Prof. Dr. Juhr

Prüfungsauswertung 3. Staatsexamen

 

Tierschutz Prof. Juhr

 

 

 

Noten:        1     2       3      4     5

                30    38                

 

    gibt fast immer eine 2

    Zusatzfrage für eine 1

    fragt, wie man sonst so steht, da er keinen Schnitt verderben möchte

 

 

Allgemeine Bemerkungen:

Prüfung zwischendurch zur Aufmunterung machen, nicht auf Tierschutz‑ und Fleischkonsumdiskussionen einlassen; unproblematisch, sehr nett, ruhige Atmosphäre, locker, angenehm kurz, erzählt hauptsächlich selbst, eher ein Gespräch, Verständnis gefragt; will einem in der Prüfung etwas mitgeben, ruhig kritisch argumentieren; langweilig, wirkt uninteressiert, verhaltensgestört, etwas seltsam, nervig, unbefriedigende Prüfung, kann auch grantig werden, Notengebung seltsam; keine Vorbereitungszeit, Prüflinge kommen nacheinander an die Reihe, einfachste Prüfung des Dritten, kein Auswendiglernen nötig

 

Fragen:

 

-          Bedeutung von Tieren im BGB §

-          1‑8 TSG, irgendeinen § fragt er fast immer, aber nicht wörtlich, bes. §3; macht einen Lückentext, z.B. das Tier als „......” (Mitgeschöpf) ‑> Bedeutung des Wortes Mitgeschöpf

-          §§ 2, 3, 4, 5 im TSG, Wortlaut

-          Bsp.:      Hund wird angefahren à Fahrer muß die Tierarztkosten zahlen

                   Hund wird totgefahren à Fahrer muß nur Beschaffungswert ersetzen bzw. "Ersatztier"

                                                                                                                                       stellen

-          Pfändung von Privathund nicht möglich, aber von Pferd im gewerbsmäßig betriebenen Reitstall

-          §3: 11 Verbote, z.B. Futter verboten, das zu erheblichen Schmerzen führt ‑> warum dennoch Ratten mit Cumarol töten? à Bundesseuchengesetz!

-          Verbote: 11 Stück, grob aufzählen (wo stehen sie? ‑> §3)

o         Kupieren der Hundeohren

o         Kupieren des Schwanzes

o         darf man mit Tieren, denen best. Organe fehlen, Züchten?

o         stopfen, überfordern, schrafmachen etc.

-          weitere Bsp. zu den §§:

o         Mensch mit Hund, der dem Rassestandard nicht entspricht, will ihn einschläfern lassen. Was tun? Nach § 17 Verbot von Töten ohne vernünftigen Grund, Abgabe an Tierheim als Fundsache = Übereignung, hier wird sich oft nicht an §3 oder § 17 gehalten, da es nur Aufbewahrer einer Fundsache ist (??)

-          Alles Neue im TSG von '86 aufzählen: z.B. Tierschutzbeauftragter, Tierschutzkommission, Mitgeschöpf Tier ‑> keine Sachen, nicht zu pfänden

-          wer muß Tierversuche genehmigen? Genehmigungs‑ und Anzeigepflichtig

-          Tierschutzbeauftragter, wer , wofür, welche Aufgaben

-          Tierschutzkommission, wer sitzt drin, was hat sie für Aufgaben?

-          TSG allgemein, Tierheime

-          Def. Wohlbefinden ‑> alles, was ein Tier braucht, es hat keine Schmerzen oder Schäden

-          Def. Schmerzen, z.B. durch Lautäußerungen zu erkennen (amtstierärztliche Definition?)

-          Def. Schäden, z.B. sichtbare Verletzungen (amtstierärztliche Def. ?)

-          Def. Leiden = Schäden und Schmerzen zusammen, länger andauernd

-          Amputationen von Körperteilen, wo steht das , was fällt darunter?

-          Wer darf töten? ‑> jeder

-          Wie darf man töten?

-          Wann ist Töten erlaubt?

-          Tötungsmethoden, auch Elektroschock, Mikrowelle

-          Schächten (erlaubt?, Grundgesetz, Religionsfreiheit)

          * Moslems akzeptieren Elektroschock, Juden nicht

 

Vorbereitungszeit:    1‑3 Tage, einige sind auch mit 4‑5 h ausgekommen

 

Zeitdauer , die jeder Prüfling alleine geprüft wird: 10‑45 min. Besser nicht alleine prüfen lassen ‑> Beisitzer ‑> Benotung strenger

 

Literatur:

Eickemeier, Parey, Gerichtliche Veterinärmedizin (Tierschutzgesetz und Kommentar), z.T. seine Zettel, Vorlesung des 2. Semesters, Verhalten aus Scheunert/Trautmann, Zusammenfassung von Tips, die er mal gesagt hat (Zettel liegen in der Koserstr.)

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