Fleisch-11 - Schwein

 

 

 

Bericht über eine Fleischuntersuchung im Rahmen der

Prüfung zum III. Teil der tierärztlichen Prüfung im Fach „Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Fleisch und Geflügelfleischhygienerecht“ im Schlachthof XXX

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfer: x

 

Datum: XXX

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fleischuntersuchung:

 

 

0.              Vorbericht:

 

Schlachttieranlieferung: XXX, ca. 05.00 Uhr morgens

 

Schlachttieruntersuchung: Beim Abladen durch den amtlichen Tierarzt (nach § 1 Abs. 1 FlHG, §5 FlHV und Anlage 1 Kapitel I FlHV)

 

Ergebnis der Untersuchung: Keine Auffälligkeiten à Schlachterlaubnis erteilt

 

Zeitpunkt der Schlachtung: 30.05.2001 um 07.00 Uhr morgens

 

Fleischuntersuchung: 30.05.2001 um 08.20 Uhr durch Cand. med. vet. XXX (nach  § 1 Abs. 1 FlHG, §5 FlHV und Anlage 1 Kapitel II FlHV)

 

 

 

I.                     Identifizierung des geschlachteten Tieres

 

1.)      Tierart: Schwein (Masthybride)

 

2.)      Geschlecht: weiblich

 

3.)      Alter: ca. 5-6 Monate

 

4.)      Gewicht: Schlachtgewicht: ca. 80 kg

 

5.)      Kennzeichnung

 

a.        Ohrmarke: nicht vorhanden

b.       Ohrkerbung: nicht vorhanden

c.        Tätowierung: nicht vorhanden

d.       Schlagstempel: XXX

e.        Metzgerstempel: „XX“

f.         Sanitätsstempel

g.       Schlachtnummer des Tages: „XXX“

 

6.)      Zusammengehörigkeit der Teile: überprüft und bestätigt anhand der Unregelmäßigkeiten der Sägeführung (Tierkörperhälften), Organreste (Leber- und Lymphknotenreste an Magen-Darm-Trakt passen zum Geschlinge), Größe von Geschlinge und Magen-Darm-Geschlechtstrakt und Art der Geschlechtsorgane stimmen mit Tierkörper überein

 

 

 

 

 

II.                   Herrichtung und Zerlegung (nach Anlage 2 Kapitel III Nr. 2 FlHV)

 

 

1.)      Entborstung, Reinigung: gut entborstet und gereinigt

 

2.)      Entfernen der Klaueneschuhe: (nach Anlage 2 Kapitel III Nr. 2.2.1 FlHV)

 

3.)      Ausweiden inerhalb von 45 min nach dem Betäuben (nach Anlage 2 Kapitel III Nr. 2.4. FlHV)

 

4.)      Geschlechtsteile abtrennen

 

5.)      Nieren aus der Fettkapsel lösen (nach Anlage 2 kapitel III Nr. 2.6 FlHV)

 

6.)      Längsspaltung der Wirbelsäule in der Medianen (nach Anlage 2 Kapitel III Nr. 2.7 FlHV)

 

7.)      Abtrennen der Augen und Ohrenausschnitte (nach Anlage 1 Kapitel V FlHV als „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ zu beurteilen)

 

 

 

III.                 Kontrolle über das Vorliegen aller untersuchungspflichtiger Teile

 

 

Alle untersuchungspflichtigen Teile mit Ausnahme der Mandeln (technologiebedingt)

 

Untersuchung des Tierkörpers und der Nebenprodukte der Schlachtung (nach Anlage 1 Kapitel II Nr. 5.1.1., 5.1.2., 5.4, 5.7, 5.10.1, und 5.10.3.2 FlHV)

 

 

IV.                 Betrachtung des Schlachttierkörpers

 

 

1.)      Außen

 

-          Farbveränderungen der Haut: nicht vorhanden

 

-          Farbveränderungen der Unterhaut: rötliche fadenförmige Verfärbungen der Haut im Bereich der beiden hinteren Keulen

 

-          Füllungszustand der Gefäße: Zustand nach Ausbluten

 

-          Umfangsvermehrungen: nicht vorhanden

-         

 

-          Pathologische Veränderungen an Haut und Unterhaut: nicht vorhanden

 

 

2.)      Innen

 

-          Muskulatur:physiologisch, hell, trocken

 

-          Fettgewebe: weiß-rosa, mäßig ausgebildet

 

-          Bindegewebe: physiologisch

Faszien: physiologisch

Gefäßintima: physiologisch

 

-          Knochen (Wirbelsäule, Sternum): keine Abszesse, Zubildungen oder andere Veränderungen feststellbar

Gelenke: keine Umfangsvermehrungen oder andere Veränderungen feststellbar

 

-          Seröse Häute: matt, trocken

Schleimhäute: matt, trocken

-          Freiliegende Lymphknoten

 

-          Lnn. Iliaci mediales et laterales: hellbeige, 3x2x1 bzw. 2x1x1cm

 

-          Lnn. lumbales aortici: ockerfarben, 2x1x1cm

 

-          Lnn. sternales craniales: beige, 2x2x1cm

 

-          Lnn. thoracici aortici: beige, 1,5x1x0,5cm

 

-          Lnn. mandibulares: ockerfarben, 3x2x1cm; Schnittfläche feucht, sich leicht hervorwölbend; Mark- und Rindenzone sind gut differenzierbar

 

-          Lnn. cervicales caudales profundus: beige, 2x2x1

 

 

3.)      Ernährungszustand: mäßig

 

 

4.)      Ausblutungsgrad: gut

 

-          Füllungszustand der Intercostalgefäße: Zustand nach Ausblutung

-          Füllungszustand der Ohrvenen (nur Schwein): Zustand nach Ausblutung

-          Stichstelle: stark gerötet in einem Durchmesser von ca. 15cm

-          Farbe der Muskulatur: blaßrot

 

 

V.                   Untersuchung im Einzelnen ( nach Form und Größe, Farbe, Oberfläche, Konsistenz)

 

1.       Einzeluntersuchung am Tierkörper

 

1.1     Kaumuskulatur: blaßrot und trocken

Maulhöhle: trocken, glatt, keine auffälligen Veränderungen

Rachen: keine Fremdkörper oder andere Auffälligkeiten

 

1.2     Tonsillen: bereits entfernt

 

1.3     Lymphknoten des Kopfes:

 

-          Lnn. mandibulares: hellbeige, 3x2x1

 

-          Lnn. mandibulares accessorii: hellbeige, 0,5x0,7x0,3cm

 

-          Lnn. retropharyngei mediales: ockerfarben, 2x1,5x1,5cm

 

-          Lnn. retropharyngei laterales: nicht palpierbar (à unverändert)

 

-          Lnn. parotidei: hellbeige, 2,5x2x2cm

 

 

1.4     Zwerchfell: feucht, glatt, glänzend,, ohne nicht Verwachsungen oder Auflagerungen

 

1.5     Nieren und Nierenlymphknoten (Lnn. renales): keine Verwachsungen, ovale Form, dunkelrote Farbe, Konsistenz derb-elastisch; Lymphknoten: hellockerfarben 1,5x1x1cm

 

 

 

 

 

2.       Einzeluntersuchung der Nebenprodukte

 

 

2.1     Geschlinge:

2.2.1            Zunge: Läsionen (schlachttechnisch bedingt); beim Durchpalpieren keine Abszesse, Parasitenzysten oder andere Veränderungen feststelbar

 

2.2.2            Schlund: keine Abnormen Inhalte feststellbar

 

2.2.3            Luftröhre und Bronchien: keine Abnormen Inhalte feststellbar

 

2.2.4            Lungen- und Lungenfell: multiple rötliche Auflagerungen auf beiden Lungenflügeln

 

2.2.5            Lymphknoten: 

 

-          Lnn. tracheobronchales dexter: hellbeige, 1,5x1x1cm

-          Ln. tracheobronchalis media: beige, 1,5x1x1cm

-          Lnn. tracheobronchales sinister: beige, 1,5x1,5x1cm

-          Lnn. tracheobronchales craniales: 2x1x1cm

-          Lnn. mediasinales craniales: 1x1x0,5cm

-          Lnn. mediastinales caudales: 1,5x1x1 cm

 

2.2.6            Herzbeutel: Verwachsungen, Auflagerungen oder andere Veränderungen feststellbar

 

2.2.7            Herz: keine Veränderungen an Myo-, Epi- oder Endocard feststellbar

 

2.2.8            Blut: dunkelrote Farbe, keine Beimengungen

 

2.2.9            Leber: weißliche, stecknadelkopfgroße Auflagerung am rechten Leberlappen; Lnn hepatici: 3,5x1x1cm; Gallenblase mäßig gefüllt und ohne feststellbare Veränderungen

 

 

 

2.2     Magen-Darm-Trakt

 

a.)      Füllungszustand: gut gefüllt

 

Farbe: eierschalenfarben

 

b.)     Lymphknoten:

 

-          Lnn. gastrici: beige, 1,5x1x1cm

 

-          Lnn. pancreaticoduadenales: beige, 1x1x1cm

 

-          Lnn jejunales: ockerfarben, ca. 1x0,5x0,5cm

 

-          Lnn. ileocaecales: beige, 1x1x1cm

 

-          Lnn. colici: hellbeige, 1,5x1x1

 

-          Lnn. mesenterici caudales: beige, 1,5x1x1

 

 

 

2.3     Netz: keine Einlagerungen oder Verklebungen feststellbar

 

2.4     Milz: ca. 18x5x1cm, dunkelgrau, ohne Auflagerungen, Einlagerungen oder Umfangsvermehrungen

 

 

 

2.5     Harn- und Geschlechtsorgane:

 

a.)      Harnblase: geringgradig gefüllt

 

b.)     Uterus: ca. 25cm lange, ohne Umfangsvermehrungen oder anderen Auffälligkeiten

 

c.)      Lnn. mammarii: grau-gelblich 1x1x1cm

 

 

 

 

VI.                 Weitere Untersuchungen

 

 

1.        Untersuchung auf Trichinen: eingeleitet

 

2.        Rückstandsuntersuchung: entfällt

 

3.        Bakteriologische Fleischuntersuchung (BU): entfällt

 

4.        Sonstige Untersuchungen: entfällt

 

 

 

VII.               Pathologisch-anatomische Diagnosen

 

1.        Lunge: enzootische Broncho-Pneumonie

2.        Leber: geringradige Ascaridose.

3.        Magen-Darm-Trakt: Füllung noch nach 80min nach Schlachtung vorhanden

4.        Stichstelle: Rotfärbung im Bereich der Stichstelle

5.        Hautverfärbungen: geringgradige Hämatome im Bereich der Keulen

 

 

VIII.             Ätiologie und Differentialdiagnose

 

 

1.        Ätiologie:

 

I.                     Befund Lunge: enzootische Broncho-Pneumonie durch Befall mit  Mycoplasma hyopneumoniae, Pasteurella oder Bordetella

II.                   Befund Leber: verkalktes Larvenstadium von Ascaris suum. Da nur eine einzige veränderte Stelle vorliegt, kann nach Herausschneiden der betroffenen Stelle das Organ für den menschlichen Genuß weiter verwendet werden.

III.                 Befund Magen-Darm-Trakt: Da der Magen-Darm-Trakt nicht vorschriftsmäßig nach 45 min. geleert und gesäubert wurde (FlHV Anlage 2 Kap. III 2.4) ist das gesamte Organkonvolut für untauglich zu erlären und zu beseitigen.

IV.                 Befund Stichstelle: Durch nicht ganz fachmännisches Arbeiten beim Entblutungsstich ist ein Bereich mit dem Durchmesser von ca. 15cm deutlich dunkelrot verfärbt. Aufgrund der durch die Blutfülle verursachte herabgesetzte Haltbarkeit des Fleisches in diesem Bereich ist diese Gegend großzügig herauszuschneiden und als untauglich zu bewerten.

V.                   Befund Haut: Die fadenförmigen rötlichen Verfärbungen in der Haut im Bereich der Keulen ist schlachttechnisch bedingt und kein Beanstandungsgrund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.        Differentialdiagnosen:

 

Lunge: 

-          Acinobacillus pleurapneumoniae

-          Aujetzky

-          Influenza

-          PEARS

-          Parasiten

-          Chlamydien

 

        Leber:  Organ-Tuberkulose durch Mycobakterium avium

 

 

 

IX.                Beurteilung mit Begründung anhand des Fleischhygienerechts

 

 

Der Tierkörper ist als tauglich zu beurteilen (§ 10 FlHG, § 6 FlHV, Anlage 1 Kapitel IV Nr. 2.1 FlHV)

Der Magen-Darm-Trakt muß, da er nicht in der vorgeschriebenen Zeit nach der Schlachtung gereinigt und gesäubert wurde, als untauglich beurteilt werden. (FlHV Anlage 1 Kapitel IV Nr. 10.8 und 11.6)

Die Lunge ist ebenfalls als untauglich zu beurteilen. (Anlage 1, Kapitel IV Nr. 9 FlHV)

 

 

 

X.                  Maßnahme nach Tierseuchenrecht:

 

entfällt

 

 

 

XI.                Verwertung des Tierkörpers

 

 

Der Tierkörper ist mit dem Tauglichkeitsstempel (EWG) als tauglich zu stempeln (§ 22 FlHG, § 6 Abs. 1 FlHV, Anlage 1 Kapitel V Nr. 1 Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2.1 FlHV)

Lunge und Magen-Darm-Trakt sind nach § 11 des FlHG zu Beschlagnahmen und laut Tierkörperbeseitigungsgesetz zu beseitigen (Anlage 1 Kapitel IV Nr. 11 FlHV).

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