Milch-06 - Mastitis-Mischinfektion

 

Milchuntersuchungsbericht

 

Untersuchungsmaterial: Zentrifugat

Herkunft der Probe: LA Potsdam

Proben-Nr.: 73

Datum der Untersuchung: 03. und 10.12.1999

 

 

1.        Makroskopische Untersuchung:

 

       Das Zentrifugat hat einen säuerlichen Geruch und zeigt eine Auftrennung in 3 Phasen.

       Die Rahmschicht hat ein Volumen von 0.5 ml, ist cremefarbend und von fester   Konsistenz. Die Magermilchphase beträgt 6.5 ml. Sie ist getrübt, hat eine flüssige Kon-    sistenz und enthält bis sehr große, weiße Flocken, die eine Tendenz zur Klumpenbildung     haben. Das Sediment ist etwa 1 mm hoch, von weißer Farbe und fester Konsistenz. 

 

 

2.    Mikroskopische Untersuchung:

 

2.1 Verfahren:

       Die Rahmschicht wird vorsichtig mit einer vorher ausgeglühten Impföse von der    Röhrchenwandung gelöst. Dann werden Rahmschicht und Magermilchphase dekantiert.            Mittels einer ausgeglühten Impföse wird etwa Sediment entnommen und auf je einem    Objektträger mit einem Tropfen physiologischer NaCl-Lösung auf 2 x 2 cm    spiralförmig        ausgestrichen. Dabei sollte die Impföse parallel zum Objektträger gehalten werden und    diesen beim Ausstreichen möglichst nicht berühren (Kieler-Ausstrich). Nachdem die       Ausstriche luftgetrocknet sind, werden sie für die Zelldifferenzierung nach Giemsa, für     die bakterielle Untersuchung nach Gram gefärbt. Die so gefärbten Ausstriche werden mit   der 100er-Vergrößerung und Immersionsöl ausgewertet.

 

2.2 Auswertung:

       Giemsa-Färbung:   Im Präparat sind wenige intakte Zellen zu finden; viel Zelldetrius zeugt davon, daß die Zellen wahrscheinlich zerstört sind. Es ergibt sich eine Zellzahl von 3-4 Zellen pro Gesichtsfeld. Die Zellen sind groß, mit einem violett angefärbten, runden Zellkern. Es handelt sich wahrscheinlich um Drüsenepithel. Vereinzelt sind Granulozyten zu sehen, in denen phagozytierte Partikel liegen.

 

       Gram-Färbung:   Im Präparat sind gram-positive Hefen und vereinzelt liegende

                                 gram-positive Kokken zu sehen.

 

3.    Kultureller Befund:

 

3.1 Verfahren:

       Von dem Sediment wird je ein Verdünnungsausstrich auf einer Blut-Agar- und einer Iso-Agar-Platte angefertigt. Die Platten werden für 48 h bei 37 ° C bebrütet.

 

3.2 Beschreibung der Kolonie:

       Iso-Agar:Auf dem Impfstrich ist kein Koloniewachstum zu sehen, lediglich am Rand der Platte sind Kolonien gewachsen. Wahrscheinlich handelt es sich um aerobe Sporenbildner.

 

       Blut-Agar:  Es sind zwei verschiedene Kolonietypen zu unterscheiden:

 

                          Typ I:   Zu sehen sind 14 Kolonien mit gelber Pigmentation, die einen                                        Durchmesser von bis zu 2 mm haben. Sie sind rund mit glatter                                Oberfläche, im Querschnitt knopfartig und der Rand ist glatt bis                                    gezahnt. Um die Kolonien ist eine zweizonige, unvollständige                              Hämolyse zu sehen. Der Katalase-Test ist positiv.

 

                          Typ II:     Es findet sich lediglich 1 Kolonie auf der Platte, die abseits des                ersten Typs wächst (Wachstumshemmung durch die anderen                           Kolonien?). Die Kolonie ist weiß, 4 mm im Durchmesser, rund und                  im Querschnitt knopfartig, Rand und Oberfläche sind glatt. Es ist                                  keine Hämolyse zu sehen. Der Katalase-Test ist positiv.

 

3.3 Gram-Färbung:

       Aus den unterschiedlichen Koloniearten wird jeweils eine Gram-Färbung angefertigt:

 

       Typ I:   In der Gram-Färbung sind gram-positive Kokken zu sehen, die einzeln, in Haufen,      Ketten oder als Diplokokken liegen.

 

       Typ II:  Es sind große, einzeln liegende runde bis zitronenförmige Zellen zu sehen.

 

 

4.    Diagnose:

 

In dem vorliegendem Fall handelt es sich wahrscheinlich um eine Mastitis-Mischinfektion, wofür folgende Kriterien sprechen:

-         Sedimentmenge

-         Flockenbildung in der Magermilchphase

-         Phagozytose

-         kultureller und mikroskopischer Nachweis von verschiedenen gram-positiven und Katalase-positiven Kokken

Bei den Keimen handelt es sich im ersten Fall wahrscheinlich um Staphylokokken, im zweiten Fall um Hefen.

Bei den Staphylokokken kommen als Mastitiserreger vor allem Staphylococcus aureus und Staphylococcus epidermidis in Frage. Um die Spezies genauer zu differenzieren, müssen weitere biochemische Tests durchgeführt werden, wie der anaerobe Abbau von Mannitol und Trehalose oder der Nachweis der Koagulase.

Da Staphylokokken in der Umwelt ubiquitär verbreitet sind, ist der kulturelle Nachweis nicht ausreichend als Beweis für eine durch diese Keime hervorgerufene Mastitis.

Bei den Hefen sind die wichtigsten Erreger von Mastitiden die der Gattung Candida. Die in Frage kommenden Spezies sind Candida tropicalis, C. albicans und C. parapsitosis. Es kommen aber auch die Gattungen Trichosporon, Cryptococcus, Pichia und Hansenula in Frage.

Hefemastitiden können nach einer antibiotischen Behandlung am Euter auftreten, mitunter dann, wenn die angewendeten Präparate mit Hefen kontaminiert sind. Bei vereinzelt in der Milch vorkommenden Hefezellen ist bei ansonsten unveränderter Milch eine postsekreto-rische Verunreinigung der Milchprobe nicht auszuschließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Hefen nur im Anfangsgemelk enthalten sind.

 

 

4.        Differentialdiagnose:

 

Als Differentialdiagnose kommen alle gram-positiven Kokken in Frage. Streptokokken sind Katalase-negativ, können somit ausgeschlossen werden. Die ebenfalls Katalase-positiven Mikrokokken können durch einen Oxidase-Test (Staphylokokken negativ, Mikrokokken positv) oder durch die unterschiedlichen Eigenschaften beim Glukoseabbau unterschieden werden, da nur Staphylokokkenspezies Glukose anaerob abbauen können.

 

 

5.        Beurteilung der Milch nach gesetzlichen Bestimmungen:

 

Die Milch weist bereits makroskopisch sichtbare Veränderungen auf, so dass sie der in §2, Satz 1 der Milchverordnung wiedergegebenen Definition widerspricht.

Da diese Milch von einer an Mastitis erkrankten Kuh stammt, darf sie gemäß Anlage 1 zu § 3 (1) der Milchverordnung nicht für andere gewonnen werden und gemäß Anlage 1 zu § 18 (1) nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.

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