 1 Einrichtung

 

§ 2

- TBA-Gelände eingezäunt, nur durch verschließbare Tore zu betreten

- Desinfektionseinrichtungen für Räder bzw. Schuhe

- befestigte und desinfizierbare Verkehrswege, Fahrzeugwaschplatz, Abwassersammelanlage, Dunggrube

 

§ 3

- reine und unreine Seite, gesonderte, verschließbare Zugänge

- reine Seite: frei von Erregern übertragbarer Krankheiten

 

§ 4

Beschaffenheit der Räume

- leicht zu reinigen und zu desinfizieren

- flüssigkeitsundurchlässiger Boden

- glatte, abwaschbare und desinfizierbare Oberflächen und Wände

- getrennte Entlüftung für reine und unreine Seite

 


§ 5

Tierkörper etc. müssen mit thermischen Verfahren behandelt werden:

- Zerkleinerung auf höchstens 50cm

- bis zum Zerfall der Weichteile erhitzen

- mindestens 20 Minuten bei mindestens 133 °C und mindestens 3 bar erhitzen, ständig durchmischen

- Zeit, Temperatur und Dampfdruck müssen fortlaufend nachweisbar gemessen werden

 

§ 7 - 9

- Endprodukte so abfüllen und lagern, daß keine Rekontamination erfolgen kann

- TBA darf nicht für andere Zwecke genutzt werden

- Gegenstände dürfen die unreine Seite nicht verlassen oder müssen gereinigt und desinfiziert werden

- Eindringen von Insekten, Nagern und Vögeln verhindern

- Tierhaltung ist nicht erlaubt (außer Wachhunde)

 

§ 10 - 11 Desinfektion

- unterscheidbare Schutzkleidung für reine und unreine Seite, desinfiziertes Schuhzeug

- bei Verlassen der unreinen Seite Unterarme und Hände desinfizieren

- Fahrzeuge nach Entladung reinigen und desinfizieren

- Geräte des Rohmaterialraums täglich reinigen und desinfizieren

- Räume der unreinen Seite täglich reinigen und wöchentlich desinfizieren

- wenn erforderlich, Entwesung

- besondere Desinfektionsmaßnahmen, wenn im Einzugsgebiet eine Tierseuche angezeigt wurde

 

§ 12 a Eigenkontrollen

- Kontrolle von kritische Stellen, aus denen eine Tierseuchenverbreitung möglich ist

- regelmäßig Proben aus den Endprodukten ® muß der Richtlinie 90/677/EWG entsprechen

- wenn Proben nicht der Richtlinie entsprechen, Ursachen suchen und Mängel beseitigen

- Ergebnisse der Kontrollen 2 Jahre aufbewahren

 

§ 15 Sammelstellen

- geschlossener Raum, leicht zu reinigen und zu desinfizieren

- befestigte und desinfizierbare Wege

- evtl. Kühlung

 

§ 16 Beseitigung von Risikomaterial

- Schädel, Gehirn, Augen, Mandeln, Rückenmark von über 12 Monate alten Rindern, Schafen, Ziegen

- Darm aller Rinder

- Milz aller Schafe und Ziegen

- Risikomaterial muß getrennt gelagert, mit Brilliantblau FCF eingefärft und dann verbrannt werden

- Transport von Risikomaterial nur in speziell gekennzeichneten, verplombten Behältern

- zuständige Behörde kann Vergraben von bei Hausschlachtung anfallenden Risikomaterialien genehmigen

 

 

 

(164) Wasser: Rechtsvorschriften

 

Wasserhaushaltsgesetz

§ 1          Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt.

§ 22        Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet.

 

Abwasserherkunfts-VO

- Mindestanforderungen an Abwasser

- Katalog wassergefährdender Stoffe

 

„Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Abwasserbeseitigung umfasst Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm...“

 

Abwasserabgagengesetz

 

Lebensmittelgesetz

Trinkwasser-VO

- VO über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe

 

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

Phosphathöchstmengengesetz

 

Schutzgebiets- und Ausgleichs-VO

 

Pflanzenschutz-VO

 

 

 

(165) Wege organischer Stoffe aus Tierhaltung/Fleischgewinnung incl. der zugrundeliegenden

Rechtsvorschriften

 

Gülle

- Kot-Harn-Gemisch

- mit steigender Temperatur Zunahme der mesophilen Bakterien

- bauen Harnstoff ab ® Ammoniakgehalt (Schadgas!) und pH steigen

- im Seuchenfall ist die Desinfektion der Gülle vorgeschrieben

 

Jauche

- Harn mit organisch und anorganisch gelösten Stoffen

- Tenazität der Krankheitserreger ist geringer als in der Gülle

- Salmonellen überleben in Rinderjauche 100 Tage

 

Dung

Kot, Harn, Stroh (Festmist)

- ist gestapelt der Rotte ausgesetzt

- unter aeroben Bedingungen mikrobiell bedingte Selbsterhitzung, schnelles Absterben pathogener Keime

- Salmonellen können in den unteren Dungschichten (weniger aerob) 1 Jahr überleben

 

Tierseuchen-Gesetz

§ 17        Seuchenfreiheit von Tieren, Bständen und Gebieten, hygienische Anforderungen an Viehaltungen (Beseitigung von Dung & Jauche, Aufbewahrung toter Tiere)

 

Tierseuchen-Schweinehaltungs-VO

- große Betriebe benötigen Einrichtungen, in denen Dung & Jauche mind. 8 Wochen gelagert werden kann

 

Schutz- und Ausgleichs-VO (Wasserschutzgebiete)

- bestehen aus 3 Schutzzonen, in denen bestimmte Handlungen verboten oder beschränkt zugelassen sind

- Verbot des Aufbringens von Festmist auf Ackerland in allen Schutzzonen von November bis Februar

- Verbot des Aufbringens von Gülle, Jauche, Abwasser etc. von Oktober bis Februar

 

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

„Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silosickersaft müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmöglichste Schutz der Gewässer vor Verunreinigung erreicht wird.“

 

VO über genehmigungspflichtige Anlagen

„Anlagen zur Lagerung von Gülle mit einem Fassungsvermögen von 2500 m³ oder mehr sind genehmigungspflichtig.“

 

Düngemittelgesetz

 


FlHV   Anlage 2   Kapitel I

- Wasser muß zu abgedeckten, geruchssicheren Abflüssen abgeleitet werden

- Behältnisse für Teile, die nicht zum Genuß des Menschen geeignetet sind:

- wasserdicht, dicht schließender Deckel

- müssen unbefugte Entnahme des Inhalts verhindern

 

Viehverkehrs-VO

Zur unschädlichen Beseitigung von Dung, Streumaterial, Schmutz und Futterresten dürfen nur geringe Mengen vergraben oder verbrannt werden (unter Beachtung des Abfallbeseitigungs-, Bundesimmissionsschutz- und Wasserhaushaltsgesetzes). Eine Abtötung von Erregern übertragbarer Tierkrankheiten in den oben genannten Materialien kann durch Packung oder Vermischen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel gewährleistet werden.

 

Desinfektion von Festmist

- Packung von Kot und Einstreu im Verhältnis 2 : 3

- unten 25 cm nicht infizierten Dung

- darüber 1 m infiziertes Material

- mit nicht infiziertem Material und Erde abdecken

- Silofolie drüber, mit Reifen fixieren

 

Desinfektion von Gülle

- Umwälzbelüftung nach Fuchs: Flüssigkompostierung, Temperatur auf 50 °C, pH 8,5

- Kompostierung mit anderen Stoffen: Stroh, Klärschlamm

- im speziellen Seuchenfall: Desinfektion mit gelöschtem Kalk oder Formaldehyd ® ist dann Sondermüll!

 

 

 

(166) Nennen Sie Beispiele aus dem Umwelt-Recht

 

Umweltrecht in Deutschland in 1. Linie als Schutz des Lebens und der Gesundheit des Msch vor Beeinträchtigungen oder dem Risiko möglicher Beeinträchtigungen, Gewährleistung des Wohlbefindens und Schutz wirtschaftlicher Interessen gegen Beeinträchtigung durch Umweltbelastungen, auch in Bereichen in denen die Sorge um die Natur im Vordergrund steht.

 

 Schutzauftrag bezieht sich auf die nachfolgenden Generationen

 

Zu schützen sind Gewässer, Boden, Luft, nutzbare Ressourcen, Pflanzen und Tierwelt.

 

Längerfristige Umweltpolitik soll nicht nur den Schutz der menschlichen Gesundheit beeinhalten, sondern seit dem Umweltgutachten 1978 auch andere Ökosysteme schützenswert sind. Seitdem Neuorientierung.

 

Bsp:

1)  Bundesimmissionsschutzgesetz

2)  Wald® Technische Anleitung Luft, Großfeuerungsanlagen VO

3)  Trinkwasser-VO

4)  Abwasserbeseitigungsgesetz

5)  Abfallbeseitigungsgesetz

 

 

 

(167) Nennen Sie Rechtsgrundlagen des Public Health

 

 

 


(168) Mikrobiologische Anforderungen an Wasser: die Anlagen zur Trinkwasser-Verordnung

 

Trinkwasser muß frei sein von Krankheitserregern. Um dem zu entsprechen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

- in 100 ml keine E. coli oder coliformen Keime (mindestens 40 Proben, davon mindestens 95 % keimfrei)

- in 100 ml keine Fäkalstreptokokken

- nach Bebrütung (20°C, 36°C) dürfen nicht mehr als 100 Keime pro ml enthalten sein

 

Grenzwerte für folgende Stoffe: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Cyanid, Fluorid, Nickel, Nitrat, Nitrit, Quecksilber, polyzyklische aromatische Chlorkohlenwasserstoffe, organische Chlorverbindungen.

 

 

 

(169) Arbeitsrecht: welche Rechtsvorschriften sind zu beachten?

 

Das Arbeitsrecht ist der Teil des Rechts, der die Stellung des unselbstständigen Arbeitnehmers regelt. Es dient dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmers.

 

- Arbeitszeit-VO (Fleischkontrolleure nicht mehr als 7 Stunden am Tag)

- Schutzbestimmungen für einzelne Gruppen (Frauenarbeit, Heimarbeit, Jugendschutz, Mutterschutz etc)

- Arbeitsstätten-VO            - allgemeine Anforderungen

                                               - Raumtemperatuten, Beleuchtung, Räume, Fenster, Türen

                                               - Schutz gegen herabfallende Gegenstände, Brände, Gase, Lärm

                                               - Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, Ausstattung etc.

 

Durch die Anerkennung der Gewerkschaften als gleichberechtigte Vertragspartner entstand das kollektive Arbeitsrecht, dass das Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Mitbestimmungsrecht umfasst.

 

- Arbeitsrichtbarkeit (Schlichtungswesen)

 

Arbeitssicherheitsgesetz:

- Gesetz über Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure

- verpflichtet alle größeren Betriebe zur Gewährleistung der medizinischen und technischen Arbeitssicherheit

- Fachleute müssen auf eigene Kosten eingestellt werden (Betriebsarzt, Sicherheitstechnik, Unfallverhütung)

 

 

 

(170) Was ist Veterinary Public Health?

 

„Verhütung von Krankheiten, Velängerung des Lebens, Förderung der physischen und mentalen Effizienz durch organisiertes Bemühen der öffentlichen Hand.“

 

- beinhaltet Ernährung, Kleidung, Gesundheit, Wohnen, Arbeit, Umfeld, Infektionsschutz

- ausführende Organe in der Vetmed:

                - Veterinärämter (Tierseuchen, Tierschutz, Fleisch- und Lebensmittelhygiene, TBA, Epidemiologie)

                - International Atomic Energy Agency

                - FAO / IAEA / WHO Study Group, Food and Environmental Protection

 

Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung und die europäische Politik bedingen gegenwärtig eine Veränderung der traditionellen tierärztlichen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen. Endproduktkontrollen werden zunehmend durch longitudinal integrierte Sicherheitssysteme ersetzt.

 

In Planung ist der Aufbau eines „European College for Veterinary Public Health and Food Science“ in Wien.

 

 


3.5. recht der tierkrankheiten

 

 

 

(171) Zoonosen-Richtlinie und nationale Umsetzung

 

 

 

(172) Schweinehaltungs-Hygiene-VO und verwandte Rechtsvorschriften

 

Schweinehaltungs-Hygiene-VO:

- große Schweinebestände werden in zwei Kategorien eingeteilt:           

- über 700 Mastplätze         Kategorie I

- über 1250 Mastplätze       Kategorie II

- für beide Kategorien gilt:- Betriebsanzeige bei der zuständigen Behörde

                                                               - Umkleideraum, Schutzkleidung

                                                               - Abgrenzung des Betriebs gegen Unbefugte

                                                               - Desinfektionseinrichtungen

                                                               - neue Tiere 3 Wochen in Quarantäne

                                                               - Raum für die Aufbewahrung toter Tiere

                                                               - Einrichtungen, für die Lagerung von Dung und Jauche (mind. 8 Wochen)

                                                               - Betriebsaufsicht durch TA

- für Kategorie II gilt außerdem:       - Betrieb einzäunen, Desinfektionseinrichtungen an den Ein- und Ausgängen

                                                               - Wege und Plätze befestigt und desinfizierbar

                                                               - Fahrzeugwaschplatz

                                                               - Kontrollbücher über Zu- und Abgänge, Todesfälle, tierärztliche US, AM

                                                               - Mindestlagerzeiten für Dung

 

 

 

(173) EWG-VO zur Festsetzung von Höchstmengen (VO Nr. 2377/90)

 

Rechtsgrundlage zur Festsetzung von Höchstmengen VO des Rates Nr. 2377/90 „ Zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückständen in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs“

 

Es müssen Höchstmengenverfahren für alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, die zur Anwendung bei Lmi-Tieren verwendet werden, durchgeführt werden.

 

Zielsetzung:

- Schutz vor gesundheitlich bedenklichen Rückständen von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln

- Harmonisierung der Zulassung von Tierarzneimitteln durch einheitliche MRL-Werte

- Erleichterung des Handels in der EU

 

Artikel 6: Neuer Stoff

- pharmakologisch wirksamer Stoff, der vor Inkrafttreten der VO in der EU noch nicht auf dem Markt war

- darf erst als AM für lebensmittelliefernde Tiere verwendet werden, wenn MRL-Verfahren durchgeführt wurde

 

Artikel 7: Alter Stoff

- pharmakologisch wirksamer Stoff, der 1992 bereits auf dem Markt war

- diese Stoffe müssen nachträglich ein MRL-Verfahren durchlaufen

 

 

                              


NOEL ( no observed Effect level)

¯

NOEL/ Sicherheitsfaktor= ADI (acceptable daily intake )

¯

MRL (maximum residue Limits )

¯             ¯             ¯             ¯

Muskel, Leber, Niere, Fett, Milch, Ei

 

 

Anhang I:             Verzeichnis der Stoffe, für die endgültige Höchstmengen für Rückstände festgelegt sind

 

Anhang II:            Verzeichnis für Stoffe, für die keine Höchstmengen festgelegt werden müssen

 

Anhang III:           Verzeichnis der Stoffe für die vorläufige Höchstmengen festgelegt wurden

 

Anhang IV:          Verzeichnis für Stoffe, für die keine Höchstmengen festgelegt werden können

 

 

 

(174) Rechtsvorschriften zum Komplex BSE/TSE

 

Verfütterungsverbots-VO

- keine Verfütterung von FM, denen proteinhaltige Zusatzstoffe zugesetzt wurden, an lebensmittelliefernde Tiere

- Verbringungsverbot für diese FM, Zusatzstoffen oder Vormischungen

- Verbot des Inverkehrbringens von solchen FM, Zusatzstoffen oder Vormischungen

 

VO zu fleischhygienerechtlichen US von geschlachteten Rindern auf BSE

 

 

 

(175) Anzeige- und meldepflichtige Krankheiten beim Rind

 

Meldepflicht Rind:                                             Anzeigepflicht Rind:

1.             BKF                                                       Aujezky

2.             BVD/MD                                              Bluetongue

3.             Euterpocken                                        BHV 1

4.             Leptospirose                                       Brucellose

5.             Listeriose                                             BSE

6.             Ornithose                                             enzootische Leukose

7.             Paratuberkulose                                  Lumpi-Skin-Disease

8.             Q-Fieber                                               Lungenseuche

9.             Säugerpocken                                     MKS

10.           Stomatitis papulosa                            Milzbrand

11.           Toxoplasmose                                     Rauschbrand

12.                                                                         Riftalfieber

13.                                                                         Rinderpest

14.                                                                         Salmonellose

15.                                                                         Tollwut

16.                                                                         Trichomonadenseuche

17.                                                                         Tuberkulose

18.                                                                         Vibrionenseuche der Rinder

 

 

 


(176) Anzeige- und meldepflichtige Krankheiten beim Schwein

 

Meldepflicht Schwein:

1.   Leptospirose

2.   Ornithose

3.   Rhinitis atrophicans

4.   Säugerpocken

5.   Toxoplasmose

6.   TGE

 

Anzeigepflichtig Schwein:

1.   afrikanische Schweinepest

2.   ansteckende Schweinelähme

3.   Aujezky

4.   Brucellose

5.   MKS

6.   Milzbrand

7.   Rauschbrand

8.   Schweinepest

9.   Stomatitis vesikularis

10. Tollwut

11. Tuberkulose

12. Vesikuläre Schweinekrankheit

 

 

 

(177) Anzeige- und meldepflichtige Krankheiten beim Geflügel

 

Anzeigepflicht Geflügel:

1.    Geflügelpest (aviäre Influenza)

2.    Psittakose

3.    NCD

4.    Tollwut

 

Meldepflicht Geflügel

1.    Infektiöse Bursitis (Gumboro)                   Huhn, Pute

2.    Infektiöse Laryngotracheitis (ILT)           Huhn

3.    Mareksche Krankheit (akut)                      Huhn

4.    Ornithose                                                      Huhn, Pute, Gans, Ente, Taube

5.    Tuberkulose des Geflügels                        Huhn

6.    Vogelpocken (Avipox)                               Huhn, Pute, Gans, Ente, Taube

7.    Toxoplamose

8.    Listeriose

 

 

 

(178) Krankheiten bei Großtieren, bei denen Schlachtverbot besteht

 

- Milzbrand                                                          - Rauschbrand

- Tollwut                                                              - Rotz

- Tetanus                                                             - Botulismus

- ansteckende Blutarmut der Einhufer             - Rinderpest

- Maltafieber                                                        (- allgemein bei Fieber)


(179) Krankheiten bei Geflügel, bei denen Schlachtverbot besteht

 

- Geflügelpest

- ND

- klinische Ornithose

- klinische Salmonellose

 

 

 

(180) Krank- und Notschlachtungen i.S.d. FlHV

 

FlHG      § 4 Begriffsbestimmungen

- Krankschlachtung: auf Grund schwerer physiologischer / funktioneller Störungen vorgenommene Schlachtung

- Notschlachtung: Schlachten eines Tieres, das infolge eines Unglücksfalles sofort getötet werden muß

 

FlHV      § 8  Krank- und Notschlachtungen

- Krankschlachtung nur in Isolierschlachtbetrieben

- wenn Tier transportunfähig ist, Schlachtung an Ort und Stelle nach erfolgter Schlachttier-US

- Fleisch darf bei der Schlachtung nicht nachteilig beeinflusst werden

- innerhalb von 3 Stunden Transport zum Schlachthof und Herrichtung zur Fleisch-US

 

- Isolierbetriebe unterliegen speziellen Hygieneanforderungen nach Anlage 2   Kapitel VII

- Nachweis über Herkunft der Tiere, Rückstands-US, Inverkehrbringen nur in besonderen Abgabestellen

 

- bei Notschlachtung kann eine Schlachttier-US nicht vorrausgesetzt werden

- verunglückte Tiere dürfen nach der Schlachttier-US auch in einem Nicht-Isolierbetrieb geschlachtet werden

 

 

 

(181) Transportfähigkeit im Sinne der Tierschutztransport-Verordnung

 

§ 4 Grundsätze

Ein Wirbeltier darf nur befördert werden, sofern sein körperlicher Zustand den Transport erlaubt und für den Transport sowie am Bestimmungsort die erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind.

 

Einzige positiv Aussage, sonst

 

§ 3 Verbote

- kein Transport von kranken oder verletzten Tieren, außer

- zum TA oder auf tierärztliche Anweisung

- als genehmigter oder angezeigter Tierversuch

- kein Transport von:

- jungen Säugetieren, bei denen der Nabel noch nicht vollständig ausgeheilt ist (Kälber unter 14 Tagen)

- Säugetieren, die vorraussichtlich während des Transportes gebären oder sich in der Geburt befinden

- Säugetieren, die vor weniger als 48 Stunden geboren haben

- noch nicht abgesetzte Säugetiere dürfen nur mit der Mutter befördert werden

 

§ 26 kranke oder verletzte Nutztiere

- nur Transport zur Schlachtung erlaubt

 

§ 27  transportunfähige Nutztiere

- Tiere, die auf Grund einer Erkrankung nicht in der Lage sind, selber auf den Transporter zu gelangen

- Tiere die große tiefe Wunden haben

- Tiere, die starke Blutungen aufweisen

- Tiere mit stark gestörtem Allgemeinbefinden

- Tiere, die offensichtlich seit längerer Zeit an starken anhaltenden Schmerzen leiden

- bei Zweifeln über die Transportfähigkeit ist ein TA hinzuzuziehen

 

§ 28 vor dem Transport verletzte oder erkrankte Tiere

- Beförderung unter größtmöglicher Schonung

- nur zu der am schnellsten zu erreichenden Schlachtstätte

- Transport sollte nicht länger als 2 Stunden, jedoch nie über 3 Stunden dauern

>